Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-540/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 10 24 53
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
21.02.2006
Original
Hauptausschuss
30.05.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
- Antrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung
des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78“ -
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg lehnt den Bürgerantrag des Elternrates der
Kindertagesstätte Mosaik – Bedburg-Lipp vom 01.02.2006 bzgl. der Aufrechterhaltung des Hortes
Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78, auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales vom 21.02.2006 ab.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Bürgerantrag des Elternrates der Kindertagesstätte Mosaik-Bedburg-Lipp vom 01.02.2006, in
dem die Aufrechterhaltung des Hortes Bedburg-Lipp, Erkelenzer Str. 78, auch über 2007 hinaus
beantragt wird, ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 12.07.1995 in der nunmehr gültigen Fassung; danach hat
jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder
Beschwerden, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, an den Rat zu wenden. Gemäß § 6
Abs. 5 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister - vor der inhaltlichen Prüfung der Anregungen und
Beschwerden durch den für die Erledigung zuständigen Ausschuss (Hauptausschuss) - die
Eingabe auf direktem Wege zur Vorberatung an den sachlich zuständigen Fachausschuss
(Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales) verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister