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Beschlussvorlage (Familienfreundlich(er)e Stadt Bedburg hier: Bericht der Verwaltung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Familienfreundlich(er)e Stadt Bedburg
hier: Bericht der Verwaltung) Beschlussvorlage (Familienfreundlich(er)e Stadt Bedburg
hier: Bericht der Verwaltung) Beschlussvorlage (Familienfreundlich(er)e Stadt Bedburg
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-526/2006 2. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 00 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.02.2006 Original Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 23.05.2006 1. Ergänzung Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 19.09.2006 2. Ergänzung Betreff: Familienfreundlich(er)e Stadt Bedburg hier: Bericht der Verwaltung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zu Abschnitt 1 dieser Beratungsvorlage zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu Abschnitt 2 - Partizipation von Kindern und Jugendlichen - Vorschläge zur Umsetzung der Thematik zu erarbeiten und dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zu berichten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung wurde durch den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 21.02.2006 beauftragt, ein sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht umsetzbares Konzept bezüglich einer „Familienfreundlich(er)en Stadt Bedburg“ zu entwickeln. Hierzu wird nun von der Verwaltung ein zweiter Bericht zu einzelnen Punkten, die sich in der Umsetzung bzw. der Vorbereitung befinden, vorgelegt. Abschnitt 1 Familienzentrum Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, hat sich das Ministerium für generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW - von über 1.000 eingegangenen Bewerbungen - für eine Teilnahme des integrativen Kindergartens Pusteblume am Modellprojekt `Einrichtung eines Familienzentrums´ ausgesprochen. Grundlage für die Auswahl als Piloteinrichtung waren unter anderem die regulären Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen, die Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern und –vätern, die vorschulische Sprachförderung und die Kooperation mit den örtlichen Familienberatungsstellen, den Familienbildungsstellen sowie anderen Einrichtungen der Familienhilfe. Ab Ende Juni diesen Jahres erhalten die Piloteinrichtungen Beratung und Unterstützung durch Coachung, Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen; für die Einführung der Familienzentren stehen bis einschließlich 2007 insgesamt 2,5 Mio. € zur Verfügung. Die Pilotphase endet mit der Vergabe eines Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ im Mai 2007. Entsprechend der „Anregung´ in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales findet im Vorfeld der Ausschusssitzung um 16.45 Uhr ein Besichtigungstermin in der integrativen Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ statt. Die Leiterin der Einrichtung, Frau Baum, wird hierbei über die einzelnen Maßnahmen, die im Bereich der Umwandlung der integrativen Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum bereits stattgefunden haben und zukünftig stattfinden werden, berichten. Lokale Bündnisse für Familien Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, steht die Verwaltung im Bereich Lokale Bündnisse für Familien mit dem entsprechenden Servicebüro in Kontakt; Unterstützung wird insbesondere bei der Zielfindung, Standortbestimmung und der Arbeitsplanung angeboten. Da die Umsetzung sich über die verschiedenartigsten Bereiche wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Partizipation von Jugendlichen etc. erstrecken kann, erweist sich die Vorbereitung zur Gründung eines Bedburger Bündnisses für Familien als äußerst umfangreich. Runder Tisch „Jugendgewalt“ Als weiterer Teilaspekt der Gesamtthematik kann die Einberufung eines Runden Tisches mit der Zielsetzung Verhinderung jugendlicher Gewalt gewertet werden, den die Verwaltung gemeinsam der Polizei und der Jugendgerichsthilfe initiiert hat. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der präventiven Maßnahmen und Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche. Da möglichst alle Kinder und Jugendliche mit diesem Projekt erreicht werden, sind die Schulen die ersten Ansatzpunkte, wobei auch die Jugendzentren und die Vereine soweit als möglich mit einbezogen werden sollen. Ziel des Runden STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Tisches ist die Installation einer Ordnungspartnerschaft ähnlich der Eisbrecher in Bergheim; hierzu findet am 14.09.2006 eine konstituierende Sitzung statt, über die die Verwaltung in der Ausschusssitzung mündlich berichten wird. Offene Kinder- und Jugendarbeit In 2004 wurden die Bedburger Jugendzentren Point, Easy, Youzee und Ochsfort organisatorisch zusammengelegt; zeitgleich wurde die Stelle der mobilen Jugendarbeit/ Schulsozialarbeit - erfolgreich - eingerichtet. Die Bedburger Kinder und Jugendlichen können auf vielseitige und interessante Angebote im Bereich Schule, Freizeit, Kultur und Bildung zurückgreifen. Hinsichtlich der Aktivitäten in den einzelnen Einrichtungen verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf den Jahresbericht 2005 des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis, der dieser Vorlage als Anlage 1 - in Auszügen - beigefügt ist. Abschnitt 2 Partizipation von Kindern und Jugendlichen Neben dem „Runden Tisch Jugendgewalt“ kann auch die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen“ als weiterer Teilaspekt der Gesamtthematik gesehen werden. Partizipation meint in diesem Zusammenhang die freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe an gemeinsamen Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu gesellschaftlichen Angelegenheiten. Seit der Verabschiedung eines Positionspapiers des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, verabschiedet durch den Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit auf seiner 82. Sitzung am 13. Mai 2004 in Steinfurt, liegt, aus Sicht der Verwaltung, mit diesem als „Hinweis“ bezeichneten Dokument eine sachlich fundierte Übersicht über Formen, Modelle und Problemstellungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen vor.Das Positionspapier vom 26. April 2004 ist Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die neun Thesen des Positionspapiers sind: These 1 Partizipation ist die freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe an gemeinsamen Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu gesellschaftlichen Angelegenheiten. Die inhaltliche Ausgestaltung eines Partizipationsmodells unterliegt keinen festen Regeln. Es steht den Initiatoren im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei, sich für eine bestimmte Methode zu entscheiden. Dabei erscheint es durchaus sinnvoll, sich die praktischen Erfahrungen anderer Kommunen zunutze zu machen. Andererseits ist es wichtig, in den Umsetzungsprozess eigene Erfahrungen einfließen zu lassen und auf die Situation vor Ort bezogene Wege zu finden. These 2: Politisches Desinteresse und Politikverdrossenheit sind gerade auch unter Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Diese Symptomatik bedarf umfassender Auseinandersetzung, denn Interesse und Bereitschaft junger Menschen, sich im Gemeinwesen zu engagieren, sichern die Demokratie für die Zukunft. Eine verstärkte Darstellung auch der Chancen von mehr Partizipation ist durchaus ein geeignetes Mittel, um die Problematik anzugehen. These 3: In der Öffentlichkeit bestehen teilweise Vorbehalte und Missverständnisse gegenüber den verschiedenen Modellen zur Ausgestaltung bzw. zum Ausbau der Partizipation. Diese STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 müssen angesprochen und abgebaut werden, um eine verstärkte Teilhabe mit Unterstützung des politischen Umfeldes umsetzen zu können. Hierzu müssen die in der Partizipation liegenden Chancen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft aufgezeigt werden. These 4: Die Erfahrung zeigt, dass sich alle Formen der Beteiligung in ihr Gegenteil verkehren und Verdrossenheit zurücklassen, wenn sie nicht sorgfältig auf den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abgestimmt sind. Vor allem projektbezogene Konzepte versprechen durch ihre Unmittelbarkeit positive Effekte und wirken der Tendenz entgegen, dass Beteiligung mit zunehmender Komplexität des Diskussionsgegenstandes an Wirkung verliert. Sie umfassen grundsätzlich einen begrenzten Zeitraum und bieten damit einen kindgerechten Ansatz mit leichter sichtbaren Ergebnissen. These 5: Die Jugend wird immer früher „erwachsen“. Wer allerdings als junger Mensch den Status des Erwachsenseins beansprucht, muss sich auch an entsprechend gesteigerten Anforderungen messen lassen. Mit diesen sollte aber zugleich eine angemessene Förderung und Unterstützung einhergehen. Auf die Altersgerechtigkeit ist bei der praktischen Umsetzung von Modellen der Partizipation besonderes Augenmerk zu richten. These 6: Kinder und Jugendliche wollen an gesellschaftlichen Entscheidungen partizipieren. Praxisbewährte Modelle belegen, dass eine große Bereitschaft zum Engagement vorhanden ist. Junge Menschen sind gewillt und auch imstande, ihren Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten. These 7: Es ist Aufgabe der Politik, Partizipation in Form von möglichst selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln sicherzustellen. Es müssen vor allem die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche ihren Interessen entsprechend in die örtlichen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. These 8: Der Erfolg partizipativ angelegter Planungen und Maßnahmen steht und fällt mit ihrer konzeptionellen Ausgestaltung. Das gilt sowohl für die Themenwahl als auch für die Methode der Beteiligung. Hierzu finden sich bereits in der kommunalen Praxis zahlreiche und viel versprechende Modelle. These 9: Zur Umsetzung einer zielgerichteten und praxisnahen Partizipation ist keine Gesetzesänderung erforderlich. In den Städten und Gemeinden werden verschiedene erfolgreiche Wege beschritten, um Kinder und Jugendliche vor Ort zu beteiligen. Der interkommunale Austausch von Ideen und Erfahrungen bietet - besser als starre gesetzliche Regelwerke - ein flexibles Instrumentarium, um aktuell auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Hierdurch können der Partizipation neue Impulse gegeben werden. Auch aus Sicht der Verwaltung erscheint die Ausgestaltung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form von Projekten besonders naheliegend und geeignet. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Zitat: „Die Präferenz für diese Modellform ergibt sich aus den ... Vorzügen dieser Partizipationsform: Die Konzentration auf einen umgrenzten Zeitraum und auf einen vorgesteckten thematischen Rahmen stellt einen praktikablen Weg dar, um mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten. ... der Vorteil einer stringenten Zeitabfolge [liegt] darin, dass in einem knappen und klar definierten Zeitraum intensiv auf ein Ergebnis hingearbeitet wird. Zugleich wird mit einer begrenzten thematischen Vorgabe der Gefahr entgegengetreten, ins Uferlose abzugleiten und den roten Faden zu verlieren. Mit der gezielten Durchführung von Projekten zur Partizipation kann flexibel auf Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingegangen werden, ohne sie mit einem Übermaß an Aufwand und übersteigerten Anforderungen zu ersticken.“ Beispiele für projektbezogene Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen sind z. B. 1. Troisdorfer Kinder- und Jugendkonferenz für Mobilität, „Stadt-Detektive“ in HerneWanne, „Komm mit hinter´n Bauzaun“ in Dortmund, „Kinderfreundliche Siedlungsplanung“ in Witten, und eine Wohnumfeldanalyse in Gevelsberg. Aus Sicht der Verwaltung sollte vor der Umsetzung einer projektbezogenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen der zuständige Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales die Verwaltung beauftragen, zu diesem Modell Vorschläge zu erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss vorzustellen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales wird durch die Verwaltung über die weitere Vorgehensweise in der Gesamtthematik „Familienfreundlich(er)e Stadt Bedburg“ zeitnah unterrichtet. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 5. September 2006 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister