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Beschlussvorlage Stab (Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE) Beschlussvorlage Stab (Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE) Beschlussvorlage Stab (Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE) Beschlussvorlage Stab (Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 349/2007 31.07.2007 Az.: 700-11 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 20.08.2007 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 21.08.2007 Kreisausschuss 05.09.2007 Umsetzung einer Kooperation zwischen TEB und BZE Sachbearbeiter/in: Herr Gladow, Herr Ney Abt.: Stabsstelle 80 GB III/ 40 Tel.: (02251) 15 370, (02251) 15 531 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Von der Einrichtung eines Berufsgrundschuljahres zum Schuljahr 2008/ 2009 am Thomas-EßerBerufskolleg (TEB) sowie von der Errichtung einer Nebenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB) im Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) wird abgesehen. 2 Begründung: Der Kreisausschuss nahm in seiner Sitzung am 27.03.2007 die Empfehlung des Gutachtens der Firma Steria Mummert Consulting zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die notwendigen Prüfungen zur Bedarfssituation, der rechtlichen sowie organisatorischen Fragen bis Mitte 2007 vorzunehmen. Die Empfehlung des Gutachters lautete, den Bereich Holz mit einem noch zu errichtenden Berufsgrundschuljahr Holz in das Berufsbildungszentrum Euskirchen zu verlagern. Die hierzu durchgeführten Prüfungen führten zu folgendem Ergebnis: I. Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ Voraussetzungen für die Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ sind nach Auskunft der Bezirksregierung Köln neben der Erfüllung der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen vor allem ein nachgewiesener Bedarf. Der Klassenfrequenzmindestwert beträgt 16 Schüler, der Klassenfrequenzrichtwert 22 Schüler. Hierzu wird seitens des Thomas-Eßer-Berufskollegs festgestellt, dass für den Bereich HOLZ keine Nachfrage zu verzeichnen ist. Seitens der Verwaltung wurde deshalb im Juli 2007 eine schriftliche Befragung der holzver- und holzbearbeitenden Betriebe im Kreis Euskirchen durchgeführt. Angeschrieben wurden 128 Unternehmen. An der Befragung haben sich 32 Unternehmen durch Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 25 %. Der Rücklauf kann als repräsentativ für die Gesamtheit der Befragten angesehen werden, da Antworten unterschiedlichster Sparten (innerhalb der Holzbranche) und aller Betriebsgrößenklassen vorliegen (siehe ausgewerteten Fragebogen in der Anlage). Die Auswertung der Fragebögen erbrachte im Hinblick auf die Notwendigkeit der Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ und der Ausbildung oder des Einsatzes von Tischlern folgende Ergebnisse: • 13 Betriebe planen in den nächsten zwei Jahren die Einstellung von Auszubildenden im Berufsbild des Tischlers. In 19 Betrieben ist keine Ausbildung zum Tischler geplant. • Von den 13 Betrieben, die Tischler ausbilden wollen, halten 2 Betriebe das Berufsgrundschuljahr für „notwendig“, 6 Betriebe halten es für „wünschenswert“ und 5 Betriebe halten es für „nicht notwendig“. • Von den 13 Betrieben, die Tischler ausbilden wollen, sehen 8 Betriebe für Absolventen des Berufsgrundschuljahres HOLZ bessere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erwerben. 5 Betriebe sehen durch den Besuch des Berufsgrundschuljahres HOLZ keine verbesserten Chancen hinsichtlich des Erwerbs eines Ausbildungsplatzes. • Von den 13 Betrieben, die Tischler ausbilden wollen, geben 10 Betriebe an, dass sie keine Schwierigkeiten sehen, geeignete Auszubildende zu finden. Lediglich 3 Betriebe erwarten Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden. • Zur Einstellung fertig ausgebildeter Tischler ergab die Befragung folgendes Ergebnis: 19 Betriebe planen in absehbarer Zeit keine neue Einstellung fertig ausgebildeter Tischler. Nur in 5 Betrieben sind entsprechende Neueinstellungen geplant. 8 Betriebe machten keine Angaben. II. Einrichtung einer Außenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs im BZE Der Gutachter empfiehlt die Verlagerung des Fachbereiches HOLZ in das BZE. Hiervon wären ein noch zu errichtendes Berufsgrundschuljahr HOLZ und die Ausbildung der Tischler betroffen. Die Firma Mummert stellt in ihrem Gutachten (Seite 6) fest, dass am Thomas-Eßer-Berufskolleg kein zusätzlicher Raumbedarf besteht und das Schulgebäude zukünftig ausreichend Platz für den Lehrbetrieb bietet. Diese Aussage wird bestätigt durch die allgemeine Entwicklung im Handwerk. Der 3 prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen und der Ausbildungsplätze unterstreicht diese Aussage (Seite 7 des Gutachtens). Die Holzwerkstatt im Thomas-Eßer-Berufskolleg wurde 2004 zugunsten einer zweiten Metallwerkstatt aufgelöst. Die Holzwerkstatt im Thomas-Eßer-Berufskolleg wurde nur zur Unterrichtung der Berufsschulpflichtigen ohne Ausbildungsvertrag (früher Jungarbeiter – heute JoA) genutzt. Die Tischler-Klassen nutzten die Holzwerkstatt nicht. Verantwortlich hierfür ist das duale System der Berufsausbildung, wonach die Schule für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und der Ausbildungsbetrieb für die Praxis zuständig sind. Insofern ist die Aussage des Gutachters hinsichtlich der gleichen Ausstattung auf den Bereich Holz nicht übertragbar (Seite 10 des Gutachtens). Die praktische Ausbildung und die überbetriebliche Unterweisung der Tischler erfolgen wie bisher in den Betrieben und im BZE. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn der schulische Teil der Ausbildung der Tischler in das BZE verlegt würde. Somit würde eine Verbesserung der Ausbildungsqualität durch eine Verlagerung nicht zu erreichen sein. Ergänzend ist anzumerken, dass die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln auf eine strikte Trennung zwischen Berufsausbildung (Schule) und überbetrieblicher Unterweisung (BZE) besteht. Auch unter Berücksichtigung des Befragungsergebnisses erscheinen weitere Aktivitäten zur Aufweichung des Systems der dualen Berufsausbildung wenig erfolgversprechend. Eine Inanspruchnahme der BZE-Räume für Zwecke des TEB verursacht gem. Gutachten (S. 20) zusätzliche Mietkosten von 68.000 EUR/Jahr. Diese Kosten können vermieden werden, wenn die schulische Ausbildung der Tischler wie bisher im Thomas-Eßer-Berufskolleg erfolgt. III. Ausbau des Weiterbildungsangebotes im Berufsbildungszentrum Euskirchen Hinsichtlich des Erfordernisses, das Weiterbildungsangebot im Bereich Holz am Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) auszubauen, erbrachte die Befragung folgende Ergebnisse: • Der Weiterbildungsbedarf wird von der Mehrheit der befragten Betriebe als konstant oder leicht ansteigend angesehen. Gemessen an den Budgets und am zeitlichen Aufwand findet Weiterbildung dem Umfang nach nur auf niedrigem Niveau statt. • Den größten Weiterbildungsbedarf sehen die befragten Unternehmen bei den Auszubildenden und den jungen Fachkräften mit Berufsausbildung. • Weiterbildungsbedarf wird seitens der befragten Unternehmen insbesondere bei der CNCund CAD-Technik, bei den PC-Kenntnissen sowie in betriebswirtschaftlichen Themen (Marketing, Kundenbeziehungsmanagement etc.) gesehen. • Die Mehrzahl der befragten Betriebe ließ sich hinsichtlich Weiterbildung durch Fachverbände beraten. Eine Beratung durch Bildungsträger vor Ort fand kaum statt. • Zur Frage, ob beabsichtigt ist, in nächster Zeit Aufträge für Weiterbildungsmaßnahmen an externe Dienstleister zu vergeben, hat der weit überwiegende Teil der Betriebe keine Angaben gemacht. Schlussfolgerungen: 1. Die Unternehmensbefragung legt die Vermutung nahe, dass die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf Tischler auf niedrigem Niveau verharren oder möglicherweise weiter sinken wird (von 1999 bis 2006 ist die Zahl der Auszubildenden von 120 auf 58 gesunken). 2. In den ausbildungsbereiten Betrieben wird keine Notwendigkeit nach der Einführung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ gesehen. Die Betriebe gehen vielmehr davon aus, dass sie auch ohne Einführung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ ihren Bedarf an geeigneten Auszubildenden ohne Probleme am Markt decken können. 4 3. Neueinstellungen fertig ausgebildeter Tischler werden derzeit nur von einer kleinen Anzahl von Betrieben geplant. Insofern korrespondiert die rückläufige bzw. auf niedrigem Niveau stagnierende Zahl der Auszubildenden mit dem geringen Bedarf an fertig ausgebildeten Tischlern. 4. Durch den nicht vorhandenen Bedarf für die Errichtung eines Berufsgrundschuljahres HOLZ würde sich die Bildung einer Außenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs für den Fachbereich HOLZ ausschließlich auf die Ausbildung der Tischler beziehen. Unter Berücksichtigung der v. g. Gründe ist von der Errichtung einer Außenstelle des Thomas-Eßer-Berufskollegs abzusehen. 5. Der Weiterbildungsbedarf in der Holzbranche wird zumindest als konstant eingestuft, wenn nicht sogar mit leichten Steigerungen. Die Weiterbildungen werden derzeit überwiegend über die Interessensverbände der Holzwirtschaft abgedeckt. Beim Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) und der Volkshochschule des Kreises Euskirchen besteht ein adäquates Angebot, das bedarfsabhängig ausbaufähig ist. Die v. g. Weiterbildungsträger werden bei der Programmplanung die Ergebnisse berücksichtigen. 6. Nachfolgend aufgeführte Grundsätze für eine Zusammenarbeit zwischen BZE und TEB haben selbstverständlich weiterhin Gültigkeit: - Die bereits praktizierte Zusammenarbeit zwischen BZE und TEB zur inhaltlichen Abstimmung von Ausbildungskonzepten und zur Entwicklung gemeinsamer Projekte wird fortgesetzt und intensiviert. - Zur Realisierung eines einrichtungsübergreifenden Einsatzes von Personalressourcen im Werkstattbereich unterrichten sich die beiden Einrichtungen gegenseitig über personalwirtschaftliche Maßnahmen. - Die zur Verfügung stehenden Raumressourcen sind in Absprache von beiden Einrichtungen zu nutzen (Erzielung einer hohen Auslastung). - Maschinen und –teile sind von beiden Einrichtungen möglichst gemeinsam zu nutzen (Vermeidung unnötiger Doppelanschaffungen). - Investitionsentscheidungen im Werkstattbereich werden zwischen den Einrichtungen abgestimmt und das Ergebnis dokumentiert. gez. I. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)