Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 353/2007
07.08.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.08.2007
Kreisausschuss
05.09.2007
Kreistag
12.09.2007
Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Hellenthal
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 62 zwischen Hecken (Netzknoten 5505 011) und
Oberschömbach (Netzknoten 5504 012) und der Kreisstraße 75 zwischen Hönningen / Büschem
(Netzknoten 5504 06) und der L 17 (Netzknoten 5504 08) im Gemeindegebiet Hellenthal zu.
2
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des
Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Gemeindegebiet
Hellenthal die Abstufungen der Kreisstraße 62 zwischen Hecken und Oberschömbach und der
Kreisstraße 75 zwischen Hönningen / Büschem und der L 17 zur Gemeindestraße verbunden.
Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Gemeinde
Hellenthal stattgefunden. Seitens der Gemeinde werden hierbei noch Instandsetzungsmaßnahmen
kleineren Umfangs gefordert, die im Rahmen der Unterhaltung im Sommer/Herbst 2007 umgesetzt
werden können.
Die Umstufung wird daher zum 01.01.2008 angestrebt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)