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Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ)) Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ))

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-635/2006 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 33 06 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 20.06.2006 Betreff: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung Zweckverbandes „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) des Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für den Rest der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg als Ersatz für Herrn Dirk Schehl in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) Frau/Herrn ____________________________ als Vertreter/in der Stadt Bedburg zu bestellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ). des Zweckverbandes Kommunale Gem. § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 09.11.2004 wurde der Stadtverordnete Dirk Schehl als Vertreter sowie als dessen Stellvertreter der Stadtverordnete Martin Vogelsang in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der KDVZ bestellt. Herr Schehl hat zum 31.05.2006 seine Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung niedergelegt. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister