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Dringlichkeitsentscheidung GB (K 60, OD Wahlen hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (K 60, OD Wahlen
hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 60, OD Wahlen
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 70/2007 29.05.2007 Az.: 66 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.06.2007 K 60, OD Wahlen hier: Zustimmung zur Beantragung des vorzeitigen Baubeginns Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt:54201 9783 222 I. V. gez. Steffens Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln zu. 2 Begründung: Wie in V 328/2007 dargestellt, können bei der o.g. Maßnahme Kosten eingespart werden, sofern die Bauleistungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wahlen zusammen mit den Kanalbauarbeiten der Gemeinde Kall durchgeführt werden. Da die Gemeinde die Kanalbaumaßnahmen jedoch bis Mitte 2008 aufgrund von Förderzwängen abgeschlossen haben muss, kann die Auftragsvergabe der Bauleistungen nicht bis zum Vorliegen des Förderbescheids zur Durchführung der Straßenbauarbeiten des Kreises aufgeschoben werden. Die auszuführenden Leistungen für den Straßenbau wurden daher bereits in der laufenden Ausschreibung der Gemeinde Kall berücksichtigt. Der Submissionstermin für die Ausschreibung ist für den 05.06.2007 festgelegt. Die Auftragsvergabe soll anschließend kurzfristig erfolgen. Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen, den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zusammen mit dem Finanzierungsantrag kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen, um bis zur Auftragsvergabe eine Genehmigung zu erwirken. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Um die Leistungen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Wahlen förderunschädlich vergeben zu können, ist zwingend unmittelbar der vorzeitige Beginn für den Ausbau der OD Wahlen bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. gez. Kolvenbach gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke gez. I. V. Poth Landrat gez. Troscke (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)