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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße/Neusser Straße in Bedburg- hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße/Neusser Straße in Bedburg- hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße/Neusser Straße in Bedburg- hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße/Neusser Straße in Bedburg- hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-632/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung -Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße/Neusser Straße in Bedburghier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg – Gebiet Bahnübergang Erkelenzer Straße sowie Teilbereich Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist o die Ergänzung der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg festgesetzten Wegeführung für den Fußgänger – und Radverkehr im Bereich der Erkelenzer Straße, beidseits der Querung für den KFZ-Verkehr o die geringfügige Zurücknahme der Grünflächen im Bereich Wiesenstraße Neusser Straße und die ersatzweise Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen zur Anlage eines an die Gegebenheiten und das Verkehrsaufkommen angepassten Kreisverkehrsplatzes Die Planzeichnung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg sowie der Entwurf der Fachplanung/Lageplan ist in der Anlage beigefügt. Auf dieser Grundlage soll die Erstellung der Planzeichnung der 1. vereinfachten Änderung erfolgen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Es wird zunächst auf die Sitzungsvorlage zu TOP 4 (WP7-634/2006) verwiesen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43c/Bedburg gefasst. In der Anlage ist die Planzeichnung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 43c/Bedburg zur Kenntnisnahme beigefügt. Aufgrund der erfolgten Gespräche mit den Fachbehörden (insbesondere DB Netz AG u. DB Projekt Bau GmbH) und der Erörterungstermine vom 18.05. und 23.05.2006 und der hieraus resultierenden Ergebnisse ist eine Änderung der Planung erforderlich. Entlang der geplanten Querung für den KFZ-Verkehr werden im Bereich des Bahnüberganges Erkelenzer Straße gesondert fußläufige Verbindungen erforderlich; einerseits von der Neusser Straße in die Germaniastraße mündend und andererseits von der Neusser Straße aus Richtung Wiesenstraße kommend in die Erkelenzer Straße mündend. Hierdurch kann eine Querung des Bahnüberganges selbst im Bereich der Fahrbahnspuren durch Fußgänger und Radfahrer vermieden werden; damit werden Gefahrenpunkte weitestgehendst - bei Installation einer Ampelanlage - ausgeschlossen. Es wird daher die Änderung der Ausweisung von Verkehrsflächen für den Fußgänger- und Radverkehr erforderlich. Die neu geplante Ampelanlage an der Erkelenzer Straße i.V.m. dem automatisierten Bahnübergang erfordert eine Gleichschaltung mit der vorhandenen Ampelanlage an der Wiesenstraße/Ecke Neusser Straße. Um einen zügigen Abfluss der Verkehre zu erreichen, Rückstaulängen zu reduzieren und gleichzeitig dauerhaft hohe Betriebskosten einer Ampelanlage zu vermeiden, soll die Anlage an der Wiesenstraße entfallen und der Einmündungsbereich als Kreisverkehrsplatz umgeplant werden. Der heute schon verkehrlich stark belastete Bereich zwischen den beiden Stadtteilzentren Bedburg und Kaster kann hierdurch weitestgehendst entzerrt werden. Um einen entsprechend den Erfordernissen angepassten Kreisverkehrsplatz anzulegen, ist die im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Grünfläche entsprechend zu reduzieren, um den erforderlichen Flächenbedarf abzudecken. Hier ist die Ausweisung einer entsprechenden Verkehrsfläche – bei geringfügiger Zurücknahme der im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünfläche - erforderlich. Durch die Verlagerung des Kreisverkehrsplatzes in Richtung Bahngleise kann der erforderliche Grunderwerb von Privaten vermieden werden. Da die Grundzüge der Planung durch die geplante Bebauungsplanänderung nicht berührt sind, kann die Planung im vereinfachten Änderungsverfahren nach § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden. Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus TOP 4 vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.06.2006 ----------------------------------(Schmitz) Sachbearbeiter ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister