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Beschlusstext (29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Körrenzig; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen wähend der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
14 kB
Datum
11.07.2013
Erstellt
19.08.13, 19:02
Aktualisiert
19.08.13, 19:02
Beschlusstext (29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Körrenzig;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen wähend der frühzeitigen Beteiligung) Beschlusstext (29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Körrenzig;
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen wähend der frühzeitigen Beteiligung)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Donnerstag, den 11.07.2013. Sitzungsbeginn: 5. 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:35 Uhr 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich, Teilbereich Körrenzig; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen wähend der frühzeitigen Beteiligung Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Körrenzig, auf der Basis der überarbeiteten Potenzialflächenanalyse einschließlich der Begründung und aller Gutachten für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Ausschuss beschließt dies mit der Maßgabe, dass die Stellungnahme zu Ziffer 2 der Stellungnahmen der Öffentlichkeit vertagt wird. Hierzu soll die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates darlegen, ob es sich wirklich um einen Abwägungsfehler handelt, wenn die Höhe einer Anlage mit 149 Metern festgesetzt wird. Ferner mit der Maßgabe, die Stellungnahme Nr. 8 zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ebenfalls zu vertagen mit dem Hinweis, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates die in der Stellungnahme angesprochenen Urteile des OVG Lüneburg und des OVG Münster vorzulegen und hierzu Ausführungen zu machen hat. Beratungsverlauf: Herr Oetjen fragt nach, ob es bei den anwesenden Ausschussmitgliedern einen Grund gibt, sich zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 für befangen zu erklären. Eine Erklärung hierzu wird nicht abgegeben. Herr Oetjen verweist auf Tischvorlagen, die soeben durch das Büro von der Heide ausgehändigt worden sind und zu denen das Büro von der Heide nun noch ergänzende Erläuterungen geben wird. Herr Hammerl verlässt daraufhin gegen 18.12 Uhr mit der Bemerkung, dass er hierfür kein Verständnis habe, die Sitzung. Herr von der Heide erläutert daraufhin, dass es sich bei den Tischvorlagen nicht um qualifizierte Änderungen handelt. Dies wird durch Herrn Oetjen nochmal ausdrücklich ergänzt. Herr Schmidt erläutert die Änderungen anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Zu den Ergänzungen ergeben sich Nachfragen von Herrn Schunn, Herrn Meisen, Herrn Königs, Herrn Hilfert und Herrn Lehnen zu den Themen Schallschutz, Ausgleichflächen und Schattenwurf, die von Herrn von der Heide, Herrn Schmidt und Herrn Oetjen beantwortet werden. Herr Oetjen verweist sodann auf die Beratungsvorlage, die die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungsnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Inhalt hat. Er lässt über die Stellungnahmen im Einzelnen abstimmen. Das Abstimmungsergebnis kann den Anlagen entnommen werden. Beratungsergebnis: Der o.a. Beschlussvorschlag wird bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 11.07.2013 Seite 2