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Info GB (Auslaufende Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus hier: Vorhaben des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 130/2007 07.08.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.08.2007 Auslaufende Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus hier: Vorhaben des Kreises Euskirchen Durch die Förderalismusreform werden die bisherigen Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden abgeschafft. Mit dem Förderalismusreform-Begleitgesetz wurde mit Artikel 13 das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) beschlossen. Hier wird u.a. die Übergangsregelung für die Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG-Mittel) für den Überganszeitraum vom 01.Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 geregelt. Das Entflechtungsgesetz besagt, dass den Ländern ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31.Dezember 2019 aufgrund der Abschaffung der Finanzhilfen jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zustehen. Diese belaufen sich für GVFG-Mittel im Zeitraum von 01.01.2007 bis 31.12.2013 für alle Länder insgesamt auf ca. 1,3 Mrd. € jährlich. Gemäß Aufteilungsschlüssel entfallen auf NRW für diesen Zeitraum jährlich ca. 259,5 Mio €. Bund und Länder prüfen gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder dann noch angemessen und erforderlich sind. Für die ab 2014 erforderlichen Beträge entfällt gegenüber den vorangegangenen Zahlungen jedoch die gegenüber dem Bund zu dokumentierenden Einhaltung der Zweckbindung. Somit entscheidet dann die Landesgesetzgebung inwieweit die Kompensationsmittel des Bundes wie bisher für die Kommunen eingesetzt wird. Ausschlaggebend kann dann u.a. die Dokumentation der dringenden Verbesserungsbedürftigkeit durch die vorliegenden GVFG-Anträge sein. Seitens der Kommunalverwaltungen besteht daher Handlungsbedarf die Verbesserungsbedürftigkeit bereits frühzeitig gegenüber den Förderbehörden kund zu tun, um für die o.g. Zeiträume auch zukünftig Finanzmittel zu sichern. Seitens des Kreises Euskirchen liegen derzeit 14 Anträge bei der Bezirksregierung Köln vor Weitere 9 Maßnahmen befinden sich in der Abwicklung. Eine erneute Überprüfung des Kreisstraßennetzes auch vor dem Hintergrund der integrierten Gesamtverkehrsplanung hat gezeigt, dass darüber hinaus an 19 Stellen aufgrund der 2 unzureichenden Verkehrsverhältnisse Maßnahmen kurz- bis mittelfristig notwendig werden (siehe Anlage 1). Hierzu ist aus Sicht der Fachabteilung die kurzfristige Antragstellung erforderlich. Über den o.g. Sachverhalt hinaus besteht aus Sicht der Kommunalverwaltungen dringender Handlungsbedarf bezüglich der Fördergesetzgebung. Mit der Abschaffung der Bundesfinanzhilfen entfällt gleichzeitig mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Grundlage für die Zuweisung der Finanzmittel, da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt. Seitens des Landtags des Freistaates Bayern wurde als Folge das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als Landesgesetz formuliert und beschlossen. Auch andere Bundesländer haben bereits konkrete gesetzgeberische Schritte zur Umsetzung des Entflechtungsgesetz unternommen bzw. diese angekündigt. Um auch zukünftig Mittel gemäß den bisherigen oder angepassten Grundsätzen erhalten zu können, ist daher seitens der Kommunalverwaltungen die Forderungen nach einer entsprechenden Landesrichtlinie erforderlich. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)