Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-602/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Brunnenstraße –
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. §
13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), für die 13.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/Kaster, Teilgebiet an der Brunnenstraße.
Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche auf dem
Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 15 (Brunnenstraße 24) zur Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses.
Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 26/Kaster sollen übernommen
werden, mit dem Zusatz, dass Stellplätze, Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig sind.
Die gesamten Kosten des Planänderungsverfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Dies soll
durch den Abschluss eines städtebaulichen Kostenübernahmevertrages gem. § 11 des Baugesetzbuches
erfolgen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 10.04.2006 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26/Kaster, für das
Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück Nr. 15 (Brunnenstraße 24) gestellt.
Der Eigentümer der Grundstücksfläche
Einfamilienwohnungsbau zu errichten.
beabsichtigt,
ein
weiteres
Wohnhaus
für
den
Das Hausgrundstück Brunnenstraße 24 verfügt über eine Grundstücksgröße von 1180 m² , ist mit einem
Einfamilienwohnhaus bebaut und verfügt über großzügige Freiflächen.
Auf der in der Anlage beigefügten Flurkarte sowie dem Auszug aus dem Bebauungsplan, in dem die
Vorstellungen des Antragstellers dargelegt wurden, ist die Situation erkennbar.
Auf dem zur Überplanung vorgesehene Teilbereich des Grundstückes sind keine weiteren überbaubaren
Grundstücksflächen vorhanden, so dass eine Bebauung des Grundstückes nach derzeitigem Planungsrecht
nicht möglich ist.
Die Erschließung ist über den vorhandenen Weg im Anschluss an die Brunnenstraße gesichert.
Grundsätzlich bestehen aus städtebaulicher Sicht gegen die beantragte Planänderung keine Bedenken.
Der Standort der geplanten Garage sollte jedoch verlegt werden, um die Tiefe der Zufahrt mit dem PKW auf
das Grundstück möglichst zu reduzieren und Gefahrenpunkte auszuschließen.
Insofern schlägt die Verwaltung neben der Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche
ergänzend zum Antrag vor, festzusetzen, dass Garagen, Carports und Stellplätze auf dem neu
entstehenden Grundstück nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind.
Durch die Positionierung des Baufensters wird erreicht, dass die Errichtung von diesen Anlagen entlang des
vorhandenen Fußweg nicht zulässig ist.
Da die Grundzüge der Planung im vorliegenden Fall nicht berührt sind, kann das Verfahren im Rahmen
einer vereinfachten Änderung gem. § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die gesamten Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.05.2006
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister