Daten
Kommune
Linnich
Größe
74 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
07.10.15, 13:01
Aktualisiert
07.10.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales
am Donnerstag, den 01.10.2015.
Sitzungsbeginn:
6.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:30 Uhr
2. Änderung der Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich
Empfehlungsbeschluss:
1. Der Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales empfiehlt dem Stadtrat die Hausund Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Linnich wie folgt zu ändern:
§ 2 Nr. 12 ist ersatzlos zu streichen.
§ 3 Nr. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
3. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder
Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein
Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei
Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser
Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis
des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem
Badegast.
4. Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 3 Nr. 4) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrankoder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein
Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu
erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.
Im § 4 Nr. 5 ist der Begriff „Bademeister“ durch „diensthabende Mitarbeiter“ zu ersetzen.
§ 4 Nr. 13 ist wie folgt zu ändern:
Speisen und alkoholfreie Getränke dürfen mitgebracht, jedoch nur in dem dafür ausgewiesenen
Raum verzehrt werden.
Beratungsverlauf:
Zur Vorlage bestehen keinerlei Nachfragen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)