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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Brunnenstraße hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Brunnenstraße 
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Brunnenstraße 
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Brunnenstraße 
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-602/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Brunnenstraße – hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/Kaster, Teilgebiet an der Brunnenstraße. Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 15 (Brunnenstraße 24) zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 26/Kaster sollen übernommen werden, mit dem Zusatz, dass Stellplätze, Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Die gesamten Kosten des Planänderungsverfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Dies soll durch den Abschluss eines städtebaulichen Kostenübernahmevertrages gem. § 11 des Baugesetzbuches erfolgen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 10.04.2006 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/Kaster, für das Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück Nr. 15 (Brunnenstraße 24) gestellt. Der Eigentümer der Grundstücksfläche Einfamilienwohnungsbau zu errichten. beabsichtigt, ein weiteres Wohnhaus für den Das Hausgrundstück Brunnenstraße 24 verfügt über eine Grundstücksgröße von 1180 m² , ist mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut und verfügt über großzügige Freiflächen. Auf der in der Anlage beigefügten Flurkarte sowie dem Auszug aus dem Bebauungsplan, in dem die Vorstellungen des Antragstellers dargelegt wurden, ist die Situation erkennbar. Auf dem zur Überplanung vorgesehene Teilbereich des Grundstückes sind keine weiteren überbaubaren Grundstücksflächen vorhanden, so dass eine Bebauung des Grundstückes nach derzeitigem Planungsrecht nicht möglich ist. Die Erschließung ist über den vorhandenen Weg im Anschluss an die Brunnenstraße gesichert. Grundsätzlich bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die beantragte Planänderung keine Bedenken. Der Standort der geplanten Garage sollte jedoch verlegt werden, um die Tiefe der Zufahrt mit dem PKW auf das Grundstück möglichst zu reduzieren und Gefahrenpunkte auszuschließen. Insofern schlägt die Verwaltung neben der Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche ergänzend zum Antrag vor, festzusetzen, dass Garagen, Carports und Stellplätze auf dem neu entstehenden Grundstück nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Durch die Positionierung des Baufensters wird erreicht, dass die Errichtung von diesen Anlagen entlang des vorhandenen Fußweg nicht zulässig ist. Da die Grundzüge der Planung im vorliegenden Fall nicht berührt sind, kann das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung gem. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Die gesamten Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11.05.2006 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister