Daten
Kommune
Linnich
Größe
82 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
20.11.15, 13:01
Aktualisiert
20.11.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung Teil 2 des Finanz- und Personalausschusses
am Dienstag, den 10.11.2015.
Sitzungsbeginn:
3.
16:00 Uhr
Sitzungsende:
17:30 Uhr
Haushaltsmäßige Abwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes Stadtentwicklung
(IHK)
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Beratungsverlauf:
Beigeordneter Corsten gibt ergänzende Erläuterungen zur Beschlussvorlage, insbesondere zur
Höhe des angenommenen Zinssatzes und der Erhöhung der Realsteuerhebesätze.
Ausschussvorsitzender Oetjen bittet um Information des Realsteueraufkommens im
Finanzplanungszeitraum bzw. um Mitteilung der Höhe der Hebesätze, wie sie Ende des
Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2021 erreicht werden. Ein entsprechender Auszug aus dem
Produkt 061 611 001 über das Realsteueraufkommen bis 2021 sowie ein Auszug aus dem
Vorbericht zur Höhe der Realsteuerhebesätze ist der Niederschrift beigefügt.
Ausschussmitglied Sauer fragt an, ob die Höchstbelastung der zusätzlichen Steuer-erhöhung erst
ab dem Jahr 2024 eintritt.
Beigeordneter Corsten antwortet hierauf, dass ab 2024 mit Abschluss der letzten Baumaßnahme
die zusätzliche Steuererhöhung in vollem Umfang eintritt.
Weiterhin weist er darauf hin, dass Investitionen im Umfang von 1 Mio. € eine Haushaltsbelastung
von 35 TE darstellen oder 8,6 Punkte bei der Grundsteuer B ausmachen.
Ausschussmitglied Schunn fragt an, ob die Realsteuerhebesätze erst im Jahr 2024 ansteigen.
Beigeordneter Corsten führt hierzu aus, dass die Erhöhung je nach Fortschritt und Fertigstellung
der Einzelmaßnahmen und somit eintretender Belastung für den Haushalt erfolgt. Die endgültige
Höchstbelastung tritt mit Ende des letzten Bauabschnitts ein.
Ausschussmitglied Barzen fragt nach, warum die für den städt. Haushalt eintretende Belastung
lediglich auf die Grundsteuer B und nicht auch auf die Gewerbesteuer aufgeteilt wurde.
Beigeordneter Corsten antwortet hierzu, dass die Aufteilung nur auf die Grundsteuer B willkürlich
gewählt wurde, da dargestellt werden sollte, welche Belastung auf den Hauseigentümer zusätzlich
zukommen wird.
Ausschussvorsitzender Oetjen erklärt, dass er den von der Verwaltung vorgelegten
Verwaltungsvorschlag bei einer Gesamtinvestition von 18 Mio. € und einem Eigenanteil von 9 Mio.
€ nicht mittragen könnte. Es erscheint aber auch sachgerecht, die Belastung auf die
Gewerbesteuer umzulegen.
Ausschussmitglied Sauer erklärt, dass dies auch für die CDU Fraktion gelte. Er fragt an, ob das
Förderprogramm ein Programm des Bundes oder des Landes sei und wie die Förderquote von 60
Prozent zustande käme.
Herr Siebenmorgen nimmt hierzu Stellung, dass es sich um ein Landesprogramm handle, welches
aus Bundesmitteln refinanziert würde, welches 2018 zunächst planmäßig endet.
Herr Siebenmorgen trägt sodann zur haushaltsmäßigen Abwicklung der Maßnahmen aus dem IHK
vor.
Ausschussmitglied Adams fragt an, ob aus dem Gesamtmaßnahmenpaket Teile herausnehmbar
seien, ohne das Gesamtkonzept/-förderung zu gefährden.
Herr Siebenmorgen antwortet hierauf, dass die Gesamtziele des IHK nicht gefährdet werden
dürfen. Sofern Maßnahmen gestrichen würden, wäre eine erneute Abstimmung mit der
Bezirksregierung notwendig.
Herr Siebenmorgen führt weiterhin aus, dass es in der Förderquote keine Abstufungen gibt. Die
Förderquote von 60 Prozent sei die Mindestförderung beim IHK.
Ausschussmitglied Barzen fragt nach, ob das Ausbauprogramm dahingehend flexibel sei, dass
man im Nachhinein nach Bewilligung auf Maßnahmenteile verzichten könne.
Herr
Siebenmorgen
aus, dass man
nicht förderfähige Maßnahmen immer
Beschluss
der Sitzung des führt
Finanz-hierzu
und Personalausschusses
vomauf
10.11.2015
Seite 2
verzichten kann. Förderfähige Maßnahmen aufzugeben, gehe allerdings nicht. Diese Maßnahmen
müssen umgesetzt werden.
Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 10.11.2015
Seite 3