Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-612/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 36 11 31
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße
hier: Antrag der FWG Bedburg e.V. vom 27.03.2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, keinen Fußgängerüberweg im
Bereich der Graf-Salm-Straße einzurichten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.03.2006 (Anlage 1) beantragt die FWG Bedburg e.V. einen
Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße in Höhe der Kreissparkasse zu installieren.
Die Thematik „Fußgängerüberwege“ ist auf Grund der Neufassung der Richtlinien im Jahre 2001 in
den politischen Gremien der Stadt Bedburg in zahlreichen Sitzungen diskutiert worden.
Zur Historie sei kurz erläutert, dass der Rhein-Erft-Kreis vor der Neufassung der vorgenannten
Richtlinie ein Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege im Erftkreis“ ins Leben
gerufen hat. Die Umsetzung und die Auswirkungen dieser kreisweiten Maßnahmen sind in die
neuen Richtlinien mit eingeflossen.
Wie dem beigefügten Plan (Anlage 2) entnommen werden kann, bestand auch die Absicht, auf der
Graf-Salm-Straße in Bedburg einen Fußgängerüberweg zu installieren. Eine Kostenermittlung hat
seinerzeit ergeben, dass diese Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 7.666,00 DM = 3.919,00 €
verursacht hätte.
Im Rahmen der o.a. Beratungen in den politischen Gremien, wo u.a. auch der Fußgängerüberweg
Graf-Salm-Straße detailliert vorgestellt wurde, hat der Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner
7. Sitzung am 24. April 2002 eine Prioritätenliste verabschiedet. Hierbei wurde der Standort GrafSalm-Straße einstimmig gestrichen.
Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde ist dieser Bereich unfallmäßig als unauffällig zu
bezeichnen. So erreigneten sich im Zeitraum 01.01.2003 bis 30.04.2006 8 Unfälle. 6 Unfälle waren
sogenannte Bagatellunfälle. Erfreulicherweise ereignete sich kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung.
Haushaltsmittel für die Errichtung eines Fußgängerüberweges sind im laufenden Jahr nicht
eingeplant. Im Hinblick auf die Beschlusslage aus dem Jahr 2002, den Kosten der Einrichtung und
der Unfallsituation schlägt die Verwaltung vor, keinen Fußgängerüberweg auf der Graf-SalmStraße einzurichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.05.2006
----------------------------------(Naujock)
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister