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Beschlusstext (Bürgerbegehren "Erhalt des städtischen Schülerlotsendienstes" 1. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 2. Zustimmung / Ablehnung des Bürgerbegehrens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bürgerbegehren "Erhalt des städtischen Schülerlotsendienstes"
1.  Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
2.  Zustimmung / Ablehnung des  Bürgerbegehrens)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 27.03.2007 6 Bürgerbegehren "Erhalt des städtischen Schülerlotsendienstes" 1. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 2. Zustimmung / Ablehnung des Bürgerbegehrens (138/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1. Das Bürgerbegehren gegen den vom Rat am 26.09.2006 beschlossenen Wegfall des Schülerlotsendienstes in Erftstadt-Lechenich und Erftstadt-Liblar ist zulässig. 25 Ja-Stimme(n), 26 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 2. Zustimmung / Ablehnung des Bürgerbegehrens BM Bösche teilt das Ergebnis der geheimen Abstimmung mit. Die zur Abstimmung gestellte Frage lautete: Soll der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 26.09.2006 bzgl. der Einstellung des städtischen Schülerlotsendienstes in den Stadtteilen Lechenich und Liblar aufgehoben werden? Der Rat lehnt die Aufhebung des am 26.09.2006 gefassten beschlusses bei 25 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen ab. Innerhalb von drei Monaten ist ein Bürgerentscheid durchzuführen.