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Beschlusstext (Umbau Bonner Straße zwischen Bonner Tor und Marktplatz -Planung und Straßenbaubeitragsrecht nach KAG-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Umbau Bonner Straße zwischen Bonner Tor und Marktplatz 
-Planung und Straßenbaubeitragsrecht nach KAG-)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 27.02.2008 6 Umbau Bonner Straße zwischen Bonner Tor und Marktplatz -Planung und Straßenbaubeitragsrecht nach KAG- (66/2008) Die Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach KAG erfolgt auf der Grundlage einer Hauptverkehrsstraße. Wegen der hohen Verkehrsbelastung (ca. 8.000 KFZ, sowie 180 Busse/Tag) ist bei der Bonner Str. von einer Hauptverkehrsstraße auszugehen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Der Umbau der Bonner Str. wird nach der vom Stadtplaner, Herrn Strey, überarbeiteten Variante 2 (Variante 3) ausgeschrieben und durchgeführt. Hierbei wird auf die im mittleren Feld vorgesehenen 3 Straßenbäume wird verzichtet. Der Umbau erstreckt sich von der Einmündung der Straße „Am Hagenpfädchen“ bis zur Kreuzung „Bonner Str. / Frenzenstr. / Klosterstr./ Herriger Str.“. Aufgrund der unvermeidbaren Behinderungen und Unannehmlichkeiten der Bevölkerung, Anwohner und Geschäftsinhaber soll die Bauzeit möglichst kurz sein. Der Weihnachtsverkauf im November darf nicht gestört werden. Zur Erreichung dieses Ziels ist beabsichtigt, (falls rechtlich möglich), der ausführenden Baufirma bei Unterschreitung der geplanten Ausführungszeit einen Bonus zu gewähren (max. 5% der Auftragssumme). Für den Fall einer Überschreitung der vorgesehenen Bauzeit ist eine Vertragsstrafe vorzusehen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)