Daten
Kommune
Linnich
Größe
78 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
30.09.13, 13:01
Aktualisiert
30.09.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am Dienstag, den 10.09.2013.
Sitzungsbeginn:
7.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:05 Uhr
6. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 "Ewartsweg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Empfehlungsbeschluss:
s. nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss.
Beratungsverlauf:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland besteht weiterhin ein ständiger Bedarf
an Seniorenwohnungen. Zur Schaffung weiteren seniorengerechten Wohnraums möchte daher der
Betreiber des am Plangebiet ansässigen Seniorenpflegeheimes mit einem Investor das
Grundstück, Flurstück 32 von der Stadt Linnich erwerben und dieses mit einem Gebäude für 24
Seniorenwohnungen bebauen lassen. Die Wohnanlage soll für ambulant betreutes Wohnen
konzipiert und am Mietmarkt angeboten werden. Durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem
benachbarten Pflegeheim können, durch die Mieter sämtliche Serviceleistungen des Pflegeheims
in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der optimalen Lage zum Stadtkern Linnich und der Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Serviceleistungen des Pflegeheims sowie der außerordentlich attraktiven Lage dieses
Grundstücks, hat der Investor ein sehr starkes Interesse, dieses Grundstück von der Stadt Linnich
zu erwerben und die Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes zu erzielen. Da die bisherigen
Festsetzungen des Bebauungsplans – hier insbesondere die Festsetzung einer Stellplatzanlage –
die Errichtung der geplanten Seniorenwohnanlage nicht zulassen, wurde das Verfahren zur 6.
Änderung des Bebauungsplans durchgeführt.
Bei der Arrondierung dieses Bereichs durch die Wohnanlage für Senioren handelt es sich um eine
Maßnahme der Innenentwicklung. Aus diesem Grund wurde die Durchführung eines Verfahrens
gemäß § 13a BauGB („Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren“) gewählt. Dies ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung
von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt
wird und die Voraussetzungen für diese Verfahrensart erfüllt sind. Angesichts der Lage des
festgesetzten Parkplatzes und der beabsichtigten Planung waren diese Voraussetzungen
gegeben.
Im beschleunigten Verfahren konnte u. a. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden. § 4c BauGB (Überwachung der
Umweltauswirkungen) war nicht anzuwenden.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Ewartsweg“ mit Begründung wurde in der
Zeit vom 15.07. bis 15.08.2013 einschließlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2013 und
Frist bis zum 05.07.2013 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Ausschussvorsitzender Oetjen lässt über alle Einzelbeschlussvorschläge und im Anschluss daran
über den Gesamtbeschluss abstimmen.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.09.2013
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