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Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 "Ewartsweg"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
78 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
30.09.13, 13:01
Aktualisiert
30.09.13, 13:01
Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 "Ewartsweg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit  sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB  i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 "Ewartsweg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit  sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB  i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 10.09.2013. Sitzungsbeginn: 7. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:05 Uhr 6. Änderung des Bebauungsplanes Linnich Nr. 2 "Ewartsweg"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Empfehlungsbeschluss: s. nachfolgende Vorschläge zu Einzelbeschlüssen und Gesamtbeschluss. Beratungsverlauf: Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland besteht weiterhin ein ständiger Bedarf an Seniorenwohnungen. Zur Schaffung weiteren seniorengerechten Wohnraums möchte daher der Betreiber des am Plangebiet ansässigen Seniorenpflegeheimes mit einem Investor das Grundstück, Flurstück 32 von der Stadt Linnich erwerben und dieses mit einem Gebäude für 24 Seniorenwohnungen bebauen lassen. Die Wohnanlage soll für ambulant betreutes Wohnen konzipiert und am Mietmarkt angeboten werden. Durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem benachbarten Pflegeheim können, durch die Mieter sämtliche Serviceleistungen des Pflegeheims in Anspruch genommen werden. Aufgrund der optimalen Lage zum Stadtkern Linnich und der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Serviceleistungen des Pflegeheims sowie der außerordentlich attraktiven Lage dieses Grundstücks, hat der Investor ein sehr starkes Interesse, dieses Grundstück von der Stadt Linnich zu erwerben und die Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes zu erzielen. Da die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans – hier insbesondere die Festsetzung einer Stellplatzanlage – die Errichtung der geplanten Seniorenwohnanlage nicht zulassen, wurde das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans durchgeführt. Bei der Arrondierung dieses Bereichs durch die Wohnanlage für Senioren handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Aus diesem Grund wurde die Durchführung eines Verfahrens gemäß § 13a BauGB („Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren“) gewählt. Dies ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird und die Voraussetzungen für diese Verfahrensart erfüllt sind. Angesichts der Lage des festgesetzten Parkplatzes und der beabsichtigten Planung waren diese Voraussetzungen gegeben. Im beschleunigten Verfahren konnte u. a. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden. § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) war nicht anzuwenden. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Ewartsweg“ mit Begründung wurde in der Zeit vom 15.07. bis 15.08.2013 einschließlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2013 und Frist bis zum 05.07.2013 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ausschussvorsitzender Oetjen lässt über alle Einzelbeschlussvorschläge und im Anschluss daran über den Gesamtbeschluss abstimmen. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.09.2013 Seite 2