Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 349/2007
31.07.2007
Az.: 700-11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
20.08.2007
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
21.08.2007
Kreisausschuss
05.09.2007
Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE
Sachbearbeiter/in: Herr Gladow, Herr Ney
Abt.: Stabsstelle 80 GB III/ 40
Tel.: (02251) 15 370, (02251) 15 531
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Von der Einrichtung eines Berufsgrundschuljahres zum Schuljahr 2008/ 2009 am Thomas-EßerBerufskolleg (TEB) sowie von der Errichtung einer Nebenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs
(TEB) im Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) wird abgesehen.
2
Begründung:
Der Kreisausschuss nahm in seiner Sitzung am 27.03.2007 die Empfehlung des Gutachtens der
Firma Steria Mummert Consulting zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die notwendigen
Prüfungen zur Bedarfssituation, der rechtlichen sowie organisatorischen Fragen bis Mitte 2007
vorzunehmen. Die Empfehlung des Gutachters lautete, den Bereich Holz mit einem noch zu
errichtenden Berufsgrundschuljahr Holz in das Berufsbildungszentrum Euskirchen zu verlagern. Die
hierzu durchgeführten Prüfungen führten zu folgendem Ergebnis:
I. Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ
Voraussetzungen für die Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ sind nach Auskunft der
Bezirksregierung Köln neben der Erfüllung der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen vor allem
ein nachgewiesener Bedarf. Der Klassenfrequenzmindestwert beträgt 16 Schüler, der
Klassenfrequenzrichtwert 22 Schüler. Hierzu wird seitens des Thomas-Eßer-Berufskollegs
festgestellt, dass für den Bereich HOLZ keine Nachfrage zu verzeichnen ist.
Seitens der Verwaltung wurde deshalb im Juli 2007 eine schriftliche Befragung der holzver- und
holzbearbeitenden Betriebe im Kreis Euskirchen durchgeführt. Angeschrieben wurden 128
Unternehmen.
An der Befragung haben sich 32 Unternehmen durch Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens
beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 25 %. Der Rücklauf kann als repräsentativ für
die Gesamtheit der Befragten angesehen werden, da Antworten unterschiedlichster Sparten
(innerhalb der Holzbranche) und aller Betriebsgrößenklassen vorliegen (siehe ausgewerteten
Fragebogen in der Anlage).
Die Auswertung der Fragebögen erbrachte im Hinblick auf die Notwendigkeit der Errichtung eines
Berufsgrundschuljahres HOLZ und der Ausbildung oder des Einsatzes von Tischlern folgende
Ergebnisse:
•
13 Betriebe planen in den nächsten zwei Jahren die Einstellung von Auszubildenden im
Berufsbild des Tischlers. In 19 Betrieben ist keine Ausbildung zum Tischler geplant.
•
Von den 13 Betrieben, die Tischler ausbilden wollen, halten 2 Betriebe das
Berufsgrundschuljahr für „notwendig“, 6 Betriebe halten es für „wünschenswert“ und 5
Betriebe halten es für „nicht notwendig“.
•
Von den 13 Betrieben, die Tischler ausbilden wollen, sehen 8 Betriebe für Absolventen des
Berufsgrundschuljahres HOLZ bessere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erwerben. 5
Betriebe sehen durch den Besuch des Berufsgrundschuljahres HOLZ keine verbesserten
Chancen hinsichtlich des Erwerbs eines Ausbildungsplatzes.
•
Von den 13 Betrieben, die Tischler ausbilden wollen, geben 10 Betriebe an, dass sie keine
Schwierigkeiten sehen, geeignete Auszubildende zu finden. Lediglich 3 Betriebe erwarten
Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden.
•
Zur Einstellung fertig ausgebildeter Tischler ergab die Befragung folgendes Ergebnis: 19
Betriebe planen in absehbarer Zeit keine neue Einstellung fertig ausgebildeter Tischler. Nur in
5 Betrieben sind entsprechende Neueinstellungen geplant. 8 Betriebe machten keine
Angaben.
II. Einrichtung einer Außenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs im BZE
Der Gutachter empfiehlt die Verlagerung des Fachbereiches HOLZ in das BZE. Hiervon wären ein
noch zu errichtendes Berufsgrundschuljahr HOLZ und die Ausbildung der Tischler betroffen.
Die Firma Mummert stellt in ihrem Gutachten (Seite 6) fest, dass am Thomas-Eßer-Berufskolleg kein
zusätzlicher Raumbedarf besteht und das Schulgebäude zukünftig ausreichend Platz für den
Lehrbetrieb bietet. Diese Aussage wird bestätigt durch die allgemeine Entwicklung im Handwerk. Der
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prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen und der Ausbildungsplätze unterstreicht diese Aussage
(Seite 7 des Gutachtens).
Die Holzwerkstatt im Thomas-Eßer-Berufskolleg wurde 2004 zugunsten einer zweiten Metallwerkstatt
aufgelöst. Die Holzwerkstatt im Thomas-Eßer-Berufskolleg wurde nur zur Unterrichtung der
Berufsschulpflichtigen ohne Ausbildungsvertrag (früher Jungarbeiter – heute JoA) genutzt. Die
Tischler-Klassen nutzten die Holzwerkstatt nicht. Verantwortlich hierfür ist das duale System der
Berufsausbildung, wonach die Schule für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und der
Ausbildungsbetrieb für die Praxis zuständig sind. Insofern ist die Aussage des Gutachters hinsichtlich
der gleichen Ausstattung auf den Bereich Holz nicht übertragbar (Seite 10 des Gutachtens).
