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Beschlussvorlage GB (Stellenpläne 2003 und 2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 161/2003 04.03.2003 Az.: 10.4/040 - 20/Ke X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Stellenpläne 2003 und 2004 Sachbearbeiter/in: Herr Keßeler Tel.: 308 Abt.: 10.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung x Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Kreiskämmerer Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Mittel werden in den Haushaltsplänen 2003 und 2004 zur Verfügung gestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Stellenpläne 2003 und 2004 nach den vorgelegten Entwürfen. Begründung: € € Seite - 2 - A) Allgemeines Grundlage für die Aufstellung der Stellenpläne 2003 und 2004 bildet der fortgeschriebene Organisations- und Stellenbewertungsplan - Stand 30.09.2002 -. Im Stellenplan 2003 entfallen neun Stellen in den Abteilungen 10.4, 50 und 63. Im Stellenplan 2003 werden fünf Stellen eingerichtet: + + + + + 1 Stelle in der Abteilung 32.2 (Feuerschutz) 2 Stellen in der Abteilung 32.2 (Rettungsdienst) 1 Stelle in der Abteilung 51 (Erziehungsberatung) 1 Stelle in der Abteilung 53 (Gesundheitsaufsicht) 5 Stellen Im Stellenplan 2004 wird eine Stelle (Volkshochschule) neu eingerichtet. Der Entwurf des Stellenplanes 2003 (Anlage) weist - 131 Beamtenstellen - 372 Angestelltenstellen - 73 Arbeiterstellen 576 Stellen, der Entwurf des Stellenplanes 2004 (Anlage) weist - 131 Beamtenstellen - 373 Angestelltenstellen - 73 Arbeiterstellen 577 Stellen auf. Gegenüber dem Stellenplan 2002 bedeutet dies für den Stellenplan 2003 eine Verminderung um 4 Stellen, für den Stellenplan 2004 von drei Stellen. Die Stellenplanentwürfe 2003 und 2004 enthalten - 6 Stellen mit kw-Vermerken 13 Stellen mit ku-Vermerken Die Entwürfe der Stellenpläne 2003 und 2004 basieren auf der analytischen Stellenbewertung gemäß Gutachten für Beamte der "Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung" KGSt, Köln sowie den Tarifmerkmalen der verschiedenen Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter. Der Stellenplan schafft den Rahmen dafür, dass der Landrat nach § 49 Abs. 2 KrO NW i. V. m. § 15 der Hauptsatzung von seinem Recht Gebrauch machen kann, Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherstufungen dann vorzunehmen, wenn sich die Stelleninhaber/innen in ihren Funktionen bewährt haben. B) Einstellung von Nachwuchskräften Als Nachwuchskräfte sollen im Jahr 2003 eingestellt werden: Seite - 3 - - 1 Inspektoranwärter/-in 3 Azubis für den Beruf "Verwaltungsfachangestellte/r" 1 Azubi für den Beruf "Vermessungstechnikerin" 1 Azubi für den Beruf "Straßenwärter" 1 Azubi für den Beruf "Informatikkaufmann/-kauffrau" Der Personalbedarf bis zum Jahr 2007 kann mit diesen, den bereits vorhandenen Nachwuchskräften und den z. Z. beurlaubten Bediensteten gedeckt werden. C) Übernahme von Nachwuchskräften Im Jahr 2003 werden - 1 Azubi für den Beruf "Verwaltungsfachangestellte" 1 Azubi für den Beruf "Vermessungstechniker 1 Azubi für den Beruf "Straßenwärter", im Jahr 2004 werden - 3 Inspektoranwärter/-innen 1 Kreissekretäranwärter 3 Azubis für den Beruf "Verwaltungsfachangestellte" 2 Azubis für den Beruf "Bauzeichner/-in" ihre Ausbildung beenden. Es lässt sich z. Z. noch nicht abschließend beurteilen, ob alle diese Nachwuchskräfte in Kreisdienste übernommen werden können. D Stellenobergrenzenverordnung Für die Berechnung der Beamtenstellen in den einzelnen Laufbahngruppen ist die Stellenobergrenzenverordnung zu beachten. Auf der Grundlage der Stellenplanentwürfe 2003 und 2004 wurden die Obergrenzen der Beförderungsämter berechnet (Anlage). Nach dem Stand vom 01.01.2003 werden die Obergrenzen der Beförderungsämter in den Stellenplanentwürfen 2003 und 2004 bis auf eine Stelle im mittleren Dienst eingehalten. Der Personalrat hat den Entwürfen der Stellenpläne 2003 und 2004 zugestimmt. Die Stellungnahmen sind beigefügt. Anlagen 1. Entwürfe der Stellenpläne 2003 und 2004 2. Berechnung der Obergrenzen 3. Stellungnahmen des Personalrates Seite - 4 - gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)