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Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburghier: Anerkennung der Förderungwürdigkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-581/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 50 15 50 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 23.05.2006 Betreff: Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg hier: Anerkennung der Förderungwürdigkeit Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg mit auf. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 15.03.2006 beantragte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. eine Förderung nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Eine grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv bewertet. Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdigen anerkannten Vereinen erforderlich (Ziffer 1.1 der Förderungsrichtlinien). Zwecks Konkretisierung des o. a. Antrages legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. sowohl den Jahresbericht 2005 als auch einen Flyer bei. Der Antrag und der Flyer - auf die die Verwaltung vollinhaltlich verweist - sind dieser Vorlage in Anlage beigefügt; der Jahresbericht kann bei Bedarf eingesehen werden. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufnahme des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. in die Liste der als förderungswürdig anerkannten Vereine/ Organsiationen der Stadt Bebdurg noch keine Förderung für das Jahr 2006 impliziert; diesbezüglich wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt „Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg“ verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister