Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-632/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
-Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße/Neusser Straße in
Bedburghier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg – Gebiet Bahnübergang Erkelenzer
Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuches zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist
o die Ergänzung der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg festgesetzten
Wegeführung für den Fußgänger – und Radverkehr im Bereich der Erkelenzer Straße,
beidseits der Querung für den KFZ-Verkehr
o die geringfügige Zurücknahme der Grünflächen im Bereich Wiesenstraße Neusser Straße
und die ersatzweise Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen zur Anlage eines an die
Gegebenheiten und das Verkehrsaufkommen angepassten Kreisverkehrsplatzes
Die Planzeichnung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg sowie der Entwurf der
Fachplanung/Lageplan ist in der Anlage beigefügt. Auf dieser Grundlage soll die Erstellung der
Planzeichnung der 1. vereinfachten Änderung erfolgen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Es wird zunächst auf die Sitzungsvorlage zu TOP 4 (WP7-634/2006) verwiesen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg gefasst. In der Anlage ist die Planzeichnung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg zur Kenntnisnahme beigefügt.
Aufgrund der erfolgten Gespräche mit den Fachbehörden (insbesondere DB Netz AG u. DB
Projekt Bau GmbH) und der Erörterungstermine vom 18.05. und 23.05.2006 und der hieraus
resultierenden Ergebnisse ist eine Änderung der Planung erforderlich.
Entlang der geplanten Querung für den KFZ-Verkehr werden im Bereich des Bahnüberganges
Erkelenzer Straße gesondert fußläufige Verbindungen erforderlich; einerseits von der Neusser
Straße in die Germaniastraße mündend und andererseits von der Neusser Straße aus Richtung
Wiesenstraße kommend in die Erkelenzer Straße mündend. Hierdurch kann eine Querung des
Bahnüberganges selbst im Bereich der Fahrbahnspuren durch Fußgänger und Radfahrer
vermieden werden; damit werden Gefahrenpunkte weitestgehendst - bei Installation einer
Ampelanlage - ausgeschlossen.
Es wird daher die Änderung der Ausweisung von Verkehrsflächen für den Fußgänger- und
Radverkehr erforderlich.
Die neu geplante Ampelanlage an der Erkelenzer Straße i.V.m. dem automatisierten
Bahnübergang erfordert eine Gleichschaltung mit der vorhandenen Ampelanlage an der
Wiesenstraße/Ecke Neusser Straße. Um einen zügigen Abfluss der Verkehre zu erreichen,
Rückstaulängen zu reduzieren und gleichzeitig dauerhaft hohe Betriebskosten einer Ampelanlage
zu vermeiden, soll die Anlage an der Wiesenstraße entfallen und der Einmündungsbereich als
Kreisverkehrsplatz umgeplant werden.
Der heute schon verkehrlich stark belastete Bereich zwischen den beiden Stadtteilzentren
Bedburg und Kaster kann hierdurch weitestgehendst entzerrt werden.
Um einen entsprechend den Erfordernissen angepassten Kreisverkehrsplatz anzulegen, ist die im
Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Grünfläche entsprechend zu reduzieren, um den
erforderlichen Flächenbedarf abzudecken. Hier ist die Ausweisung einer entsprechenden
Verkehrsfläche – bei geringfügiger Zurücknahme der im Bebauungsplan ausgewiesenen
Grünfläche - erforderlich.
Durch die Verlagerung des Kreisverkehrsplatzes in Richtung Bahngleise kann der erforderliche
Grunderwerb von Privaten vermieden werden.
Da die Grundzüge der Planung durch die geplante Bebauungsplanänderung nicht berührt sind,
kann die Planung im vereinfachten Änderungsverfahren nach § 13 des Baugesetzbuches
abgewickelt werden.
Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus TOP 4 vor, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.06.2006
----------------------------------(Schmitz)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister