Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 340/2007
23.05.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
Kreistag
20.06.2007
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.08.2007
Umstufungen des Landesbetriebes Straßen NRW im Bereich der Stadt Mechernich und der
Gemeinde Nettersheim
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag wird im Rahmen der Sitzung formuliert.
Kreiskämmerer
um
um
€
€
2
Begründung:
Der Landesbetrieb Strassen NRW, Niederlassung Euskirchen, hat dem Kreis Euskirchen mit
Schreiben vom 14.05.2007 die Neukonzeption des Straßennetzes im Bereich der Stadt
Mechernich und der Gemeinde Nettersheim mitgeteilt.
Verschiedene Bundesstraßen, die parallel zur Autobahn verlaufen, sind aufgrund eines
Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abzustufen. Dies
betrifft auch die B 477 von Mechernich-Breitenbenden bis Nettersheim-Tondorf, die in
diesem Bereich zur L 115 abgestuft werden soll.
In diesem Zusammenhang schlägt der Landesbetrieb vor, die K 34 / K 39 zwischen der B
477 bei Birkenheck (Netzknoten 5506 003) und der B 51 bei Holzmühlheim (Netzknoten 5406
015) zur Landstraße 115 aufzustufen (Länge ca. 3550m).
Dafür soll die B 477 von der K 34 bei Birkenheck (Netzknoten 5506 003) bis zur B 51 in
Tondorf (Netzknoten 5506 004) zur Kreisstraße abgestuft werden (Länge ca. 2050 m).
Die Ortsdurchfahrt Tondorf wird durch den Landesbetrieb derzeit ausgebaut. Für
Schwerlastverkehr wird die Ortsdurchfahrt jedoch auch zukünftig gesperrt bleiben. Seitens
der Verwaltung wird daher auf den Zusammenhang mit der in der Integrierten
Gesamtverkehrsplanung betrachteten Ortsumgehung Tondorf verwiesen.
Bei Gesprächen mit dem Landesministerium für Bauen und Verkehr wurde die Variante BAM
V6a (Südumgehung Tondorf) diskutiert, mit dem Ergebnis, dass seitens des Ministeriums
derzeit keine Fördergelder in Aussicht gestellt werden können.
Eine Übersicht über den Bereich ist als Anlage 1 beigefügt.
Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, einen Beschlussvorschlag im Rahmen der
Diskussion zu formulieren.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)