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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW hier: Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
hier: Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
hier: Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
hier: Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
hier: Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-558/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07/2 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 04.04.2006 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW hier: Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und zweier Stadtverordneter vom 10. März 2006 bezüglich der Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Bedburg hat am 2. März 2006 ein Ganztagskonzept als Teil des Schulprogramms beschlossen. Unter Berücksichtigung dieses Beschlusses bittet der Schulleiter der Gemeinschaftshauptschule Bedburg, Rektor Hubert Murmann, den Schulträger um die Durchführung des Antragsverfahrens „Umwandlung zur Ganztagshauptschule“ bei der Bezirksregierung Köln. Ziel der Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule in eine Ganztagsschule ist, durch Beschreiten neuer Wege der pädagogischen Förderung und Wissensvermittlung benachteiligte bzw. besonders begabte Schülerinnen und Schüler im Unterricht intensiver zu fördern sowie Basiskompetenzen im Hinblick auf das spätere Berufs- und Arbeitsleben auszuweiten. Kern des Konzeptes ist ein rhythmisierter Tagesablauf; der Pflichtunterricht verteilt sich gleichmäßig auf den gesamten Schultag. Unterrichtsfächer, Übungs- und Vertiefungseinheiten und Phasen der Entspannung wechseln sich ab. Auch ist die Vermittlung sozialer Kompetenzen eine zentrale Komponente, da viele Schülerinnen und Schüler entweder nur alleine mit einem Medium wie Fernseher oder Computer kommunizieren oder gar zu aggressiven körperlichen Betätigungen neigen. Hierzu zählt nicht zuletzt die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Mittagessen zu einem äußerst niedrigen Preis. Die Stadt Bedburg unterstützt ausdrücklich die Bemühungen der Schule, durch Umgestaltung des Schulalltags, die Schülerinnen und Schüler noch mehr zu fördern. Entsprechend des pädagogischen Konzepts der Gemeinschaftshauptschule Bedburg soll die Ganztagsschule in einem pädagogischen Gesamtkonzept Bildung, Erziehung und Betreuung bieten. Erreicht werden soll dies durch eine pädagogisch sinnvolle Auswahl von unterschiedlichen Angeboten, wie z. B. fächerübergreifendes Lernen Handlungslernen selbstständiges Lernen Projektunterricht zusätzliche Unterrichtsangebote Konsum- und Medienerziehung Unterstützung lernschwacher und stärker begabter Kinder Hinführung zur Arbeitswelt und Beruf Die Verteilung des Unterrichts auf den Vormittag und Nachmittag ermöglicht eine bessere Abstimmung von Lern-, Übungs- und Erholungszeiten, da sie größere Zeiträume für Unterrichtsformen wie Epochal- und Projektunterricht anbietet und spätestens nach fünf Stunden eine längere Pause mit Essens- und „Spiel“zeit vorhält. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Betreuung der individuellen Übungszeiten („Hausaufgaben“) ist mehr als notwendig, da eine Reihe von Schülern überfordert ist, wenn sie alleine arbeiten sollen, (Konzentrationsschwierigkeiten, demotivierende und frustrierende Versagensängste, keine oder unzureichende Hilfe im häuslichen Umfeld). Die Umsetzung dieses Konzeptes ist nach Auffassung der Schule nur möglich, wenn es sich um ein für alle Schülerinnen und Schüler verbindliches Angebot handelt. Hinsichtlich des Raumprogramms können aufgrund der Kürze der Zeit dem zu stellenden Antrag noch keine dezidierten Konzepte beigefügt werden. Es wurde diesbezüglich mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung - Dezernat 48 - vereinbart, dass das Raumprogramm kurzfristig nachgereicht wird; der Schulträger jedoch die für die Umsetzung des pädagogischen Konzepts erforderlichen Räumlichkeiten kurzfristig im erforderlichen Maße zur Verfügung stellt. Im Antrag wird insofern lediglich vermerkt, dass die Gemeinschaftshauptschule Bedburg derzeit 515 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 - 10 besuchen. Der Ganztagsbetrieb soll sukzessive, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2006/2007, eingeführt werden. Im jetzigen Schuljahr 2005/2006 besteht die Jahrgangsstufe 5 aus 71 Schülerinnen und Schülern. Mit einer ähnlichen Größe ist für das kommende Schuljahr zu rechnen. Es ist beabsichtigt, den Ganztagschulbetrieb im kommenden Schuljahr vorerst provisorisch, also in den zum 01.08.2006 neu zu beziehenden Hauptschulkomplex, durchzuführen. Eine Erweiterung des sich zur Zeit im Bau befindlichen Gebäudes - Küchentrakt, Kantine, Büroräume für Pädagogen, Gemeinschafts-, Aufenthaltsräume wird derzeit geplant. Der Schulträger beantragt entsprechend der Vorschriften des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz NRW und unter Berücksichtigung des Grundlagen- und des Durchführungserlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25. Januar 2006 umgehend die Genehmigung der Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule bei der oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln. Nach § 81 Schulgesetz ist ein Beschluss des Schulträgers über die Änderung herbeizuführen. Der Antrag für die Umwandlung in eine Ganztagshauptschule zum 1. August 2006 war bis zum 15. März zu stellen. Daher war eine Beratung und Beschlussfassung weder im zuständigen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, noch im Hauptausschuss oder im Rat der Stadt Bedburg möglich. Gleichwohl hat der Bürgermeister den Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung vom 21. Februar 2006 über das Verfahren „Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule“ informiert; der Ausschuss hat mit einem einstimmigen „Meinungsbild“ die beabsichtige Antragsstellung zwecks Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule in eine Ganztagsschule begrüßt. Der Antrag der Verwaltung auf Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in eine Ganztagshauptschule ist am 15. März 2006 fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln eingereicht worden. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23. März 2006 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister