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Beschlussvorlage GB (Landesweites Radverkehrsnetz NRW hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landesweites Radverkehrsnetz NRW
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW) Beschlussvorlage GB (Landesweites Radverkehrsnetz NRW
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW) Beschlussvorlage GB (Landesweites Radverkehrsnetz NRW
hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 102/2002 29.10.2002 Datum: Az.: IV-66.2/643-01/1/Mo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 20.11.2002 Kreisausschuss 04.12.2002 Kreistag 19.12.2002 Landesweites Radverkehrsnetz NRW hier: Zustimmung zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen über die Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 02251/15-221 Abt.: 66.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: 1650051002 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, Verwaltungsvereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und den kreisangehörigen Kommunen abzuschließen, die die Einrichtung und Unterhaltung des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW regeln. Begründung: € € Seite - 2 - Das Land NRW richtet zur Förderung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern ein landesweit einheitlich beschildertes Radverkehrsnetz ein. Hierbei wurde ein flächendeckendes Hauptroutensystem ausgearbeitet, welches im Vorlauf mit allen Kommunen abgestimmt wurde. Die Ausarbeitung des Netzes sowie die Inhalte und Beschaffenheit der Wegweiser richten sich nach dem Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Die erstmalige Aufstellung dieses Landesweiten Radverkehrsnetzes wird hierbei durch das Land NRW zu 100 % finanziert. Im 1. Halbjahr 2002 konnten die Schilderstandorte im landesweiten Radverkehrsnetz NRW im Kreis Euskirchen im Einvernehmen mit den Kommunen abgestimmt und dem Landesbetrieb Strassen NRW zur Ausschreibung der Beschilderung übergeben werden. Die Finanzierung der Beschilderung des landesweiten Radverkehrsnetzes durch das Land NRW sowie Modalitäten für die Installation und Unterhaltung des Beschilderungssystems sollen nun durch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land NRW und dem Kreis Euskirchen geregelt werden. Diese Vereinbarung basiert auf einer durch das Land NRW erarbeiteten Mustervereinbarung, die für alle betreffenden Kreise und kreisfreien Städte gleich ist. Der Kreis Euskirchen geht stellvertretend für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden folgende verbleibende Verpflichtungen ein: Mitwirkung bei der Abnahme der Leistung Mängelkontrolle vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Mitwirkung bei der Pflege des Schilderkatasters Die Übernahme vorgenannter Verpflichtungen wird durch die Fachabteilung für sinnvoll erachtet, da hierdurch einheitliche Standards gewährleistet werden können und der Informationsaustausch gebündelt und daher effektiv durchgeführt werden kann. Daher wird durch die Fachabteilung vorgeschlagen eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen, die die Einrichtung des landesweiten Radverkehrsnetz NRW regelt (siehe Anlage 1). Weiterhin wurde durch das Land NRW die straßenverkehrliche Anordnung der Beschilderung für das Landesnetz per Runderlass (siehe Anlage 2) eingeführt. Deshalb mussten auch im Kreis Euskirchen die Wegweiser für das landesweite Radverkehrsnetz NRW durch die für die Kommunen zuständigen Straßenverkehrsämter nach § 45 StVO angeordnet werden. Somit besteht für jeden Baulastträger die Verpflichtung, bei Verlust oder Beschädigung eines Wegweisers, für entsprechenden Ersatz oder Reparatur zu sorgen. D.h. an Kreisstraßen ist der Kreis, an Gemeindestraßen/Wirtschaftswegen die Gemeinde, an Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Unterhaltung (Kontrolle und Instandsetzung) der Wegweiser verantwortlich. Um bei der Beschilderungsunterhaltung einen möglichst gleichbleibenden, homogenen Standard zu erreichen und die angestrebte Qualität zu sichern, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Kontrolle und die Instandsetzung der Beschilderung der Städte und Gemeinden mitzuübernehmen und den erforderlichen Kontakt zum Land bzgl. der Pflege des Beschilderungskatasters zu betreiben. In den maßgebenden Arbeitskreisen zum Projekt Fahrradfreundlicher Kreis Euskirchen wurde sich für regelmäßige Kontrollen und Wartung der Beschilderung in Intervallen von zweimal pro Jahr ausgesprochen. Seite - 3 Die Kosten für die Kontrolle der Beschilderung, die Führung des Schilderkatasters sowie die Vorhaltung entsprechender Ersatzbeschilderung sollten hierbei durch den Kreis getragen werden. Personal und Sachkosten für die Instandsetzung und Unterhaltung der Beschilderung sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (Weginstandsetzung, Bewuchsrückschnitt,etc.) übernimmt der jeweilige Baulastträger. Somit schlägt die Verwaltung vor, mit den kreisangehörigen Kommunen eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung (siehe Anlage 3) abzuschließen, die die Unterhaltung der Beschilderung im landesweiten Radverkehrsnetz NRW regelt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)