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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Auszug aus: Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen - Hinweise des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen – I. Vorbemerkungen Zur Zeit findet eine umfassende Diskussion zu der Frage statt, inwieweit Kinder und Jugendliche qualitativ an kommunalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden können. Sie sollen in der Gemeinschaft nicht als Regelungsobjekte angesehen werden, sondern als aktive Mitglieder der Gemeinschaft, die in der Lage sind, Prozesse aktiv mitzugestalten und ihre Rechte zu artikulieren. Kinder und Jugendliche sind von vielen kommunalpolitischen Entscheidungen unmittelbar betroffen. Dagegen sind die Möglichkeiten, ihre eigenen Auffassungen und Ansichten zu den sie betreffenden Themen vor Ort einzubringen, oft tatsächlich begrenzt. Die wohl einschneidendste Ausweitung ihrer unmittelbaren Mitwirkungsrechte war die Einführung des aktiven Wahlrechts für Kommunalwahlen in NRW mit 16 Jahren. Im übrigen kommt ihre Beteiligung bereits in zahlreichen Gesetzen und politischen Programmen zum Ausdruck. Auf der Ebene der Europäischen Union werden seit längerem Bestrebungen nach mehr Partizipation von jungen Menschen verfolgt. Erst recht in einer erweiterten EU mit 75 Millionen Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren wird die Tragweite der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen deutlich. Daher möchte die Kommission den qualitativen und quantitativen Veränderungen zwischen den Generationen mit ihrem „Weißbuch Jugend“ Rechnung tragen und den jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Vorstellungen zu äußern und sich stärker in unsere Gesellschaft einzubringen. Die Bundesrepublik Deutschland hat auf dem Weltkindergipfel der UN im Mai 2002 zugesichert, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln. Zur Zeit wird ein solcher Nationaler Aktionsplan „Für eine kindgerechte Welt“ unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen sowie mit diversen Nichtregierungsorganisationen erstellt. Daneben wurde für die Jahre 2004 und 2005 die Kampagne „Projekt P – misch dich ein“ vom Bundesministerium für Senioren, Frauen und Jugend, der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Deutschen Jugendring ins Leben gerufen. Das Aktionsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, der politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen neuen Schub zu verleihen. Der Landtag NRW hat bereits in den letzten Monaten einen eingehenden Diskurs zu dem Thema geführt. Durch die Landesregierung wird aktuell ein Projekt mit dem Titel „Pakt für Kinder“ unter Beteiligung auch des Städte- und Gemeindebundes NRW erarbeitet. Das Ziel besteht in der Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und der Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen, was unter anderem durch eine bessere Vernetzung von bestehenden Aktivitäten geschehen soll. In der kommunalen Praxis in NRW sind bereits zahlreiche, teilweise recht unterschiedliche Modelle vorzufinden, die darauf abzielen, Partizipation zielgerichtet umzusetzen. Im Folgenden soll die Bandbreite möglicher Beteiligungsformen beschrieben werden. Zugleich soll den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Leitfaden für die Entwicklung eigener kommunaler Handlungsansätze zur Partizipation an die Hand gegeben werden. Dabei soll auf die mit einzelnen Modellen verbundenen Chancen, aber auch Risiken hingewiesen werden. Hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten in den Bereichen Schule und Jugendhilfe bestehen eigenständige gesetzliche Bestimmungen. Der Fokus soll mit diesen Hinweisen insbesondere auf Themenfelder des kommunalen Wirkungskreises, die gesetzlich nicht festgelegt sind, gerichtet werden. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung II. Neun Thesen zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen ... III. Thesen mit Begründung Zu These 1: Partizipation ist die freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe an gemeinsamen Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu gesellschaftlichen Angelegenheiten. Die inhaltliche Ausgestaltung eines Partizipationsmodells unterliegt keinen festen Regeln. Es steht den Initiatoren im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei, sich für eine bestimmte Methode zu entscheiden. Dabei erscheint es durchaus sinnvoll, sich die praktischen Erfahrungen anderer Kommunen zunutze zu machen. Andererseits ist es wichtig, in den Umsetzungsprozess eigene Erfahrungen einfließen zu lassen und auf die Situation vor Ort bezogene Wege zu finden. Der Begriff „Partizipation“ steht für Teilhabe und wird hier verstanden als Form der aktiven demokratischen Praxis. Grundsätzlich bezieht sich das Recht auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen. Im Folgenden soll besonderes Augenmerk auf den kommunalen Wirkungskreis gerichtet werden. Auf die einzelnen Ausformungen der Teilhabe ist später noch genauer einzugehen, wobei sie grundlegend auf Informationen, Diskussion und Mitentscheidung abzielt. Die Grundidee ist, Kinder und Jugendliche als „Experten in eigener Sache“ in die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzubeziehen. Dieses Einbeziehen kann von der schlichten Anhörung im Sinne einer Beratung von Politik und Verwaltung bis hin zur Einräumung von - eng umrissenen Entscheidungsbefugnissen (z.B. Budget zur Ausstattung eines Spielplatzes) reichen. Ziel ist, dass Entscheidungen in einer Kommune möglichst den Bedürfnissen und Interessen junger Menschen entsprechen. Die Beteiligung muss ein durchgehendes Prinzip in allen Lebensbereichen sein, um nachhaltig die persönliche und intellektuelle Entwicklung hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit und Sozialkompetenz zu fördern. Sie bietet die Möglichkeit verantwortungsbewusster Mitwirkung, welche auch und vor allem im Hinblick auf die Zukunft eine tragende Säule des demokratischen Gemeinwesens ist. Partizipation bewirkt die Transparenz von Entscheidungen, denn die gezielte Auseinandersetzung mit einzelnen Angelegenheiten und Themen macht die auftretenden Probleme verständlich und greifbar. All das mündet im Idealfall in einer stärkeren Identifikation mit dem demokratischen Gemeinwesen. Diese ist letztlich geschichtliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung. Partizipation ist insoweit kein Selbstzweck, sondern ein allen Mitgliedern der Gesellschaft zu gewährendes Recht. Dieses geht auch aus den verschiedenen dargestellten Rechtsgrundlagen hervor (siehe Anhang). Im Rahmen der Planung von Beteiligungskonzepten muss darüber nachgedacht werden, welche Kinder und Jugendliche eigentlich Adressaten bzw. Beteiligte der Planung sein sollen. Vom Alter ausgehend kann die angezielte Gruppe dreifach unterteilt werden in Kinder bis zum Alter von 6 Jahren, bis 14 Jahre und minderjährige Jugendliche ab 14 Jahren. Obschon mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit eintritt, müssen hier nicht strengste Maßstäbe angesetzt werden, sondern kann mit einiger Großzügigkeit verfahren werden. Auch junge Volljährige dürfen durchaus von Konzepten der Partizipation angesprochen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Mädchen und Jungen unterschiedliche Bedürfnisse, Interessen, Wünsche, Ideen und Probleme haben. Auch kulturelle Unterschiede sowie Milieu und Bildung sind in die Planung mit einzubeziehen, da sich vor allem in der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit und Schrift eine Differenzierung niederschlagen kann. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Zu These 2: Politisches Desinteresse und Politikverdrossenheit sind gerade auch unter Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Diese Symptomatik bedarf umfassender Auseinandersetzung, denn Interesse und Bereitschaft junger Menschen, sich im Gemeinwesen zu engagieren, sichern die Demokratie für die Zukunft. Eine verstärkte Darstellung auch der Chancen von mehr Partizipation ist durchaus ein geeignetes Mittel, um die Problematik anzugehen. Die Debatte um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch die Reaktion auf eine Krise. Untersuchungen deuten auf eine massive Vertrauenskrise von Kindern und Jugendlichen gegenüber institutionalisierter Politik hin. Das geringste Vertrauen wird den politischen Parteien entgegengebracht, wogegen Menschenrechts- oder Umweltschutzgruppen in der Regel als besonders vertrauenswürdig eingeschätzt werden. Befragt man die jungen Menschen, welche Institutionen ihnen glaubwürdig erscheinen, so stehen Greenpeace und Amnesty International auf den ersten Plätzen – die Schlusslichter bilden stets Parteien und Politiker1. Zwei Faktoren bedingen sich gegenseitig: Weit verbreitet unter Jugendlichen ist zum einen ein Ohnmachtgefühl, lediglich Objekt des politischen Geschehens zu sein. Zum anderen läuft die individuelle Erfahrung häufig darauf hinaus, intellektuell nicht nachvollziehen zu können, wie und warum politische Entscheidungen zustande kommen. Aktuelle Planungen prägen auf allen politischen Ebenen die soziale, ökonomische und ökologische Zukunft bis weit in die Zukunft. Geschaffen wird dabei eine Welt, die vor allem den jetzigen Kindern und Jugendlichen gehört. Bis zum 18. Lebensjahr aber erfahren Kinder und Jugendliche Demokratie eher als eine abstrakte, dem Alltagsleben manchmal ferne Welt. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einem „gespaltenen politischen Bewusstsein“ bei Kinder und Jugendlichen: Sie lehnen abstrakte Politik und deren Institutionen ab, während sie durchaus bereit sind, sich für konkret greifbare Themen in ihrem Lebensumfeld einzusetzen. Es ist daher auch eine wichtige Zielsetzung, verstärkt auf Kinder und Jugendliche einzugehen, sie besser zu verstehen und mehr über sie zu erfahren. Dieses setzt beispielsweise die Erstellung von Studien über Jugendfragen und die Vernetzung von Forschungsstrukturen voraus. Partizipation von jungen Menschen bedeutet im Übrigen nicht nur „Demokratie üben“, sondern steigert auch die Chancen, dass sich diese im Erwachsenenalter als Ehrenamtliche engagieren. Zu These 3: In der Öffentlichkeit bestehen teilweise Vorbehalte und Missverständnisse gegenüber den verschiedenen Modellen zur Ausgestaltung bzw. zum Ausbau der Partizipation. Diese müssen angesprochen und abgebaut werden, um eine verstärkte Teilhabe mit Unterstützung des politischen Umfeldes umsetzen zu können. Hierzu müssen die in der Partizipation liegenden Chancen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft aufgezeigt werden. Gegenüber den verschiedenen Modellen der politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind auf Seiten der Erwachsenen oftmals Vorbehalte anzutreffen. Diese basieren zum Teil auf Missverständnissen, zum Teil aber auch auf negativen Erfahrungen in Einzelfällen. Es dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass Kinder und Jugendliche nicht an zu komplexe Sachverhalte herangeführt werden, in denen ein Scheitern jeglicher Projekte bereits angelegt ist. Es wird an dieser Stelle gerne das Schlagwort angeführt, dass ein sechsjähriges Kind nicht die Rentenformel ausrechnen soll. Ziel sollte sein, in spielerischer Form an politische Themen heranzuführen und Spaß an der Auseinandersetzung mit Fragen des alltäglichen Miteinanders zu vermitteln. Problemstellungen, die auch in der Welt der Erwachsenen kaum zu durchdringen sind, eignen sich verständlicherweise gerade nicht für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Die schlichte Kritik, dass sich politische Themen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich nicht eignen, sollte jedoch dazu anspornen, altersgerechte Modelle zu finden und Partizipation zu ermöglichen. 1 Quelle: 14. Shell-Jugendstudie, "Jugend 2002 - Zwischen pragmatischem Idealismus und robustem Materialismus" . WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung In eine andere Richtung zielt die Kritik, dass die Idee der Partizipation oft missbraucht und teilweise instrumentalisiert wird. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass lediglich symbolische Handlungen vorgenommen werden, mit denen sich Politik und/oder Verwaltung schmücken können. Das „Babykissing“ von Politikern zwecks Sympathiewerbung ist das rein äußerliche Phänomen einer Vereinnahmung, die an kinderpolitischen Zielen möglicherweise weniger interessiert ist. Gelegentlich werden Kinder und Jugendliche auch nicht als „Experten ihres eigenen Wohnumfeldes“ betrachtet. Stattdessen wird – wenn nicht bereits als reines Alibi – Partizipation unter dem Motto „Jetzt bringen wir euch Heranwachsenden einmal Demokratie bei“ praktiziert. Die Ernsthaftigkeit der Partizipation ist jedoch zwingend erforderlich und muss auch allen Verantwortlichen klar sein. Partizipation muss nicht unbedingt gesteigerten verwaltungstechnischen Aufwand und Personalbindung bedeuten. So ist beispielsweise der Rückgriff auf Kräfte aus dem freiwilligen bürgerschaftlichem Engagement in Erwägung zu ziehen, auch um Projekte mit Leben zu füllen. Die Beschäftigung mit jungen Menschen darf nicht als Bürde, sie muss im Gegenteil für beide Seiten als Bereicherung verstanden werden. Dies gilt sowohl für den Einzelnen, als auch für die Gemeinschaft insgesamt. Zu These 4: Die Erfahrung zeigt, dass sich alle Formen der Beteiligung in ihr Gegenteil verkehren und Verdrossenheit zurücklassen, wenn sie nicht sorgfältig auf den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abgestimmt sind. Vor allem projektbezogene Konzepte versprechen durch ihre Unmittelbarkeit positive Effekte und wirken der Tendenz entgegen, dass Beteiligung mit zunehmender Komplexität des Diskussionsgegenstandes an Wirkung verliert. Sie umfassen grundsätzlich einen begrenzten Zeitraum und bieten damit einen kindgerechten Ansatz mit leichter sichtbaren Ergebnissen. Erfolge von Partizipation sollten sichtbar sein und zeitnah auftreten, sonst schwindet das Interesse schnell. Die schlichte Übertragung der Arbeitsweise bewährter Organisationen (z. B. des Gemeinderats) auf Konzepte für Kinder und Jugendliche birgt die Gefahr, dass sie sich wegen ihrer Eigenheiten nicht für die Zielgruppe eignen und sich daher nicht bewähren. In der Praxis dauern Entscheidungsprozesse oft lang und werden durch viele Faktoren beeinflusst. Dadurch besteht das Risiko, dass Ergebnisse letztlich durch notwendige Kompromisse verwässert werden. Es sollten daher verstärkt Methoden gewählt werden, die möglichst direkte Erfolge garantieren. Projektbezogene Konzepte zeichnen sich durch die Konzentration auf einen umgrenzten Themen- und Vorhabenskreis aus. Sie werden zumeist in Verbindung mit konkreten Planungsprozessen in einer Gemeinde durchgeführt. Es wird dadurch ein skizzierter Rahmen geschaffen, in dem die Mitwirkung stattfinden kann bzw. vorgesehen ist. Hierdurch hat in der Regel eine positive Themenselektion dergestalt stattgefunden, dass unrealistische Vorhaben ausscheiden und ein erfolgreiches - da erfahrbares - Ergebnis gewährleistet wird. Mit projektbezogenen Konzepten kann vor allem den Gefahren des Zeitfaktors begegnet werden. Manche Verfahren ziehen sich notwendigerweise lange hin, weil sie auf Dauer angelegt sind (Bsp. Parlamente) und nicht innerhalb weniger Tage durchzuführen sind. Bedingt durch den im System angelegten Zeitfaktor wächst die Gefahr, dass diese Konzepte in Vergessenheit geraten beziehungsweise scheitern. Dies muss nicht einmal bewusst auf Desinteresse beruhen, sondern vielmehr daran, dass das Leben nach Uhr und Kalender erst mit wachsendem Alter an Bedeutung gewinnt. Die Ballung und Konzentration eines Projekts auf einen begrenzten Zeitraum erscheint daher vor allem für die jüngere Klientel geeigneter. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Zu These 5: Die Jugend wird immer früher „erwachsen“. Wer allerdings als junger Mensch den Status des Erwachsenseins beansprucht, muss sich auch an entsprechend gesteigerten Anforderungen messen lassen. Mit diesen sollte aber zugleich eine angemessene Förderung und Unterstützung einhergehen. Auf die Altersgerechtigkeit ist bei der praktischen Umsetzung von Modellen der Partizipation besonderes Augenmerk zu richten. Das äußere Erscheinungsbild vieler junger Menschen erschwert häufig die Einordnung, ob man es eigentlich noch mit Jugendlichen oder bereits mit jungen Erwachsenen zu tun hat. Es besteht die Tendenz, dass Verhaltensmuster aus der Welt der Erwachsenen übernommen werden und sich das Hereinwachsen in diese Welt immer früher vollzieht. Die neuen Medien und die daraus resultierende stärkere Versorgung mit Informationen bewirkt zusätzlich, dass die Jugend früh einen neuen und tieferen Einblick in die Welt der Erwachsenen erhält. Dieser Prozess bringt aber nicht notwendig sofort die erforderliche Reife mit sich. Soweit Minderjährige noch nicht voll für sich selbst verantwortlich sind, kann ihnen nur begrenzt Mitverantwortung für gemeinschaftliche Einrichtungen übertragen werden. Auch an die Bereitschaft, Verantwortung zu tragen und sich persönlich in die Gesellschaft einzubringen, muss erst in geeigneter Weise herangeführt werden. Es ist daher wichtig, die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und ihnen Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass das Angebot, sich zu beteiligen, auch durch besondere Förderung und Unterstützung begleitet werden sollte. Ziel ist es ist nicht, einfach nur auf eventuell noch bestehende Defizite hinzuweisen, sondern gerade diese gemeinschaftlich anzugehen und zu überwinden. Zu These 6: Kinder und Jugendliche wollen an gesellschaftlichen Entscheidungen partizipieren. Praxisbewährte Modelle belegen, dass eine große Bereitschaft zum Engagement vorhanden ist. Junge Menschen sind gewillt und auch imstande, ihren Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten. Erfahrungen aus Partizipationsprojekten der Jugendarbeit und der örtlichen Ebene zeigen die durchaus vorhandene Bereitschaft von Kindern und Jugendlichen, ihre Bedürfnisse und Interessen einzubringen und Lösungen mitzuentwickeln. Es ist also trotz der eingangs geschilderten Vorbehalte gegen abstrakte politische Themen und Arbeitsweisen durchaus großes Interesse an den Konzepten von Beteiligung vorhanden. Dieses Interesse muss jedoch mit geeigneten Methoden lebendig gehalten werden. Die Gefahr der „Abstimmung mit den Füßen“ ist kaum zu unterschätzen. In Projekten, die nicht die Interessen der jungen Menschen in ihrem individuellen Lebensumfeld treffen und daher „keinen Spaß machen“ und nicht nachvollzogen werden können, ist das Scheitern bereits angelegt. Insofern kann festgestellt werden, dass Begeisterung und Desinteresse nah beieinander liegen. Die Bereitschaft, sich für konkret greifbare Themen im eigenen Lebensumfeld einzusetzen, eignet sich in besonderer Weise als Anknüpfungspunkt zur Beteiligung und Integration. Mit zunehmendem Alter geht auch das Hereinwachsen in die Gesellschaft und ihre Aufgabenstellungen einher. Es kann daher angebracht sein, vom mehr spielerischen Ansatz abzukehren und sich in der Ausgestaltung der Erwachsenenwelt zu nähern, je älter die Zielgruppe ist. Für ältere Jugendliche kann daher auch eine völlig andere Beteiligungsform angemessen sein als dies bei Kindern der Fall ist. Eine Differenzierung nach verschiedenen Altersgruppen ist durchaus angebracht, um erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Eine Voraussetzung für erfolgreiche Projekte ist es, dass die Vorbehalte der angezielten Gruppe präzise erkannt und mit geeigneten Methoden überwunden werden. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Zu These 7: Es ist Aufgabe der Politik, Partizipation in Form von möglichst selbständigem und eigenverantwortlichem Handeln sicherzustellen. Es müssen vor allem die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche ihren Interessen entsprechend in die örtlichen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen muss mit den sie tangierenden beziehungsweise interessierenden Themen erreicht und in geeigneter Weise angesprochen werden. Dieses Kriterium ist eine Selbstverständlichkeit, aber dennoch ist eine gezielte Vorgehensweise vonnöten. Es muss ein gemeinsamer Nenner gefunden werden, der die spezifische Gruppe verbindet und auch anspricht. Dafür bietet sich die Anknüpfung an Strukturen an, die bereits vorhanden sind. Diese Strukturen finden sich zum einen in den Schulen, aber auch in Jugendtreffs, Vereinen, Kirchen, Jugendgruppen etc. an. Des Weiteren ist es nötig, Inhalte zu finden, die sich für Partizipation eignen. Zu nennen sind hier in erster Linie die Gestaltung von Schulhöfen und Spielplätzen, Teilnahme an der Verkehrsplanung von Schulwegen, Umweltschutz, Kultur-, Freizeit- und Sportangebote. In Betracht kommen aber auch noch weitere Aufgabenfelder wie beispielsweise die Einrichtung von Fußgängerzonen, die Möblierung des öffentlichen Verkehrsraumes etc.. Aktualität und Attraktivität sind entscheidend für den Erfolg der Konzepte. Zu These 8: Der Erfolg partizipativ angelegter Planungen und Maßnahmen steht und fällt mit ihrer konzeptionellen Ausgestaltung. Das gilt sowohl für die Themenwahl als auch für die Methode der Beteiligung. Hierzu finden sich bereits in der kommunalen Praxis zahlreiche und viel versprechende Modelle. Die Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung von Beteiligung sind weitreichend. Die Benennung der jeweiligen Konzepte wird mitunter unterschiedlich gehandhabt. So bieten die meisten Begriffe für sich mehrere Variationsmöglichkeiten. Teilweise kann die Benennung schon in angrenzende Ausgestaltungen übergreifen. Eine formal zwingende Gliederung ist schwierig, aber im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, beispielhaft einige in der Praxis anzutreffende Modelle darzustellen und zu erläutern. Ein grundlegender Unterschied wird darin gesehen, ob die Beteiligung in aktiver oder in passiver Form vollzogen wird, das heißt ob die Mitglieder der Zielgruppe selbst ihre Standpunkte einbringen können oder dies durch zwischengeschaltete Gremien geschieht. a. Offene Formen In der „offenen Ausformung“ der Partizipation findet keine institutionelle Einordnung statt2. Es wird in der Regel ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem sich Interessierte einfinden können und das Themengebiet der Beteiligung mit eigenen Ideen ausfüllen können. Der Vorteil besteht in der großen Flexibilität, die ein Eingehen auf die Wünsche und Interessen der Teilnehmer in größtem Maße ermöglicht. Die freie Hand bei der Themenwahl gewährt den jungen Leuten die Chance, ohne externe Vorgaben genau die Punkte anzusprechen, die ihr eigenes Leben berühren. Diese Freiheit gewinnt noch an Bedeutung, wenn man sich vor Augen führt, dass die thematischen Schwerpunkte durch Kinder und Jugendliche möglicherweise völlig anders gesetzt werden als durch deren Eltern- bzw. Großelterngenerationen. Es ist daher mittels der Selbstbestimmung sichergestellt, dass aktuelle und für die Zielgruppe wichtige Fragestellungen behandelt werden. 2 Beispiele: Kinder- und Jugendforen; Zukunftswerkstätten (Stadt Rheine); Jungbürger/innen-Versammlungen; Stadtteil- bzw. Sozialraumkonferenzen. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Zugleich ist in der uferlosen Weite aber auch die Gefahr zu erkennen, dass Utopien verfolgt oder bestehende Grenzen außer Acht gelassen werden könnten. Manche Ideen können realistisch betrachtet einfach nicht durchgesetzt werden. Das muss nicht direkt gegen die Formulierung eines Wunschzustandes sprechen, aber eine nicht realisierbare Wunschvorstellung als Ergebnis eines Partizipationsprojektes erscheint fragwürdig. Eine gewisse Steuerungs- und Kanalisierungsfunktion ist daher erforderlich. b. Projekte Projekte sind auf einen umgrenzten Themenkreis konzentrierte Planungen und Vorhaben3. Sie werden zumeist in Verbindung mit konkreten Planungsprozessen in einer Gemeinde durchgeführt. Es besteht dadurch bereits ein Rahmen, in dem die Mitwirkung stattfinden kann bzw. vorgesehen ist. Durch die Rahmensetzung hat in der Regel bereits eine positive Themenauswahl stattgefunden, so dass ein erfolgreiches Ergebnis der Beteiligung gewährleistet wird. Auf spielerische Weise sollen Kinder und Jugendliche angeregt werden, ihre Wünsche und Interessen zu formulieren. Als Vorteil dieser Beteiligungsform gilt, dass die Teilnehmer hier als kompetente selbstbestimmte Partner ernst genommen werden, eigene Ideen einbringen, entwickeln und umsetzen können. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass der Zeitraum eines solchen Projektes klar umgrenzt ist. Der Zeitfaktor ist eine entscheidende Größe, der vor allem bei der jüngeren Klientel nicht zu unterschätzen ist. Während den älteren Jugendlichen bereits durchaus zuzutrauen ist, dass sie ein Vorhaben auch über einen weitgesteckten Zeitraum verfolgen können, so ist das bei den Kindern und jüngeren Jugendlichen nicht ohne weiteres zu unterstellen. Regelungen, die etwa eine Zusammenkunft im monatlichen Rhythmus vorsehen, scheitern möglicherweise bereits daran, dass sie schlicht vergessen werden. Aus diesen Erwägungen scheinen Projekte, die zeitlich überschaubar sind, erfolgversprechender. Der Zeitfaktor spielt nicht nur für die Verfahrensregeln zur Durchführung des Projekts eine Rolle, sondern auch für dessen letztliches Ergebnis. Das Erfolgserlebnis lebt davon, dass das Resultat in enger zeitlicher Verknüpfung zum Projekt greifbar wird. Auch hier kann ein zeitnahes Feedback den Besonderheiten gerade der jüngeren Klientel Rechnung tragen. c. Arbeitskreise / Runde Tische der Jugendarbeit In Arbeitskreisen, Runden Tischen und örtlichen Ringen arbeiten Vertreter der örtlich aktiven Gruppen, Organisationen, Initiativen und Einrichtungen mit der Gemeinde zusammen. Diese Organisation eignet sich besonders zur Pflege regelmäßiger Kontakte der Verantwortlichen in den diversen Gruppierungen mit der Gemeinde. Die Organisationsweise birgt jedoch den Nachteil, dass die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen in der Regel durch einen älteren, zumeist erwachsenen Vertreter repräsentiert wird. Die Delegation von Gestaltungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Vertreter der Gruppe hat zur Folge, dass lediglich eine passive Interessenvertretung vollzogen wird. Die Idee der eigenen Teilhabe tritt in dieser Ausgestaltung bereits wieder in den Hintergrund. Sie bewirkt nicht, dass eine eigene Einbringung stattfindet, sondern berücksichtigt Interessen lediglich über zwischengeschaltete Gremien/Organe. Das spricht zwar nicht gegen die Institutionen der Arbeitskreise bzw. Runden Tische an sich, jedoch erweisen sie sich als Maßnahmen zur aktiven Partizipation im Sinne einer direkten und eigenen Beteiligung an Entscheidungsprozessen oft als zweite Wahl. 3 Beispiele: Zukunftswerkstätten „Karlsson vom Dach“, 1. Troisdorfer Kinder- und Jugendkonferenz für Mobilität; „Stadt-Detektive“ in Herne-Wanne; „Komm mit hinter´n Bauzaun“ in Dortmund; „Kinderfreundliche Siedlungsplanung“ in Witten; Wohnumfeldanalyse in Gevelsberg unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung d. Repräsentative Formen In der sogenannten repräsentativen Form handelt es sich um Parlamente, die aus Wahlen hervorgehen und sich auch in ihren Arbeitsweisen an „erwachsenen“ Vorbildern orientieren4. Das Vorbild der Jugendgemeinderäte sind die „conseils des jeunes“ in Frankreich, wo es über 700 dieser Gremien gibt. Die Wahl von Jugendgemeinderäten erfolgt zumeist über die Schulen. Kinder- und Jugendparlamente sowie Jugendgemeinderäte sind fast immer auf Grund von Beschlüssen oder auf Initiative des Rates und des örtlichen Jugendhilfeausschusses gegründet worden. Dabei beschäftigen sie sich ohne Ausnahme mit Gegebenheiten ihres unmittelbaren Umfelds – vom Schulund Verkehrswesen oder von Freizeit- und Spielangeboten bis hin zu Umweltfragen, Drogen- oder Gewaltproblemen. Unterschiedlich wird gehandhabt, wer über die Anliegen der Parlamente entscheidet. Sie werden in einigen Gemeinden wie Bürgeranträge behandelt und dementsprechend den jeweiligen Fachausschüssen vorgelegt oder der Jugendhilfeausschuss ist vorgeschaltet, entscheidet über die Vorschläge und leitet sie an die der Verwaltung weiter. Es muss genau definierte Mechanismen der Umsetzung von Beschlüssen der Parlamente geben, wenn ihre Arbeit nicht im Leerlauf enden soll. Die Vorteile und Probleme von Kinder- und Jugendparlamenten werden unterschiedlich gewichtet. Von der Partizipation an Entscheidungen erwartet man sich durch die teilweise Delegation von Verantwortung einen „Motivationsschub“ unter Kindern und Jugendlichen für die entsprechenden Belange von kommunaler Politik. Andererseits können diese Formen der Beteiligung auch ins Gegenteil umschlagen, wenn sie nicht auf den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen abgestimmt sind. Sinnvoll erscheint es daher, differenziert von Kinderräten und Jugendforen als einer Entwicklungsperspektive zu sprechen. Während für Kinder Beteiligungsformen erkennbar „spielerischer“ angelegt sein müssten, können im Jugendalter stringentere Arbeitsformen durchaus Sinn machen. Kritisch ist weiterhin anzumerken, dass der Begriff „Parlament“ zu Assoziationen verleitet, die diese Beteiligungsform nicht bieten kann. „Parlament“ kann ein missverständlicher Ausdruck sein, der zu Täuschungen und Enttäuschungen führen kann. Zu hinterfragen ist auch die demokratische Legitimation, denn die Ausgestaltung des Wahlprozesses kann in tatsächlicher Hinsicht kaum die Grundsätze aus der Erwachsenenwelt einhalten. Zweifelhaft scheint außerdem, ob Jugendgemeinderäte und parlamentarische Formen dem Ziel einer ausreichend breiten Mobilisierung von Kinder und Jugendlichen dienen können. So wird im Hinblick auf das politische Verhalten und Interesse Jugendlicher angenommen, dass oft nur ein „elitärer Kreis“ erreicht wird. Dies erstaunt nicht bei einer Partizipationsform, die zum Beispiel besonders stark von den sprachlichen Artikulationsmöglichkeiten des Einzelnen lebt. Stark parlamentarisch arbeitende Beteiligungsformen haben sich im Übrigen gelegentlich den Vorwurf eingehandelt, sie stellten ein „Anpassungs-Trainingslager“ dar, in dem die Erwachsenenwelt nur imitiert wird. Tatsächlich bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, welcher Grad der Institutionalisierung wirklich sinnvoll ist. Ausgefeilte Geschäftsordnungen oder hohe Beteiligungshürden können sich schnell als „Tod lebendiger Demokratie“ erweisen. In Abhängigkeit von der Größe des Betätigungsfeldes eines Parlaments kann es auch schwierig sein, den örtlichen Bezug zu wahren. Wo das eigene, engere Lebensumfeld endet, können sich völlig andere Problemstellungen für die ansässigen Kinder und Jugendlichen ergeben. Damit nimmt die Möglichkeit des Zugangs zu den jeweiligen Themen ab, je größer der Zuschnitt eines Parlaments ist. 4 Beispiele: Kinder- und Jugendparlamente, Kindergemeinderäte, Kinderbeiräte. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Doch abseits aller geschilderten Probleme werden auch mit dieser Beteiligungsform Erfolge gegen viele Widrigkeiten erzielt. e. Kinder im Parlament Durch Fragestunden, Dialoge mit Vertretern der Politik und Anhörungen kann in organisierter Form eine Rückkopplung der Ansichten und Interessen von Kindern und Jugendlichen mit den jeweiligen (delegierten) Entscheidungsträgern stattfinden. Ein Besuch von Offiziellen weckt sicherlich das Interesse und eröffnet bis dahin unbekannte Welten. Problematisch erscheint jedoch, dass Erfolge bei dieser Vorgehensweise nicht sichtbar sind oder erst viel später eintreten, wenn die Veranstaltung längst vergessen ist. Eine Anhörung kann zur reinen Alibi-Veranstaltung werden, die im Endeffekt wenig bewirkt und daher wegen des hohen Aufwands in Frage zu stellen ist. f. Stellvertretende Formen Stellvertretende Formen sollen die Vertretung von Kinderinteressen dort wahren, wo die unmittelbare Beteiligung (noch) nicht realisiert werden kann. Sie sind so zu gestalten, dass sie an Partizipation heranführen und diese nicht dauerhaft ersetzen. Kinderbeauftragte nehmen ihre Aufgabe entweder ehrenamtlich oder im Rahmen einer Ihr Schwerpunkt der hauptamtlichen Beschäftigung bei der Gemeinde wahr5. Interessenvertretung für Kinder liegt bei einer Politik für Kinder; eine Politik mit Kindern tritt demgegenüber zurück. Der direkte Kontakt zu Kindern wird zumeist über ein „Kindertelefon“ und/oder über konkrete Projekte versucht. In der Literatur ist das Modell der Kinderbeauftragten auch kontrovers diskutiert worden. So wird teilweise argumentiert, Jugendverbände und Jugendbehörden könnten in den Kinderbeauftragten Konkurrenz erblicken und zudem die Arbeit der Jugendhilfeausschüsse schwächen. Die Organisationsform des Kinderbeauftragten, der die Interessenvertretung für Kinder innerhalb der Verwaltung übernimmt, ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Zum einen werden z.B. für Kinder und Jugendliche relevante Bauvorhaben frühzeitig bekannt und können daher auch beeinflusst werden. Andererseits muss eine Institution zur Wahrnehmung von Kinderinteressen innerhalb der Verwaltung auch der Verwaltungsleitung gegenüber loyal sein. Kinderanwälte verstehen sich als parteiliche Interessenvertretung für Kinder. Sie stehen – im Gegensatz zum Kinderbeauftragten – in direktem Kontakt mit den Kindern (ihren „Mandanten“) und können ihre Wünsche und Sorgen in den politischen Raum transportieren. Gelegentlich treten diese Interessenvertreter in spezifischer Kostümierung auf6. Sie soll die Kinderanwälte von der „normalen“ Welt der Erwachsenen abheben und die Kontaktaufnahme erleichtern. Das Spektrum der Interessenvertretung reicht von der Hilfestellung bei der alltäglichen Lebensbewältigung über Kriseninterventionen bis hin zu öffentlichen politischen Äußerungen und Forderungen. Kinderbüros Als Kinderbüros werden kleine Einheiten innerhalb der Verwaltung verstanden, die relativ unabhängig für die Belange von Kinder und Jugendlichen eintreten sollen. Dieses Modell soll sich durch Hauptamtlichkeit, Professionalität und Integration in die Verwaltung auszeichnen. Häufig als Stabsstelle angesiedelt, sollen die Mitarbeiter Teilnahmerecht an relevanten Ausschusssitzungen besitzen, Informationen aus anderen Ämtern anfordern 5 Beispiele: Kinderbeauftragte, Kinderanwälte, Kinderbüros, Kinderkommissionen (Beispielsweise in Düsseldorf im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt der Kinder- und Jugendanwalt „Till Eulenspiegel“; In Herne „Bibi Buntstrumpf“). 6 WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung und Stellungnahmen abgeben können. Sie können auch selbst altersgerechte Beteiligungsprojekte durchführen oder an diese heranführen. Zu These 9: Zur Umsetzung einer zielgerichteten und praxisnahen Partizipation ist keine Gesetzesänderung erforderlich. In den Städten und Gemeinden werden verschiedene erfolgreiche Wege beschritten, um Kinder und Jugendliche vor Ort zu beteiligen. Der interkommunale Austausch von Ideen und Erfahrungen bietet - besser als starre gesetzliche Regelwerke - ein flexibles Instrumentarium, um aktuell auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Hierdurch können der Partizipation neue Impulse gegeben werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen ist keine völlig neue Erscheinung. Sie wird bereits von zahlreichen Städten und Gemeinden praktiziert. Zudem existieren gesetzliche Anknüpfungen in den unterschiedlichsten Bereichen, die den Grundgedanken der Partizipation aufgreifen. In der Gemeindeordnung finden sich sogar explizit ausgestaltete Institutionen der Partizipation wie etwa der Einwohnerantrag nach § 25 GO NW. Die ausdrückliche Erwähnung von Einwohnern ab dem 14. Lebensjahr zielt auf die Beteiligung am Entscheidungsprozess des Rates ab. Das Recht zum Verfassen von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO ist nach dem Wortlaut jedem gewährt und schließt damit auch Kinder und Jugendliche ein. Daneben stehen völkerrechtliche Regelungen wie etwa die UN-Kinderrechtskonvention, die zwar in ihrer Verbindlichkeit umstritten sind, aber zumindest als Richtungsweiser für die Rechtsanwendung gelten können. Dahingehend zielen auch diverse politische Absichtserklärungen (siehe Anhang) ab. Dies verdeutlicht, dass kein neuer Gesetzgebungsprozess ins Leben gerufen werden muss neue und flankierende rechtliche Regelungen entbehrlich sind. Im Gegensatz zu starren gesetzlichen Regelwerken erscheint es konstruktiver, Foren und andere interkommunale Netzwerke zu nutzen, die den verstärkten Austausch von Ideen und Erfahrungen fördern. Auf diese Weise kann mit einem höheren Maß an Flexibilität auf aktuelle Entwicklungen eingegangen, auf neue Lösungen hingearbeitet und der Verbreitung nachahmenswerter Modelle Vorschub geleistet werden. IV. Resümee Der grundlegende Zweck, der mit Partizipation erreicht werden soll, liegt in der erkannten Notwendigkeit, die jüngeren Generationen in angemessener Form an sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Diese Notwendigkeit findet sich auch in vielen gesetzlichen Vorgaben wieder. Die Erreichung dieses Zieles sollte den Rahmen für das Auffinden einer geeigneten Beteiligungsform vor Ort bilden. Die Betrachtung der Vielfalt an Modellen zeigt, dass es nicht nur eine einzige angemessene Form der Partizipation geben kann. In vielen Bereichen ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möglich und auch sinnvoll. Dennoch kann sich in der Praxis Ernüchterung breit machen, wenn Projekte scheitern oder erzielte Ergebnisse nur wenig aussagekräftig sind. Allein mit optimalen Organisationsmodellen, die am „grünen Tisch“ entworfen wurden, ist es nicht getan. Zu oft liegen das Wünschenswerte und das Machbare weit auseinander, wenn Tätigkeitsund Arbeitsschwerpunkte sehr vielfältig, finanzielle und personelle Ressourcen zugleich sehr begrenzt sind – ganz unabhängig vom gewählten Modell der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Es werden hohe Anforderungen an methodische Gründlichkeit der Initiatoren, an die Phantasie von Kindern und Jugendlichen sowie an die pädagogische und politische Begleitung der verschiedenen Konzepte gestellt. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Die dargestellten Erwägungen lassen die Ausgestaltung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form von Projekten als besonders naheliegend und geeignet erscheinen. Die Präferenz für diese Modellform ergibt sich aus den bereits dargestellten Vorzügen dieser Partizipationsform: Die Konzentration auf einen umgrenzten Zeitraum und auf einen vorgesteckten thematischen Rahmen stellt einen praktikablen Weg dar, um mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten. Wie bereits beschrieben liegt der Vorteil einer stringenten Zeitabfolge darin, dass in einem knappen und klar definierten Zeitraum intensiv auf ein Ergebnis hingearbeitet wird. Zugleich wird mit einer begrenzten thematischen Vorgabe der Gefahr entgegengetreten, ins Uferlose abzugleiten und den roten Faden zu verlieren. Mit der gezielten Durchführung von Projekten zur Partizipation kann flexibel auf Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingegangen werden, ohne sie mit einem Übermaß an Aufwand und übersteigerten Anforderungen zu ersticken. Schließlich soll bei aller Bedeutung des Themas auch der Spaß an der Sache nicht vernachlässigt werden. V. Anhang: Rechtliche Regelungen UN-Kinderrechtskonvention Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK)ist eine Kodifizierung von Grundrechten für Kinder, die in 54 Artikeln die Grundwerte im Umgang mit Kindern, ihren Schutz und ihre Beteiligung regelt. Hieraus lassen sich vier Gruppen von Rechten bilden: - survival rights: Recht auf Leben, Nahrung, Wohnung und medizinische Versorgung - development rights: Garantie einer angemessenen Entwicklung des Kindes durch u.a. Erziehung, Freiheit in Gedanken, Religion und Gewissen - protection rights: Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung - participation rights: Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Beteiligung in allen das Kind betreffenden Bereichen Inwieweit die einzelnen Artikel der Konvention unmittelbare innerstaatliche Anwendung finden, ist umstritten. Jedenfalls hat die Bundesregierung in ihrer Vorbehaltserklärung eine unmittelbare Anwendung verneint. In einem Rechtsgutachten kommt der Völkerrechtler Lorz dagegen zu dem Schluss, dass Art. 3 Abs. I der UNKinderrechtskonvention zum Kreis der unmittelbar anwendbaren Völkerrechtsnormen gehört, die vom Rechtsanwender bei der Entscheidungsfindung auch ohne weitere Umsetzungsakte herangezogen werden 7 müssen . Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung sei demnach entweder als unbeachtliche Interpretationserklärung oder als unzulässiger Vorbehalt zu klassifizieren. Am weitesten reichen danach im Ergebnis die objektiv-rechtlichen Wirkungen des Art. 3 Abs. I KRK. So sei das gesamte innerstaatliche Recht mit Blick auf diese Bestimmung auszulegen und anzuwenden. In subjektivrechtlicher Hinsicht könne Art. 3 Abs. I KRK eine Klagebefugnis für die gerichtliche Aufhebung von Maßnahmen begründen, die den Kindeswohlvorrang missachten. Agenda 21 Bei der Agenda 21 handelt es sich um ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert der Vereinten Nationen, das anlässlich der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro im Juni 1992 von mehr als 170 Staaten verabschiedet wurde. Sie umfasst mit 40 Kapiteln alle relevanten Bereiche der Politik mit dem Ziel, eine umweltverträgliche und nachhaltige Entwicklung anzustreben. Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit an der Agenda 21. Dort heißt es unter Punkt 25.2: Es ist zwingend erforderlich, dass Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflusst und Auswirkungen auf ihre Zukunft hat. Zusätzlich zu ihrem intellektuellen Beitrag und ihrer Fähigkeit, unterstützende Kräfte zu mobilisieren, bringen sie einzigartige Ansichten ein, die in Betracht gezogen werden müssen. Unter Punkt 25.9 formuliert die Agenda 21 ferner den Auftrag an die Staaten, Verfahrensmechanismen zu schaffen, die die Partizipation von Jugendlichen in Sachen Umwelt ermöglichen, indem sie auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene einbezogen werden. 7 Lorz, Der Vorrang des Kindeswohls nach Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung, Berlin 2003. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Europarecht Zahlreiche Gemeinschaftsmaßnahmen der EU betreffen mittelbar oder unmittelbar die Jugend. In einer erweiterten EU mit 75 Mio. Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren möchte die Kommission auf die Erwartungen der jungen Menschen reagieren, indem sie ihnen Möglichkeiten gibt, ihre Vorstellungen zu äußern und sich stärker in die Gesellschaft einzubringen. Eine solche Maßnahme ist das vor allem das Weißbuch mit dem Titel „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (KOM (2001) 681). Das Weißbuch beruht unter anderem auf Entschließungen des Parlaments, des Rates und der im Rat vereinigten Jugendminister vom 08.02.1999 bzw. auch der Vertreter der Mitgliedstaaten vom 27.06.2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa. Es wird das Ziel verfolgt, auf europäischer Ebene Grundsätze für die Zusammenarbeit festzulegen, damit die Einbeziehung der Jugendlichen im Hinblick auf die aktive Wahrnehmung ihrer Rolle als mündige Bürger in der Gesellschaft gefördert wird. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen: - Förderung der Partizipation Verbesserung der Informationsversorgung Förderung des freiwilligen Engagements Jugendlicher Erstellung von Studien über Jugendfragen und Vernetzung von Forschungsstrukturen Grundgesetz Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt keine eigenen Artikel für die Rechte des Kindes. Insofern bleiben Kinder, abgesehen von Art. 6 GG, unerwähnt. Aber gerade durch die nicht explizite Erwähnung wird deutlich, dass die Artikel des GG nicht zwischen Erwachsenen und Kindern differenzieren und insofern die Grundrechte für alle gelten. Allenfalls können sie durch die allgemeingültigen Schranken beschnitten werden. Insofern liegen die Anknüpfungspunkte in jeder Form von Meinungsäußerungs- und Teilhaberechten, die das Grundgesetz garantiert. Auch die gegebenenfalls einschränkenden Gesetze tragen den Rechten der Kinder und Jugendlichen in vielen Bereichen Rechnung (vgl. zum Beispiel die „wachsende Selbständigkeit“ des Kindes in § 1626 BGB). Landesverfassung Die Verfassung des Landes NRW sieht zwar keine ausdrückliche Partizipation von Kindern und Jugendlichen vor, sie bietet jedoch mehrere Anknüpfungspunkte, aus denen sich eine Partizipation herleiten lässt. So besagt Art. 6 Abs. II LVerf NW, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben. Staat und Gesellschaft fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten. Nach Art. 7 Abs. II LVerf NW soll die Jugend erzogen werden u.a. im Geiste der Demokratie und zur Achtung vor der Überzeugung des Anderen. Da das Element der Teilhabe ein grundlegendes Element der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ist, lässt sich hieraus ein Teilhaberecht für Kinder und Jugendliche ableiten. Im Zusammenhang mit dem Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit wird der Auftrag an den Staat deutlich, angemessene und altersgerechte Formen der Teilhabe zu finden und anzubieten. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen hierbei unter einem parteiübergreifenden Konsens, denn die Neufassung des Art. 6 LVerf NW durch Gesetz vom 29.01.2002 wurde einstimmig beschlossen. Art. 7 Abs. II LVerf NW erhielt seine jetzige Fassung ebenfalls erst in jüngerer Vergangenheit, er wurde durch Gesetz vom 03.07.2001 neu gefasst. Jugendhilferecht Das Sozialgesetzbuch VIII (ehemals Kinder- und Jugendhilfegesetz) formuliert an mehreren Stellen Ansatzpunkte für eine Partizipation. Nach § 1 Abs. I SGB VIII haben junge Menschen das Recht auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. § 8 Abs. I SGB VIII regelt sogar eine verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe. Daneben finden sich noch in weiteren Normen des SGB VIII Aussagen zur Beteiligung von Jugendlichen. Schon hieraus wird die Intention deutlich, Kinder und Jugendliche nicht bloß als Objekte der staatlichen Reglementierung zu sehen, sondern vielmehr als aktiv partizipierende Beteiligte an einem innerstaatlichen Verfahren. Kommunalrecht Nach § 24 der Gemeindeordnung NW kann sich jeder, also auch Kinder und Jugendliche, mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden, soweit Angelegenheiten der Gemeinde betroffen sind. Eine besondere Erwähnung von Jugendlichen bietet zudem § 25 GO NW. Danach können die Einwohner einer Gemeinde einen Antrag auf Entscheidung des Rates im Rahmen seiner Zuständigkeit stellen, wenn die mindestens drei Monate in der Gemeinde leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ein grundlegender Schritt zur Stärkung der Rechte von Jugendlichen findet sich in § 7 Kommunalwahlgesetz NW, wonach das aktive Wahlrecht mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres gewährt wird. Das passive Wahlrecht besteht hingegen gem. § 12 KWahlG NW erst mit der Volljährigkeit. WP7-526/2006 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-526/2006 2. Ergänzung Eine weitere wichtige Voraussetzung für Partizipation besteht im ungehinderten Zugang zu Informationen über die betreffenden Punkte. Nur wer die Möglichkeit hat, Einsicht in Vorgänge zu nehmen und damit umfassend informiert ist, kann zweckgerichtet an Entscheidungsprozessen partizipieren. Dieser Umstand ist mit dem Informationsrecht nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet. Das IFG wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2001 eingeführt und eröffnet jedermann den Anspruch, Zugang zu behördlichen Informationen zu erlangen. (Stand: 26.04.2004)