Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 70/2007
29.05.2007
Az.: 66
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.06.2007
K 60, OD Wahlen
hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:54201 9783 222
I. V.
gez.
Steffens
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung
Köln zu.
2
Begründung:
Wie in V 328/2007 dargestellt, können bei der o.g. Maßnahme Kosten eingespart werden, sofern die
Bauleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wahlen zusammen mit den Kanalbauarbeiten der
Gemeinde Kall durchgeführt werden.
Da die Gemeinde die Kanalbaumaßnahmen jedoch bis Mitte 2008 aufgrund von Förderzwängen
abgeschlossen haben muss, kann die Auftragsvergabe der Bauleistungen nicht bis zum Vorliegen
des Förderbescheids zur Durchführung der Straßenbauarbeiten des Kreises aufgeschoben werden.
Die auszuführenden Leistungen für den Straßenbau wurden daher bereits in der laufenden
Ausschreibung der Gemeinde Kall berücksichtigt. Der Submissionstermin für die Ausschreibung ist
für den 05.06.2007 festgelegt. Die Auftragsvergabe soll anschließend kurzfristig erfolgen.
Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zusammen mit
dem Finanzierungsantrag kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen, um bis zur
Auftragsvergabe eine Genehmigung zu erwirken.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Um die Leistungen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Wahlen förderunschädlich vergeben zu können,
ist zwingend unmittelbar der vorzeitige Beginn für den Ausbau der OD Wahlen bei der
Bezirksregierung Köln zu beantragen.
gez. Kolvenbach
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Troscke
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)