Daten
Kommune
Linnich
Größe
256 kB
Datum
22.05.2014
Erstellt
04.06.14, 19:01
Aktualisiert
04.06.14, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Rates der Stadt Linnich
am Donnerstag, den 22.05.2014.
Sitzungsbeginn:
14.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
18:55 Uhr
7. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 „ Ewartsweg“
Beschluss:
Der Rat der Stadt Linnich beschließt, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung
vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl I, S.
1548) einen 7. Änderungsplan zum Bebauungsplan Linnich Nr. 2 „Ewartsweg“ aufzustellen. und
die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die
Bebauung mit einem 3‐geschossigen Gebäude für 6 Behindertenwohnungen, Tagespflege und 2
ambulanten Wohngruppen auf dem Grundstück Gemarkung Linnich, Flur 8, Flurstück 117.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für ein beschleunigtes Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.
Mit der Änderung der Planungsunterlagen beauftragt der Vorhabenträger/Investor unmittelbar ein
von ihm ausgewähltes Ingenieurbüro für Städtebau und Bauleitplanung. Die Verwaltung der Stadt
Linnich stellt anhand dieser Unterlagen die einzelnen Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch sicher. Bis auf die allgemeinen Verwaltungskosten entstehen der Stadt Linnich
damit keine Planungskosten.
Mit dem Vorhabenträger/Investor ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der den
rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit bildet.
Beratungsverlauf:
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltungen