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Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße hier: Antrag der FWG Bedburg e.V. vom 27.03.2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße
hier: Antrag der FWG Bedburg e.V. vom 27.03.2006) Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße
hier: Antrag der FWG Bedburg e.V. vom 27.03.2006)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-612/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 36 11 31 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße hier: Antrag der FWG Bedburg e.V. vom 27.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, keinen Fußgängerüberweg im Bereich der Graf-Salm-Straße einzurichten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 27.03.2006 (Anlage 1) beantragt die FWG Bedburg e.V. einen Fußgängerüberweg auf der Graf-Salm-Straße in Höhe der Kreissparkasse zu installieren. Die Thematik „Fußgängerüberwege“ ist auf Grund der Neufassung der Richtlinien im Jahre 2001 in den politischen Gremien der Stadt Bedburg in zahlreichen Sitzungen diskutiert worden. Zur Historie sei kurz erläutert, dass der Rhein-Erft-Kreis vor der Neufassung der vorgenannten Richtlinie ein Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege im Erftkreis“ ins Leben gerufen hat. Die Umsetzung und die Auswirkungen dieser kreisweiten Maßnahmen sind in die neuen Richtlinien mit eingeflossen. Wie dem beigefügten Plan (Anlage 2) entnommen werden kann, bestand auch die Absicht, auf der Graf-Salm-Straße in Bedburg einen Fußgängerüberweg zu installieren. Eine Kostenermittlung hat seinerzeit ergeben, dass diese Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 7.666,00 DM = 3.919,00 € verursacht hätte. Im Rahmen der o.a. Beratungen in den politischen Gremien, wo u.a. auch der Fußgängerüberweg Graf-Salm-Straße detailliert vorgestellt wurde, hat der Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner 7. Sitzung am 24. April 2002 eine Prioritätenliste verabschiedet. Hierbei wurde der Standort GrafSalm-Straße einstimmig gestrichen. Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde ist dieser Bereich unfallmäßig als unauffällig zu bezeichnen. So erreigneten sich im Zeitraum 01.01.2003 bis 30.04.2006 8 Unfälle. 6 Unfälle waren sogenannte Bagatellunfälle. Erfreulicherweise ereignete sich kein Unfall mit Fußgängerbeteiligung. Haushaltsmittel für die Errichtung eines Fußgängerüberweges sind im laufenden Jahr nicht eingeplant. Im Hinblick auf die Beschlusslage aus dem Jahr 2002, den Kosten der Einrichtung und der Unfallsituation schlägt die Verwaltung vor, keinen Fußgängerüberweg auf der Graf-SalmStraße einzurichten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.05.2006 ----------------------------------(Naujock) Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister