Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung"
sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 18.12.2007 28 Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft" (566/2007) 1. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Bodenbevorratung und - entwicklung („Boden“) Der Jahresabschluss des Betriebszweigs Boden, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, werden gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von minus 234.944,99 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und – nach Ablauf von fünf Jahren – mit den Gewinnrücklagen verrechnet. 2. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft („Gebäude“) Der Jahresabschluss des Betriebszweigs Gebäude, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, werden gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von minus 293.950,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und – nach Ablauf von fünf Jahren – mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)