Die praktische Ausbildung und die überbetriebliche Unterweisung der Tischler erfolgen wie bisher in
den Betrieben und im BZE. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn der schulische Teil der
Ausbildung der Tischler in das BZE verlegt würde. Somit würde eine Verbesserung der
Ausbildungsqualität durch eine Verlagerung nicht zu erreichen sein. Ergänzend ist anzumerken, dass
die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln auf eine strikte Trennung zwischen Berufsausbildung
(Schule) und überbetrieblicher Unterweisung (BZE) besteht. Auch unter Berücksichtigung des
Befragungsergebnisses erscheinen weitere Aktivitäten zur Aufweichung des Systems der dualen
Berufsausbildung wenig erfolgversprechend.
Eine Inanspruchnahme der BZE-Räume für Zwecke des TEB verursacht gem. Gutachten (S. 20)
zusätzliche Mietkosten von 68.000 EUR/Jahr. Diese Kosten können vermieden werden, wenn die
schulische Ausbildung der Tischler wie bisher im Thomas-Eßer-Berufskolleg erfolgt.
III. Ausbau des Weiterbildungsangebotes im Berufsbildungszentrum Euskirchen
Hinsichtlich
des
Erfordernisses,
das
Weiterbildungsangebot
im
Bereich
Holz
am
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) auszubauen, erbrachte die Befragung folgende Ergebnisse:
•
Der Weiterbildungsbedarf wird von der Mehrheit der befragten Betriebe als konstant oder
leicht ansteigend angesehen. Gemessen an den Budgets und am zeitlichen Aufwand findet
Weiterbildung dem Umfang nach nur auf niedrigem Niveau statt.
•
Den größten Weiterbildungsbedarf sehen die befragten Unternehmen bei den Auszubildenden
und den jungen Fachkräften mit Berufsausbildung.
•
Weiterbildungsbedarf wird seitens der befragten Unternehmen insbesondere bei der CNCund CAD-Technik, bei den PC-Kenntnissen sowie in betriebswirtschaftlichen Themen
(Marketing, Kundenbeziehungsmanagement etc.) gesehen.
•
Die Mehrzahl der befragten Betriebe ließ sich hinsichtlich Weiterbildung durch Fachverbände
beraten. Eine Beratung durch Bildungsträger vor Ort fand kaum statt.
•
Zur Frage, ob beabsichtigt ist, in nächster Zeit Aufträge für Weiterbildungsmaßnahmen an
externe Dienstleister zu vergeben, hat der weit überwiegende Teil der Betriebe keine Angaben
gemacht.
Schlussfolgerungen:
1. Die Unternehmensbefragung legt die Vermutung nahe, dass die Zahl der Ausbildungsverhältnisse
im Ausbildungsberuf Tischler auf niedrigem Niveau verharren oder möglicherweise weiter sinken
wird (von 1999 bis 2006 ist die Zahl der Auszubildenden von 120 auf 58 gesunken).
2. In den ausbildungsbereiten Betrieben wird keine Notwendigkeit nach der Einführung eines
Berufsgrundschuljahres HOLZ gesehen. Die Betriebe gehen vielmehr davon aus, dass sie auch
ohne Einführung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ ihren Bedarf an geeigneten Auszubildenden
ohne Probleme am Markt decken können.
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3. Neueinstellungen fertig ausgebildeter Tischler werden derzeit nur von einer kleinen Anzahl von
Betrieben geplant. Insofern korrespondiert die rückläufige bzw. auf niedrigem Niveau
stagnierende Zahl der Auszubildenden mit dem geringen Bedarf an fertig ausgebildeten Tischlern.
4. Durch den nicht vorhandenen Bedarf für die Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ
würde sich die Bildung einer Außenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs für den Fachbereich
HOLZ ausschließlich auf die Ausbildung der Tischler beziehen. Unter Berücksichtigung der v. g.
Gründe ist von der Errichtung einer Außenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs abzusehen.
5. Der Weiterbildungsbedarf in der Holzbranche wird zumindest als konstant eingestuft, wenn nicht
sogar mit leichten Steigerungen. Die Weiterbildungen werden derzeit überwiegend über die
Interessensverbände der Holzwirtschaft abgedeckt. Beim Berufsbildungszentrum Euskirchen
(BZE) und der Volkshochschule des Kreises Euskirchen besteht ein adäquates Angebot, das
bedarfsabhängig ausbaufähig ist. Die v. g. Weiterbildungsträger werden bei der
Programmplanung die Ergebnisse berücksichtigen.
6. Nachfolgend aufgeführte Grundsätze für eine Zusammenarbeit zwischen BZE und TEB haben
selbstverständlich weiterhin Gültigkeit:
-
Die bereits praktizierte Zusammenarbeit zwischen BZE und TEB zur inhaltlichen Abstimmung
von Ausbildungskonzepten und zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird fortgesetzt und
intensiviert.
-
Zur Realisierung eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes von Personalressourcen im
Werkstattbereich unterrichten sich die beiden Einrichtungen gegenseitig über
personalwirtschaftliche Maßnahmen.
-
Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen
zu nutzen (Erzielung einer hohen Auslastung).
-
Maschinen und –teile sind von beiden Einrichtungen möglichst gemeinsam zu nutzen
(Vermeidung unnötiger Doppelanschaffungen).
-
Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden zwischen den Einrichtungen
abgestimmt und das Ergebnis dokumentiert.
gez. I. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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