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Beschlusstext (Haushaltsmäßige Abwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes Stadtentwicklung (IHK))

Daten

Kommune
Linnich
Größe
82 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
20.11.15, 13:01
Aktualisiert
20.11.15, 13:01
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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung Teil 2 des Finanz- und Personalausschusses am Dienstag, den 10.11.2015. Sitzungsbeginn: 3. 16:00 Uhr Sitzungsende: 17:30 Uhr Haushaltsmäßige Abwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes Stadtentwicklung (IHK) Beschluss: Der Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Beratungsverlauf: Beigeordneter Corsten gibt ergänzende Erläuterungen zur Beschlussvorlage, insbesondere zur Höhe des angenommenen Zinssatzes und der Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Ausschussvorsitzender Oetjen bittet um Information des Realsteueraufkommens im Finanzplanungszeitraum bzw. um Mitteilung der Höhe der Hebesätze, wie sie Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2021 erreicht werden. Ein entsprechender Auszug aus dem Produkt 061 611 001 über das Realsteueraufkommen bis 2021 sowie ein Auszug aus dem Vorbericht zur Höhe der Realsteuerhebesätze ist der Niederschrift beigefügt. Ausschussmitglied Sauer fragt an, ob die Höchstbelastung der zusätzlichen Steuer-erhöhung erst ab dem Jahr 2024 eintritt. Beigeordneter Corsten antwortet hierauf, dass ab 2024 mit Abschluss der letzten Baumaßnahme die zusätzliche Steuererhöhung in vollem Umfang eintritt. Weiterhin weist er darauf hin, dass Investitionen im Umfang von 1 Mio. € eine Haushaltsbelastung von 35 TE darstellen oder 8,6 Punkte bei der Grundsteuer B ausmachen. Ausschussmitglied Schunn fragt an, ob die Realsteuerhebesätze erst im Jahr 2024 ansteigen. Beigeordneter Corsten führt hierzu aus, dass die Erhöhung je nach Fortschritt und Fertigstellung der Einzelmaßnahmen und somit eintretender Belastung für den Haushalt erfolgt. Die endgültige Höchstbelastung tritt mit Ende des letzten Bauabschnitts ein. Ausschussmitglied Barzen fragt nach, warum die für den städt. Haushalt eintretende Belastung lediglich auf die Grundsteuer B und nicht auch auf die Gewerbesteuer aufgeteilt wurde. Beigeordneter Corsten antwortet hierzu, dass die Aufteilung nur auf die Grundsteuer B willkürlich gewählt wurde, da dargestellt werden sollte, welche Belastung auf den Hauseigentümer zusätzlich zukommen wird. Ausschussvorsitzender Oetjen erklärt, dass er den von der Verwaltung vorgelegten Verwaltungsvorschlag bei einer Gesamtinvestition von 18 Mio. € und einem Eigenanteil von 9 Mio. € nicht mittragen könnte. Es erscheint aber auch sachgerecht, die Belastung auf die Gewerbesteuer umzulegen. Ausschussmitglied Sauer erklärt, dass dies auch für die CDU Fraktion gelte. Er fragt an, ob das Förderprogramm ein Programm des Bundes oder des Landes sei und wie die Förderquote von 60 Prozent zustande käme. Herr Siebenmorgen nimmt hierzu Stellung, dass es sich um ein Landesprogramm handle, welches aus Bundesmitteln refinanziert würde, welches 2018 zunächst planmäßig endet. Herr Siebenmorgen trägt sodann zur haushaltsmäßigen Abwicklung der Maßnahmen aus dem IHK vor. Ausschussmitglied Adams fragt an, ob aus dem Gesamtmaßnahmenpaket Teile herausnehmbar seien, ohne das Gesamtkonzept/-förderung zu gefährden. Herr Siebenmorgen antwortet hierauf, dass die Gesamtziele des IHK nicht gefährdet werden dürfen. Sofern Maßnahmen gestrichen würden, wäre eine erneute Abstimmung mit der Bezirksregierung notwendig. Herr Siebenmorgen führt weiterhin aus, dass es in der Förderquote keine Abstufungen gibt. Die Förderquote von 60 Prozent sei die Mindestförderung beim IHK. Ausschussmitglied Barzen fragt nach, ob das Ausbauprogramm dahingehend flexibel sei, dass man im Nachhinein nach Bewilligung auf Maßnahmenteile verzichten könne. Herr Siebenmorgen aus, dass man nicht förderfähige Maßnahmen immer Beschluss der Sitzung des führt Finanz-hierzu und Personalausschusses vomauf 10.11.2015 Seite 2 verzichten kann. Förderfähige Maßnahmen aufzugeben, gehe allerdings nicht. Diese Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 10.11.2015 Seite 3