Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-572/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 auf Empfehlung des Ausschusses
für Struktur und Stadtentwicklung beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße von
Bedburg-Rath nach Bedburg an das Auffahrtsohr der L 361n gem. § 37 ff. StrwG NRW zu stellen
und das Verfahren in dieser Form weiter abzuwickeln, da eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen
eines Bebauungsplanverfahrens aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches nicht zu
erwarten ist.
Die bislang zum Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vorgetragenen Anregungen während des
Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sollten der
Bezirksregierung im Rahmen der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens unabhängig von
den in diesem Verfahren künftig festgesetzten Fristen zur Offenlage zugeleitet werden.
Verfahrensrechtlich musste zunächst festgestellt werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung
für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße erforderlich wird. Nach Erstellung der
prüfungsrelevanten Unterlagen wurde mit Schreiben vom 07.03.2006 bei der Bezirksregierung
Köln der Antrag auf allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 3 c
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vorgelegt.
Mit Verfügung vom 27.03.2006 teilt die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 mit, dass die Prüfung
unter Beteiligung der Fachbehörden ergeben hat, dass keine Verpflichtung zur Durchführung der
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG besteht.
Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens konnte daher gestellt werden. In einem
Gesprächstermin wurden die weiteren Erfordernisse zur Vorlage der Unterlagen abschließend
besprochen und nach erfolgter Bearbeitung konnte der Antrag am 21.04.2006 vorgelegt werden.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 16.05.2006
wurde auf die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens hingewiesen. Die Unterlagen wurden
durch die Bezirksregierung Köln an die Fachbehörden mit der Bitte um Stellungnahme versandt.
Die Frist zur Einsichtnahme auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt am
29.05.2006 und endet mit Ablauf des 28.06.2006.
Dabei wurde bestimmt, dass jeder bis spätestens vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist,
das ist bis zum 25.07.2006 einschließlich, bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln und bei der
Stadtverwaltung Bedburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift (BR
Köln, Blumenthalstr.33, 50670 Köln) erheben kann.
Hieran schließt sich ein noch nicht näher bestimmter Erörterungstermin an.
Die Verwaltung wird je nach Verfahrensstand über die weitere Vorgehensweise berichten.
In der Anlage ist zunächst ein Auszug aus dem Braunkohlenplan als Übersichtsplan beigefügt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.05.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Naujock)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister