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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von 80 Wohncontainern mit 58 Stellplätzen zur Unterbringung von (Montage-)Arbeitern des BOA Neurath, im Außenbereich von Bedburg-Rath, auf dem Anwesen Gut Stolzenberg, Gemarkung Bedburg, Flur 23/30, Flurstücke 376 und 399)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von 80 Wohncontainern mit 58 Stellplätzen zur Unterbringung von (Montage-)Arbeitern des BOA Neurath, im Außenbereich von Bedburg-Rath, auf dem Anwesen Gut Stolzenberg, Gemarkung Bedburg, Flur 23/30, Flurstücke 376 und 399) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von 80 Wohncontainern mit 58 Stellplätzen zur Unterbringung von (Montage-)Arbeitern des BOA Neurath, im Außenbereich von Bedburg-Rath, auf dem Anwesen Gut Stolzenberg, Gemarkung Bedburg, Flur 23/30, Flurstücke 376 und 399) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zur Errichtung von 80 Wohncontainern mit 58 Stellplätzen zur Unterbringung von (Montage-)Arbeitern des BOA Neurath, im Außenbereich von Bedburg-Rath, auf dem Anwesen Gut Stolzenberg, Gemarkung Bedburg, Flur 23/30, Flurstücke 376 und 399)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-570/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Bauvoranfrage zur Errichtung von 80 Wohncontainern mit 58 Stellplätzen zur Unterbringung von (Montage-)Arbeitern des BOA Neurath, im Außenbereich von Bedburg-Rath, auf dem Anwesen Gut Stolzenberg, Gemarkung Bedburg, Flur 23/30, Flurstücke 376 und 399 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 30.03.2006 wird bei der Stadt Bedburg, Fachbereich I, ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 80 Wohncontainern mit 58 Stellplätzen für Montagearbeiter des BOA Neurath gestellt. Die Anlage beansprucht eine Fläche von ca. 5.680 m² und soll mit befristeter Dauer (ca. 5 Jahre nach mündl. Aussage des Antragstellers) errichtet werden. Nach Abschluss der Arbeiten zum Bau des Kraftwerkes Neurath soll das Grundstück dann wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Das o.g. Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Satzung nach § 34 BauGB besteht nicht. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 – Wertung des Vorhabens als privilegiertes Vorhaben – sind nicht gegeben. § 35 Abs. 2 besagt, dass „sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“. Das Grundstück liegt im Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit dem Entwicklungsziel 3.2 (Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten Wiederherstellung von Natur und Landschaft). Zu dem ist für dieses Gebiet als besondere Festsetzung für die forstliche Nutzung eine bestimmte Form der Endnutzung untersagt. Zur langfristigen Sicherung der Waldfunktionen, insbesondere der Refugial- und Regenerationsfunktion ist ein Kahlschlagverbot für diese Fläche festgesetzt, wonach im Laufe von jeweils 10 Jahren nur der Einschlag eines bis zu 1 ha großen Bestandteiles zugelassen ist. Als Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme ist die Anlage komplexer Biotope festgelegt mit dem Zusatz, dass nach Abschluß der Rekultivierung das Brachland wieder in die landwirtschaftliche Nutzfläche eingegliedert werden soll. Dies ist bereits geschehen, da auf dem als Sukzessionsfläche ausgewiesenen Teil der Fläche mittlerweile eine 1.000 m² große landwirtschaftliche Halle errichtet worden ist. Der derzeit geltende rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg - unter Berücksichtigung der 37. Flächennutzungsplanänderung - stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dar. Das Vorhaben ist - wie bereits erwähnt - kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 und kann auch nicht als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 gewertet werden, da dem Vorhaben öffentliche Belange • Festsetzungen im Landschaftsplan Nr. 1 • Darstellungen im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan entgegenstehen. Die verkehrliche Erschließung ist über die südlich von der L 279 abzweigenden Straße gesichert. Ein Anschluss an das öffentliche Abwassernetz besteht derzeit noch nicht und müsste durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. In der Gesamtbetrachtung stellt sich daher die derzeitige Erschließungssituation als nicht gesichert dar. Die Wohncontainer haben eine Größe von 6.00 m x 2.50 m = 15 m². Nach Aussage des Bauherrn wird jede Unterkunft mit max. 2 Personen belegt. Grundsätzlich sind negative Auswirkungen, insbesondere auf den Wohnsiedlungsbereich von Bedburg-Rath infolge des Standortes mit den damit verbundenen sozialen Folgeaspekten (beengte Wohnverhältnisse ) nicht auszuschließen. Möglicherweise leben dort Menschen unterschiedlicher Nationalität, Kultur und Religion und werden zwangsläufig auf engem Raum untergebracht. Dies kann sowohl zu erheblichen Schwierigkeiten innerhalb der temporär ausgerichteten Wohnsiedlung mit Wohncontainern als auch zu Störungen im Zusammenleben mit der Bevölkerung der Ortslage Rath führen. Die zentralisierte Unterbringung in direkter Nachbarschaft STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage zur Ortslage Bedburg-Rath kann zudem zu einem gesteigerten subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung führen. Sollte eine positive Entscheidung für die Umsetzung des Vorhabens getroffen werden, so wird die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg sowie eine Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.05.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister