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Beschlussvorlage (Aufhebung der Schulbezirke)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Aufhebung der Schulbezirke) Beschlussvorlage (Aufhebung der Schulbezirke) Beschlussvorlage (Aufhebung der Schulbezirke) Beschlussvorlage (Aufhebung der Schulbezirke)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-675/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 30 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 19.09.2006 Betreff: Aufhebung der Schulbezirke Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt die Aufhebung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Bedburg zum 1. August 2007 und setzt für die Grundschulen der Stadt Bedburg die Zügigkeit wie aus der Anlage ersichtlich fest. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 wird § 39 des Schulgesetzes ersatzlos aufgehoben; die Schulbezirke für Grundschulen werden damit zum Schuljahr 2008/2009 abgeschafft (siehe hierzu Mitteilungsvorlage WP7-649/2006); Art. 7 Abs. 3 Satz 2 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes ermöglicht dem Schulträger jedoch bereits ab dem 1. August 2007 die Schulbezirke aufzuheben. Spätestens zum 1. August 2008 regelt sich die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes an eine Schule der Primarstufe nach § 46 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS). Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität hat. Bei einem Anmeldeüberhang sind eines oder mehrere Kriterien für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitung heranzuziehen; Härtefälle sind zu berücksichtigen. Aufnahmekriterien gemäß den vorgenannten Vorschriften sind: - Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Muttersprache. Schülern unterschiedlicher Das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Bedburg als Schulträger sind an diesem Anmeldeverfahren nicht beteiligt. Der Schulträger hat gemäß § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz die Zahl der Paralellklassen pro Jahrgang - Zügigkeit der Schule festzulegen. Aus Sicht des Landesgesetzgebers - und der Verwaltung - ist die Sicherstellung eines wohnortnahen Schulangebotes gerade für Grundschülerinnen und -schüler von enormer Bedeutung. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat im Mai 2006 die Schülerprognose bis zum Schuljahr 2029/2030 herausgegeben. Hierbei stellt das MSW fest, dass - bezogen auf das Basisjahr 1995/1996 - die Schülerzahlen an den Grundschulen von 789.762 auf 671.430 Schülerinnen und Schüler im Schulahr 2015/2016 zurückgehen werden. Dies entspricht einem Rückgang von 14,98 v. H. Bezogen auf das jetzt abgeschlossene Schuljahr 2005/2006 mit 758.130 Schülerinnen und Schülern ist ein Rückgang innerhalb der nächsten 10 Jahre von 10,97 v. H. errechnet. Diesem Rückgang der Schülerzahlen hat der Landesgesetzgeber bereits beim 2. Schulrechtsänderungsgesetz - z. B. durch die Ermöglichung von Grundschulverbänden - Rechnung getragen. Die Schulträger sind nach § 78 SchulG verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. Ein wesentliches Mittel zur Bedürfnisanalyse ist die Schulentwicklungsplanung, zu der die Schulträger nach § 80 SchulG verpflichtet sind. Die Verwaltung hat - mit Stand August 2006 - für die Geburtszeiträume 01.07.1988 bis 31.07.2006 und somit für die Einschulungszeiträume 1995/1996 bis 2012/2013 die Schülerzahlprognose des aktuellen Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg aktualisiert und alle bereits geborenen und zurzeit in Bedburg wohnenden Kinder erfaßt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Prognose ermittelt für die Bedburger Grundschulen einen Rückgang der Zahl der Schülerinnen und Schüler von 316 auf 194 Kinder und somit eine Abnahme der Züge von 13,17 auf 8,08; dies entspricht einem Wegfall von rund fünf Schulklassen pro Jahrgang. Bezogen auf die vier Grundschulstandorte ergeben sich folgende Prognosen: Wilhelm-Busch-Schule Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 101 auf 59 Züge: 2,45 Anton-Heinen-Schule Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 69 auf 53 Züge: 2,3 Martinusschule Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 89 auf 55 Züge: 2,3 Geschwister-Stern-Schule Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 57 auf 27 Züge: 1,1 Zur Zeit stehen - siehe auch Beratungsvorlage WP7-533/2006 - erhebliche investive Maßnahmen an allen vier Grundschulstandorten der Stadt Bedburg aufgrund der flächendeckenden Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich an. Nur eine sach- und fachgerechte Schulentwicklungsplanung kann ein angemessenes Ganztagsangebot in den einzelnen Grundschulen sichern wie auch „Investitionsruinen“ verhindern. Ursächlich für Letztgenannte ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere das derzeit stark ausgeprägte `Pendlerverhalten´ der Grundschüler, dass die Zügigkeiten der Grundschulen - mitunter stark - verfälscht. In Anbetracht der derzeitigen Finanzlage schlägt die Verwaltung zur Verhinderung von Investitionsruinen vor, die Schulbezirke für die Bedburger Grundschulen nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 des 2. Schulrechtsänderungsgestzes bereits zum nächsten Schuljahr 2007/2008 abzuschaffen, so dass die im Herbst stattfindende Anmeldung der neuen Schülerinnen und Schüler bereits nach neuem Recht durchgeführt werden kann. Hierzu bedarf es neben dieser Grundsatzentscheidung des Schulträgers auch der Festlegung der Aufnahmekapazität. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung, der Prognosen und der genannten Ziele der Schulentwicklung in Bedburg - folgende Zügigkeiten für die Grundschulstandorte vor: Wilhelm-Busch-Schule Züge: 3,0 - Aufnahmekapazität: 90 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 80 Anton-Heinen-Schule Züge: 3,0 - Aufnahmekapazität: 90 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 75 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Martinusschule Züge: 3,0 - Aufnahmekapazität: 90 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 78 Geschwister-Stern-Schule Züge: 2,0 - Aufnahmekapazität: 60 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 45 Aus der genannten Zügigkeit ergibt sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte von Schülerinnen und Schülern je Klasse die Gesamtaufnahmekapazität einer Schule je Jahrgang als Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme durch die Schulleitung. Selbstverständlich ist eine Anpassung der Zügigkeit einer Schule durch formlosen Entscheid des Schulträgers bei entsprechend veränderter Datenlage zu jeder Zeit zweckmäßigerweise jeweils vor einem Einschulungstermin - möglich. Über die Entwicklung der Anmeldezahlen wird die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales weiterhin regelmäßig informieren. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 5. September 2006 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister