Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 49/2002
30.10.2002
Az.: IV/66.2/642-24/Gl
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
20.11.2002
Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach GVFG.
hier: Einplanungsgespräche
Zur Fortschreibung des Förderprogramms zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wurde von
der Verwaltung in Anlehnung an den Investitionsplan ein Vorschlag erarbeitet und der
Bewilligungsbehörde vorgelegt. Im Einplanungsgespräch am 26.09.2002 bei der Bezirksregierung
Köln wurden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenbaumaßnahmen besprochen. Die
endgültige Festsetzung der Beginnjahre erfolgt durch die Einplanungsbescheide in der ersten
Jahreshälfte 2003.
Folgende Maßnahmen wurden erstmalig beantragt und als grundsätzlich förderfähig beurteilt:
Bau eines Kreisverkehres an der K21 in Euskirchen Kleinbüllesheim
Die Vertreter der Bezirksregierung schließen sich der Auffassung der Verwaltung dahingehend an,
dass durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes das wachsende Verkehrsaufkommen bewältigt und
die Verkehrssicherheit maßgeblich erhöht werden kann. Weiterhin hat der Kreisverkehr eine
geschwindigkeitsdämpfende
Wirkung
innerhalb
der
Ortsdurchfahrt.
Die
mobile
geschwindigkeitsmindernde Einrichtung ist nach der Herstellung des Kreisverkehrsplatzes zu
entfernen.
Ausbau der Reststücke K51 in Palmersheim
Die K51 erfüllt den Fördertatbestand der zwischenörtlichen Verbindungsfunktion in einem
zurückgebliebenen Gebiet (Ausweisung im 5b - Plan). Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig,
so dass die vorliegende Planung im Jahre 2003 umgesetzt werden kann.
K24n Ortsumgehung Euskirchen – Billig (Osttangente)
Die Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung als grundsätzlich förderfähig eingestuft. Die
Festsetzung eines Beginnjahres ist möglich, wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet
worden ist.
Seite - 2 Da aufgrund der Förderung der Ortsumgehung Billig auf eine Maßnahme verzichtet werden sollte,
wurde seitens der Verwaltung der Einplanungsantrag zum Kreisverkehr an der Steinbachtalsperre
in Euskirchen (K47) zurückgezogen.
Die Einplanung aller Maßnahmen, die sich im Programm befinden bzw. als grundsätzlich
förderfähig ins Programm aufgenommen wurden, können der beigefügten Liste entnommen
werden.
Die Festsetzung eines Beginnjahres findet für den Zeitraum von 5 Jahren statt, wobei Maßnahmen
des Anhanges als grundsätzlich förderfähig gelten, jedoch nicht innerhalb der o.a. Frist begonnen
werden.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)