Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 101/2002
29.10.2002
Az.: IV/66.2/642-29/1-24/My
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
20.11.2002
Kreisausschuss
04.12.2002
Ausbau der K 24, Roitzheimer Straße zwischen Eifelring und Römerstraße
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
x
Tel.: 597
Abt.: 66.2
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Bauentwurfsplanung zum Ausbau der K 24, Roitzheimer Straße im
Bereich zwischen Eifelring und Römerstraße zu.
Seite - 2 Begründung:
Die Vorlage Nr. 114/2002 sowie der Sachstandsbericht Info 33/2002 der Sitzung des
Fachausschusses vom 16.09.02 legen den aktuellen Planungsstand der Ausbaumaßnahme K 24,
Roitzheimer Straße zwischen Römerstraße und Felix-Wankel-Straße dar.
Nach der Verwirklichung dieser Maßnahme verbleibt lediglich eine kleine Lücke im Radwegenetz
an der Roitzheimer Straße.
Im o.a. Sachstandbericht (Info 33/2002) wurde dargelegt, dass diese im Radwegenetz
verbleibende Lücke zwischen Eifelring und Römerstraße zu schließen ist, um eine durchgängige
Radwegeverbindung der Stadtzentren Rheinbach und Euskirchen zu schaffen. Hierzu ist
vorgesehen den betreffenden Abschnitt der K 24 mit einem beidseitigen, gemeinsamen Rad- und
Gehweg auszubauen.
Zur Verwirklichung dieser Maßnahme ist Grunderwerb größeren Umfangs im Bereich eines
hiesigen Industriebetriebes notwendig. Als Ergebnis der geführten Verhandlungen kann
festgehalten werden, dass die grundsätzliche Bereitschaft besteht, die benötigten Fläche an den
Kreis zu veräußern.
Auf dieser Grundlage wurde seitens der Fachabteilung eine Entwurfsplanung erstellt. Diese
schließt an die Planung des in der Vorlage 114/2002 behandelten Abschnittes am künftigem
Kreisverkehr Römerstraße an und führt diese bis zum Anschlusspunkt an den Eifelring fort. Beide
Planungen decken gemeinsam den im Rahmen der GVFG-Maßnahme gemeldeten Ausbaubereich
ab. Die in der Anlage dargestellte Entwurfsplanung wurde zwischenzeitlich mit der Stadt
Euskirchen einvernehmlich abgestimmt und sieht unter Einhaltung der zur Zeit bestehenden
Verkehrsführung das Anlegen eines beidseitigen Rad- und Gehweges entlang der K 24 vor. Da
der Radweg in weiten Bereichen die bestehenden Straßenränder verdrängt und
Bohrkernentnahmen einen schlechten Zustand der Asphaltdecke sowie des Unterbaus darlegten,
ist ebenfalls ein Ausbau der Fahrbahn über den gesamten Ausbaubereich notwendig.
Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt 390 m. Entsprechend der zur Zeit vorhandenen
Situation wird die Roitzheimer Straße über 3 Fahrspuren an den Eifelring angeschlossen.
Um bei der gegebenen Bebauung einen beidseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweg von 2,50 m
Breite sowie einen Schutzstreifen von 0,50 m Breite zu realisieren, ist es notwendig die Breite der
Fahrspuren von zur Zeit jeweils 3.25 m auf 3,10 m im Bereich zwischen Eifelring und Philipp-ReisStraße zu reduzieren.
Ausgehend vom Einmündungsbereich der Philipp-Reis-Straße ermöglicht die zur Verfügung
stehende Fläche ein Beibehalten der Fahrspurenbreite von 3,25 m. Die Fahrbahn wird in diesem
Bereich durch einen 0,75 m breiten Schutzstreifen von der Fahrbahn getrennt.
Im Aufweitungsbereich der beiden Abbiegespuren zum Eifelring und in die Philipp–Reis–Straße
sollen auf Wunsch der Stadt Euskirchen begrünte Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer
geschaffen werden. Diese Querungsstellen liegen in unmittelbarer Nähe zu der an die Roitzheimer
Straße führenden fußläufigen Anbindung eines hier ansässigen Supermarktes und gewährleisten
ein sicheres Queren der Straße.
Der momentanen Situation entsprechend wird im weiterführenden Ausbaubereich die 2-spurige
Fahrbahn durch beidseitige Parktaschen von jeweils 1,80 m Breite und 5,75 m Länge begrenzt. Im
Einmündungsbereich an den geplanten Kreisverkehr in Höhe Römerstraße ist der Bau eines
Fahrbahnteilers vorgesehen. Dieser ermöglicht mit seiner Breite vom 2,50 m auch hier ein
sicheres Queren für Radfahrer und Fußgänger.
Seite - 3 Die Kosten des geplanten Bauabschnittes belaufen sich nach vorliegender Kostenschätzung auf
ca. 860.000,- Euro.
Vor dem Hintergrund, der sich nunmehr aus dieser Planung ergebenen Möglichkeit einer
durchgängigen, beidseitigen Radwegeführung vom Eifelring bis zum Knotenpunkt B51/K24, wurde
geprüft, ob das Anlegen eines beidseitigen Radweges ebenfalls im Bereich zwischen Römerstraße
und dem Knoten B51/K24 realisierbar ist. In diesem Rahmen wurde eine Lösung erarbeitet, die
eine beidseitige Radwegeführung ermöglicht, ohne in das zugrundeliegende, durch den
Kreissausschluss beschlossene Verkehrskonzept einzugreifen. Unter Verweis auf die Vorlage Nr.
114/2002 ist beabsichtigt, im Falle der Zustimmung des Kreisausschusses zum vorliegenden
Entwurf, diese Lösung in die Planung des Büro Spitz zu übernehmen.
Wie schon im eingangs angeführten Sachstandsbericht zur Sitzung des Ausschusses für Bau,
Straßen und Abfallbeseitigung vom 16.09.2002 dargelegt, soll der Ausbau der K24 im Anschluss
an die Fertigstellung des Ringschlusses sowie der Baumaßnahme am Knotenpunkt B51/
Narzissenweg erfolgen. Somit ist nach jetzigem Kenntnisstand mit dem Beginn der Baumaßnahme
K 24 nicht vor Mitte 2003 zu rechnen.
Da der Ausbau der Roitzheimer Straße im hier beschriebenen Teilabschnitt zwischen Eifelring und
Römerstraße unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme zwischen Felix-Wankel-Straße
und Römerstraße erfolgen soll, bittet die Verwaltung um die Zustimmung zum vorliegenden
Bauentwurf zum Ausbau der K 24, Roitzheimer Straße im Bereich zwischen Eifelring und
Römerstraße.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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