Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 102/2002
29.10.2002
Datum:
Az.: IV-66.2/643-01/1/Mo
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
20.11.2002
Kreisausschuss
04.12.2002
Kreistag
19.12.2002
Landesweites Radverkehrsnetz NRW
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen
Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 02251/15-221
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.: 1650051002
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, Verwaltungsvereinbarungen mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW und den kreisangehörigen Kommunen abzuschließen, die die
Einrichtung und Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW regeln.
Begründung:
€
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Seite - 2 -
Das Land NRW richtet zur Förderung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur in Zusammenarbeit
mit den Straßenbaulastträgern ein landesweit einheitlich beschildertes Radverkehrsnetz ein.
Hierbei wurde ein flächendeckendes Hauptroutensystem ausgearbeitet, welches im Vorlauf mit
allen Kommunen abgestimmt wurde. Die Ausarbeitung des Netzes sowie die Inhalte und
Beschaffenheit der Wegweiser richten sich nach dem Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung
für den Radverkehr.
Die erstmalige Aufstellung dieses Landesweiten Radverkehrsnetzes wird hierbei durch das Land
NRW zu 100 % finanziert.
Im 1. Halbjahr 2002 konnten die Schilderstandorte im landesweiten Radverkehrsnetz NRW im
Kreis Euskirchen im Einvernehmen mit den Kommunen abgestimmt und dem Landesbetrieb
Strassen NRW zur Ausschreibung der Beschilderung übergeben werden.
Die Finanzierung der Beschilderung des landesweiten Radverkehrsnetzes durch das Land NRW
sowie Modalitäten für die Installation und Unterhaltung des Beschilderungssystems sollen nun
durch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Kreis
Euskirchen geregelt werden. Diese Vereinbarung basiert auf einer durch das Land NRW
erarbeiteten Mustervereinbarung, die für alle betreffenden Kreise und kreisfreien Städte gleich ist.
Der Kreis Euskirchen geht stellvertretend für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
folgende verbleibende Verpflichtungen ein:
Mitwirkung bei der Abnahme der Leistung
Mängelkontrolle vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
Mitwirkung bei der Pflege des Schilderkatasters
Die Übernahme vorgenannter Verpflichtungen wird durch die Fachabteilung für sinnvoll erachtet,
da hierdurch einheitliche Standards gewährleistet werden können und der Informationsaustausch
gebündelt und daher effektiv durchgeführt werden kann.
Daher wird durch die Fachabteilung vorgeschlagen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen, die die Einrichtung des landesweiten
Radverkehrsnetz NRW regelt (siehe Anlage 1).
Weiterhin wurde durch das Land NRW die straßenverkehrliche Anordnung der Beschilderung für
das Landesnetz per Runderlass (siehe Anlage 2) eingeführt. Deshalb mussten auch im Kreis
Euskirchen die Wegweiser für das landesweite Radverkehrsnetz NRW durch die für die
Kommunen zuständigen Straßenverkehrsämter nach § 45 StVO angeordnet werden. Somit
besteht für jeden Baulastträger die Verpflichtung, bei Verlust oder Beschädigung eines
Wegweisers, für entsprechenden Ersatz oder Reparatur zu sorgen. D.h. an Kreisstraßen ist der
Kreis, an Gemeindestraßen/Wirtschaftswegen die Gemeinde, an Landes- und Bundesstraßen der
Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Unterhaltung (Kontrolle und Instandsetzung) der
Wegweiser verantwortlich.
Um bei der Beschilderungsunterhaltung einen möglichst gleichbleibenden, homogenen Standard
zu erreichen und die angestrebte Qualität zu sichern, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die
Kontrolle und die Instandsetzung der Beschilderung der Städte und Gemeinden mitzuübernehmen
und den erforderlichen Kontakt zum Land bzgl. der Pflege des Beschilderungskatasters zu
betreiben.
In den maßgebenden Arbeitskreisen zum Projekt Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen wurde sich
für regelmäßige Kontrollen und Wartung der Beschilderung in Intervallen von zweimal pro Jahr
ausgesprochen.
Seite - 3 Die Kosten für die Kontrolle der Beschilderung, die Führung des Schilderkatasters sowie die
Vorhaltung entsprechender Ersatzbeschilderung sollten hierbei durch den Kreis getragen werden.
Personal und Sachkosten für die Instandsetzung und Unterhaltung der Beschilderung sowie die
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (Weginstandsetzung, Bewuchsrückschnitt,etc.)
übernimmt der jeweilige Baulastträger.
Somit schlägt die Verwaltung vor, mit den kreisangehörigen Kommunen eine entsprechende
Verwaltungsvereinbarung (siehe Anlage 3) abzuschließen, die die Unterhaltung der Beschilderung
im landesweiten Radverkehrsnetz NRW regelt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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