Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-581/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 50 15 50
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
23.05.2006
Betreff:
Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
hier: Anerkennung der Förderungwürdigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein donum vitae
Regionalverband Rhein-Erft e. V. als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der
aktuellen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die
Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig
anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg mit auf.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.03.2006 beantragte der Verein donum vitae Regionalverband
Rhein-Erft e. V. eine Förderung nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg. Eine grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv
bewertet. Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für
Jugend und Soziales als förderungswürdigen anerkannten Vereinen erforderlich (Ziffer 1.1
der Förderungsrichtlinien).
Zwecks Konkretisierung des o. a. Antrages legte der Verein donum vitae Regionalverband
Rhein-Erft e. V. sowohl den Jahresbericht 2005 als auch einen Flyer bei. Der Antrag und
der Flyer - auf die die Verwaltung vollinhaltlich verweist - sind dieser Vorlage in Anlage
beigefügt; der Jahresbericht kann bei Bedarf eingesehen werden.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufnahme des Vereins
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. in die Liste der als förderungswürdig
anerkannten Vereine/ Organsiationen der Stadt Bebdurg noch keine Förderung für das
Jahr 2006 impliziert; diesbezüglich wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt
„Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg“
verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister