Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 130/2007
07.08.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.08.2007
Auslaufende Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus
hier: Vorhaben des Kreises Euskirchen
Durch die Förderalismusreform werden die bisherigen Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden abgeschafft.
Mit dem Förderalismusreform-Begleitgesetz wurde mit Artikel 13 das Gesetz zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) beschlossen.
Hier wird u.a. die Übergangsregelung für die Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG-Mittel) für den
Überganszeitraum vom 01.Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 geregelt.
Das Entflechtungsgesetz besagt, dass den Ländern ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31.Dezember
2019 aufgrund der Abschaffung der Finanzhilfen jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes
zustehen. Diese belaufen sich für GVFG-Mittel im Zeitraum von 01.01.2007 bis 31.12.2013 für alle
Länder insgesamt auf ca. 1,3 Mrd. € jährlich. Gemäß Aufteilungsschlüssel entfallen auf NRW für
diesen Zeitraum jährlich ca. 259,5 Mio €.
Bund und Länder prüfen gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum
von 01.01.2014 bis 31.12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder dann noch angemessen und
erforderlich sind. Für die ab 2014 erforderlichen Beträge entfällt gegenüber den vorangegangenen
Zahlungen jedoch die gegenüber dem Bund zu dokumentierenden Einhaltung der Zweckbindung.
Somit entscheidet dann die Landesgesetzgebung inwieweit die Kompensationsmittel des Bundes wie
bisher für die Kommunen eingesetzt wird.
Ausschlaggebend kann dann u.a. die Dokumentation der dringenden Verbesserungsbedürftigkeit
durch die vorliegenden GVFG-Anträge sein.
Seitens der Kommunalverwaltungen besteht daher Handlungsbedarf die Verbesserungsbedürftigkeit
bereits frühzeitig gegenüber den Förderbehörden kund zu tun, um für die o.g. Zeiträume auch
zukünftig Finanzmittel zu sichern.
Seitens des Kreises Euskirchen liegen derzeit 14 Anträge bei der Bezirksregierung Köln vor Weitere
9 Maßnahmen befinden sich in der Abwicklung.
Eine erneute Überprüfung des Kreisstraßennetzes auch vor dem Hintergrund der integrierten
Gesamtverkehrsplanung hat gezeigt, dass darüber hinaus an 19 Stellen aufgrund der
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unzureichenden Verkehrsverhältnisse Maßnahmen kurz- bis mittelfristig notwendig werden (siehe
Anlage 1).
Hierzu ist aus Sicht der Fachabteilung die kurzfristige Antragstellung erforderlich.
Über den o.g. Sachverhalt hinaus besteht aus Sicht der Kommunalverwaltungen dringender
Handlungsbedarf bezüglich der Fördergesetzgebung. Mit der Abschaffung der Bundesfinanzhilfen
entfällt gleichzeitig mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Grundlage für die Zuweisung
der Finanzmittel, da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt.
Seitens des Landtags des Freistaates Bayern wurde als Folge das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als Landesgesetz formuliert und beschlossen. Auch andere
Bundesländer haben bereits konkrete gesetzgeberische Schritte zur Umsetzung des
Entflechtungsgesetz unternommen bzw. diese angekündigt. Um auch zukünftig Mittel gemäß den
bisherigen oder angepassten Grundsätzen erhalten zu können, ist daher seitens der
Kommunalverwaltungen die Forderungen nach einer entsprechenden Landesrichtlinie erforderlich.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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