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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet;
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 18.12.2007 5.2 Bebauungsplan Nr. 133.1, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet; Aufstellungsbeschluss (Drs.Nr. 621/2007) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 133.1, E. – Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss auf das bestehende Gewerbegebiet (BP Nr. 80) auszudehnen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Gewerbegebiete in der Stadt Erftstadt bezüglich der Thematik Lagerung (Umladen) von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) zu untersuchen und Möglichkeiten aufzuzeigen , wie generell in der Stadt unter der gesamtplanerischen Abwägung dieses Problem zukünftig gelöst werden kann. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)