Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Info 132/2007
08.08.2007
Datum:
Az.: 51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.08.2007
Personalsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Abt. 51
Die Situation im ASD stellt sich derzeit wie folgt dar:
Der jetzige Personalbestand an Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeitern hat sich in den
letzten 10 Jahren nicht erhöht. Im Rahmen des Projektes „Konsolidierung bzw. Senkung der
Heimkosten“ wurden zum 01.01.2002 zusätzliche 1,5 Stellen für die Leitung der ASD-Teams
eingestellt (Info 130/2002 und Info 88/2003), die Besetzung erfolgte durch stellenneutrale
Umschichtung von Stellen innerhalb der Abteilung 51.
Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen ist insgesamt von 2001-2006 leicht steigend
(1,7%), der Anteil der unter 21jährigen ist insgesamt leicht gefallen (-3,7 %). Im gleichen Zeitraum
stieg der als Zielgruppe für bestimmte Jugendhilfeleistungen wesentliche Anteil der 14 - 18jährigen
sowie der Anteil der 18 - 21jährigen um 7,1 bzw. 7,2 %. Die weitere demographische Entwicklung und
ihre Auswirkungen auf die Jugendhilfe werden weiterhin beobachtet.
Die in der Sozialraumanalyse ausgewiesenen Fallzahlen sind um ca. 10% gestiegen (siehe Tabelle):
2001
147
84
80
160
246
91
53
2006
216
144
60
199
153
84
97
Saldo
69
60
-20
39
-93
-7
44
in %
46,94
71,43
-25,00
24,38
-37,80
-7,69
83,02
ambulante Hilfen (*)
stationäre und teilstationäre Hilfen (**)
231
497
360
436
129
-61
55,84
-12,27
Summe
861
953
92
10,69
Erziehungsbeistandschaften*
Sozialpädagogische Familienhilfe*
Tagesgruppe**
Vollzeitpflege**
Heimerziehung**
Hilfen für junge Volljährige**
Inobhutnahmen
•
Die Reduzierung von stationären Heimmaßnahmen hin zu ambulanten Hilfen ist mit
erheblichem Mehraufwand für die Steuerung der Hilfen zur Erziehung verbunden, der
seit 2001 erhebliche Einsparungen brachte. Zentrales Anliegen hierbei ist es, durch
passgenaue Angebote zum richtigen Zeitpunkt und nur solange wie erforderlich Hilfen
zu leisten.
2
•
Schwerwiegende Krisen in Familien, denen nur durch Inobhutnahme begegnet werden
können, sind zwischen 2001 und 2006 stark gestiegen (83 %).
•
Der im Kreis Euskirchen seit Jahren weiter ausgebaute präventive Ansatz, durch
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung frühzeitig Beratung und ggfls. Hilfen zu leisten,
um schwerwiegenden Fehlentwicklungen vorzubeugen, bedeutet ebenfalls
Mehraufwand durch steigende Fallzahlen insbesondere der ambulanten Hilfen.
Dieser Ansatz wird inzwischen sowohl landes- als auch bundespolitisch gefordert.
Die Situation von Familien mit Kindern ist auf vielfältige Weise schwieriger geworden:
•
Trotz der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Situation sind Familien verstärkt
belastet; neben der Reduzierung der zur Verfügung stehenden Einkommen
(Armutsdiskussion) wurden viele Familien stark durch Arbeitslosigkeit der Eltern und
Perspektivlosigkeit gerade für benachteiligte Jugendliche geprägt.
•
Die Entwicklungsauffälligkeiten in allen Altersgruppen nehmen nach
übereinstimmender Meinung von Fachleuten zu.
•
Die Unterstützung von Familienmitgliedern durch traditionelle (Groß-)
Familienverbände nimmt ab.
Die fachlichen Anforderungen der sozialen Arbeit eines Jugendamtes sind komplexer geworden:
•
Garantenstellung und Kinderschutz haben sowohl für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, der Öffentlichkeit als auch in der Sozialgesetzgebung erheblich an Gewicht
gewonnen. Insbesondere die gesetzliche Verpflichtung, mögliche Gefährdungen im
Zusammenwirken mit anderen Fachkräften zu bewerten, erhöht den Arbeitsaufwand
erheblich.
•
Die Sozialpädagogische Diagnostik ist die Grundlage für die eingangs geschilderte
Passgenauigkeit der eingesetzten Hilfen. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen
sind umfangreiche Fachkenntnisse und Arbeitsschritte notwendig, der Arbeitsaufwand
hierfür stieg dadurch ebenfalls.
•
Die Bedeutung der Steuerungsverantwortung für die Hilfeverläufe ist aufwändiger
geworden (Hilfeplanverfahren, Ressourcenverantwortung).
•
Gesetzliche Änderungen im SGB IX (zusätzliche Zuständigkeitsprüfungen für von einer
Behinderung bedrohte Menschen) und im SGB VIII (hoher Aufwand für die Erteilung
von Pfegeerlaubnissen, verpflichtende Zusammenarbeit mit anderen
Jugendhilfeträgern in der Gefährdungsbewertung).
•
Gestiegene Anforderung resultieren auch aus der verstärkten Zusammenarbeit mit
Schulen (Schulgesetz) und Tageseinrichtungen für Kinder.
Die gestiegene Belastung des ASD wird seit Jahren durch die Teamkoordinatorinnen und die
Abteilungsleitung beobachtet. Ihr wurde durch unterschiedliche Maßnahmen begegnet:
•
fortlaufende Optimierung von Geschäftsabläufen (technische Möglichkeiten und
organisatorische Veränderungen)
•
Fortbildung und Supervision
3
•
Aufgabenreduzierung durch Verlagerung innerhalb der Abteilung 51
(Betreuungsberichte) sowie Übertragung von Aufgaben auf Freie Träger
(Vollzeitpflege, Tagespflege), soweit dies möglich war.
•
Überprüfung und probeweise Anpassung vereinbarter Ablaufstandards.
Der Personalbedarf wurde im Rahmen einer internen Organsationsuntersuchung durch die Abt. 10
überprüft. Unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen kam die Abt. 10 zu dem Ergebnis, dass der
ASD 3 Vollzeitstellen zusätzlich zur Aufgabenwahrnehmung benötigt. Der Personalbedarf soll in der
Zeit vom 01.01.2008 bis zur Bereitstellung der Planstellen durch Zeitverträge gedeckt werden.
Diese Maßnahme wird zu jährlichen Mehrausgaben von ca. 162.000 € (Personalkosten zuzüglich
Kosten für den Arbeitsplatz) führen.
Eine Bereitstellung von zusätzlichen 3 Stellen wird die Verwaltung im Stellenplan 2009 beantragen.
Nach Genehmigung des Haushalts 2009 könnte dann voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2009 über
die Fortführung der Arbeitsverhältnisse entschieden werden.
Die demographische Entwicklung sowie zukünftige Aufgabenzuwächse, die z.T. absehbar aber
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die personelle Ausstattung noch nicht verlässlich beurteilt werden
können, sind hierin nicht enthalten (z.B. Aktionsplan Kinderschutz der Landesregierung).
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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