Daten
Kommune
Bedburg
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20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-675/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 30 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
19.09.2006
Betreff:
Aufhebung der Schulbezirke
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt die Aufhebung der
Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Bedburg zum 1. August 2007 und setzt für
die Grundschulen der Stadt Bedburg die Zügigkeit wie aus der Anlage ersichtlich fest.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 wird § 39 des Schulgesetzes
ersatzlos aufgehoben; die Schulbezirke für Grundschulen werden damit zum Schuljahr
2008/2009 abgeschafft (siehe hierzu Mitteilungsvorlage WP7-649/2006); Art. 7 Abs. 3 Satz
2 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes ermöglicht dem Schulträger jedoch bereits ab
dem 1. August 2007 die Schulbezirke aufzuheben.
Spätestens zum 1. August 2008 regelt sich die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes an
eine Schule der Primarstufe nach § 46 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit § 1 der
Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS). Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf
Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten
Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten
Aufnahmekapazität hat. Bei einem Anmeldeüberhang sind eines oder mehrere Kriterien
für die Aufnahmeentscheidung der Schulleitung heranzuziehen; Härtefälle sind zu
berücksichtigen. Aufnahmekriterien gemäß den vorgenannten Vorschriften sind:
-
Geschwisterkinder,
Schulwege,
Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und
Muttersprache.
Schülern
unterschiedlicher
Das Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Bedburg als Schulträger sind an
diesem Anmeldeverfahren nicht beteiligt. Der Schulträger hat gemäß § 46 Abs. 1 und 3
Schulgesetz die Zahl der Paralellklassen pro Jahrgang - Zügigkeit der Schule festzulegen. Aus Sicht des Landesgesetzgebers - und der Verwaltung - ist die
Sicherstellung eines wohnortnahen Schulangebotes gerade für Grundschülerinnen und
-schüler von enormer Bedeutung.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat im Mai 2006 die
Schülerprognose bis zum Schuljahr 2029/2030 herausgegeben. Hierbei stellt das MSW
fest, dass - bezogen auf das Basisjahr 1995/1996 - die Schülerzahlen an den
Grundschulen von 789.762 auf 671.430 Schülerinnen und Schüler im Schulahr 2015/2016
zurückgehen werden. Dies entspricht einem Rückgang von 14,98 v. H. Bezogen auf das
jetzt abgeschlossene Schuljahr 2005/2006 mit 758.130 Schülerinnen und Schülern ist ein
Rückgang innerhalb der nächsten 10 Jahre von 10,97 v. H. errechnet.
Diesem Rückgang der Schülerzahlen hat der Landesgesetzgeber bereits beim
2. Schulrechtsänderungsgesetz - z. B. durch die Ermöglichung von Grundschulverbänden
- Rechnung getragen. Die Schulträger sind nach § 78 SchulG verpflichtet, Schulen zu
errichten und fortzuführen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. Ein wesentliches Mittel zur
Bedürfnisanalyse ist die Schulentwicklungsplanung, zu der die Schulträger nach § 80
SchulG verpflichtet sind.
Die Verwaltung hat - mit Stand August 2006 - für die Geburtszeiträume 01.07.1988 bis
31.07.2006 und somit für die Einschulungszeiträume 1995/1996 bis 2012/2013 die
Schülerzahlprognose des aktuellen Schulentwicklungsplanes der Stadt Bedburg
aktualisiert und alle bereits geborenen und zurzeit in Bedburg wohnenden Kinder erfaßt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die Prognose ermittelt für die Bedburger Grundschulen einen Rückgang der Zahl der
Schülerinnen und Schüler von 316 auf 194 Kinder und somit eine Abnahme der Züge von
13,17 auf 8,08; dies entspricht einem Wegfall von rund fünf Schulklassen pro Jahrgang.
Bezogen auf die vier Grundschulstandorte ergeben sich folgende Prognosen:
Wilhelm-Busch-Schule
Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 101 auf 59
Züge: 2,45
Anton-Heinen-Schule
Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 69 auf 53
Züge: 2,3
Martinusschule
Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 89 auf 55
Züge: 2,3
Geschwister-Stern-Schule
Rückgang der in Wohnortnähe lebenden Kinder von 57 auf 27
Züge: 1,1
Zur Zeit stehen - siehe auch Beratungsvorlage WP7-533/2006 - erhebliche investive
Maßnahmen an allen vier Grundschulstandorten der Stadt Bedburg aufgrund der
flächendeckenden Einführung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich an. Nur eine
sach- und fachgerechte Schulentwicklungsplanung kann ein angemessenes
Ganztagsangebot in den einzelnen Grundschulen sichern wie auch „Investitionsruinen“
verhindern. Ursächlich für Letztgenannte ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere das
derzeit stark ausgeprägte `Pendlerverhalten´ der Grundschüler, dass die Zügigkeiten der
Grundschulen - mitunter stark - verfälscht. In Anbetracht der derzeitigen Finanzlage
schlägt die Verwaltung zur Verhinderung von Investitionsruinen vor, die Schulbezirke für
die Bedburger Grundschulen nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 des 2. Schulrechtsänderungsgestzes bereits zum nächsten Schuljahr 2007/2008 abzuschaffen, so dass die
im Herbst stattfindende Anmeldung der neuen Schülerinnen und Schüler bereits nach
neuem Recht durchgeführt werden kann.
Hierzu bedarf es neben dieser Grundsatzentscheidung des Schulträgers auch der
Festlegung der Aufnahmekapazität. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der
Schulentwicklungsplanung, der Prognosen und der genannten Ziele der Schulentwicklung
in Bedburg - folgende Zügigkeiten für die Grundschulstandorte vor:
Wilhelm-Busch-Schule
Züge: 3,0 - Aufnahmekapazität: 90 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang
Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 80
Anton-Heinen-Schule
Züge: 3,0 - Aufnahmekapazität: 90 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang
Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 75
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Martinusschule
Züge: 3,0 - Aufnahmekapazität: 90 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang
Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 78
Geschwister-Stern-Schule
Züge: 2,0 - Aufnahmekapazität: 60 Schülerinnen und Schüler je Einschulungs-Jahrgang
Wohnortnahe Schüler im Schuljahr 2006/2007: 45
Aus der genannten Zügigkeit ergibt sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen
Höchstwerte von Schülerinnen und Schülern je Klasse die Gesamtaufnahmekapazität
einer Schule je Jahrgang als Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme durch die
Schulleitung.
Selbstverständlich ist eine Anpassung der Zügigkeit einer Schule durch formlosen
Entscheid des Schulträgers bei entsprechend veränderter Datenlage zu jeder Zeit
zweckmäßigerweise jeweils vor einem Einschulungstermin - möglich. Über die
Entwicklung der Anmeldezahlen wird die Verwaltung den Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales weiterhin regelmäßig informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 5. September 2006
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister