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Info GB (Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach GVFG. Hier: Einplanungsgespräche)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach GVFG.
Hier: Einplanungsgespräche) Info GB (Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach GVFG.
Hier: Einplanungsgespräche)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 49/2002 30.10.2002 Az.: IV/66.2/642-24/Gl X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 20.11.2002 Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach GVFG. hier: Einplanungsgespräche Zur Fortschreibung des Förderprogramms zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wurde von der Verwaltung in Anlehnung an den Investitionsplan ein Vorschlag erarbeitet und der Bewilligungsbehörde vorgelegt. Im Einplanungsgespräch am 26.09.2002 bei der Bezirksregierung Köln wurden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenbaumaßnahmen besprochen. Die endgültige Festsetzung der Beginnjahre erfolgt durch die Einplanungsbescheide in der ersten Jahreshälfte 2003. Folgende Maßnahmen wurden erstmalig beantragt und als grundsätzlich förderfähig beurteilt: Bau eines Kreisverkehres an der K21 in Euskirchen Kleinbüllesheim Die Vertreter der Bezirksregierung schließen sich der Auffassung der Verwaltung dahingehend an, dass durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes das wachsende Verkehrsaufkommen bewältigt und die Verkehrssicherheit maßgeblich erhöht werden kann. Weiterhin hat der Kreisverkehr eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung innerhalb der Ortsdurchfahrt. Die mobile geschwindigkeitsmindernde Einrichtung ist nach der Herstellung des Kreisverkehrsplatzes zu entfernen. Ausbau der Reststücke K51 in Palmersheim Die K51 erfüllt den Fördertatbestand der zwischenörtlichen Verbindungsfunktion in einem zurückgebliebenen Gebiet (Ausweisung im 5b - Plan). Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig, so dass die vorliegende Planung im Jahre 2003 umgesetzt werden kann. K24n Ortsumgehung Euskirchen – Billig (Osttangente) Die Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung als grundsätzlich förderfähig eingestuft. Die Festsetzung eines Beginnjahres ist möglich, wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist. Seite - 2 Da aufgrund der Förderung der Ortsumgehung Billig auf eine Maßnahme verzichtet werden sollte, wurde seitens der Verwaltung der Einplanungsantrag zum Kreisverkehr an der Steinbachtalsperre in Euskirchen (K47) zurückgezogen. Die Einplanung aller Maßnahmen, die sich im Programm befinden bzw. als grundsätzlich förderfähig ins Programm aufgenommen wurden, können der beigefügten Liste entnommen werden. Die Festsetzung eines Beginnjahres findet für den Zeitraum von 5 Jahren statt, wobei Maßnahmen des Anhanges als grundsätzlich förderfähig gelten, jedoch nicht innerhalb der o.a. Frist begonnen werden. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)