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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78 -) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78 -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-540/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 10 24 53 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.02.2006 Original Hauptausschuss 30.05.2006 1. Ergänzung Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen - Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ - Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg lehnt den Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik – Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78, auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.02.2006 ab. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006, in dem die Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78, auch über 2007 hinaus beantragt wird, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister - vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) - die Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister