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Beschlussvorlage (Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Sachstandsbericht)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-572/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg-Rath nach Bedburg an das Auffahrtsohr der L 361n gem. § 37 ff. StrwG NRW zu stellen und das Verfahren in dieser Form weiter abzuwickeln, da eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches nicht zu erwarten ist. Die bislang zum Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vorgetragenen Anregungen während des Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sollten der Bezirksregierung im Rahmen der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens unabhängig von den in diesem Verfahren künftig festgesetzten Fristen zur Offenlage zugeleitet werden. Verfahrensrechtlich musste zunächst festgestellt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße erforderlich wird. Nach Erstellung der prüfungsrelevanten Unterlagen wurde mit Schreiben vom 07.03.2006 bei der Bezirksregierung Köln der Antrag auf allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 3 c Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vorgelegt. Mit Verfügung vom 27.03.2006 teilt die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 mit, dass die Prüfung unter Beteiligung der Fachbehörden ergeben hat, dass keine Verpflichtung zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG besteht. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens konnte daher gestellt werden. In einem Gesprächstermin wurden die weiteren Erfordernisse zur Vorlage der Unterlagen abschließend besprochen und nach erfolgter Bearbeitung konnte der Antrag am 21.04.2006 vorgelegt werden. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 16.05.2006 wurde auf die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens hingewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Bezirksregierung Köln an die Fachbehörden mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Die Frist zur Einsichtnahme auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt am 29.05.2006 und endet mit Ablauf des 28.06.2006. Dabei wurde bestimmt, dass jeder bis spätestens vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 25.07.2006 einschließlich, bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln und bei der Stadtverwaltung Bedburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift (BR Köln, Blumenthalstr.33, 50670 Köln) erheben kann. Hieran schließt sich ein noch nicht näher bestimmter Erörterungstermin an. Die Verwaltung wird je nach Verfahrensstand über die weitere Vorgehensweise berichten. In der Anlage ist zunächst ein Auszug aus dem Braunkohlenplan als Übersichtsplan beigefügt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.05.2006 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Naujock) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister