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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung )

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Beschluss der Sitzung des Rates am 18.12.2007 27.3 Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung (Drs.Nr. 608/2007) I. Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Bürgerversammlung durchzuführen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)