Daten
Kommune
Linnich
Größe
81 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
30.09.13, 13:01
Aktualisiert
30.09.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am Dienstag, den 10.09.2013.
Sitzungsbeginn:
8.
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:05 Uhr
Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 "Seniorenwohnungen am Wiemersberg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung
der Öfeentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem.
den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB
Empfehlungsbeschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, den
Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 „Seniorenwohnungen am Wiemersberg“ einschließlich
Begründung und Umweltbericht mit Artenschutzgutachten für die Dauer eines Monats gemäß § 3
(2) BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Beratungsverlauf:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bauleitverfahren sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden für einen
Abbruch der im zu überplanenden Bereich vorhandenen Bebauung und zum Neubau in Form einer
eingeschossigen Bebauung mit seniorengerecht ausgestatteten Wohneinheiten in Form einer
Wohnanlage.
Die eingeschossige Bauweise lässt das Gebiet aufgelockert wirken und ergibt einen optisch
ansprechenderen Übergang zwischen der bestehenden Altbebauung der Ortslage Körrenzig und
dem sich derzeit in der Erschließung befindlichen Neubaugebiet „Wiemersberg“ als dies bei der
vorhandenen zweigeschossigen Bebauung der Fall ist. Das Bauvorhaben fügt sich sowohl in die
offene Bauweise des Neubaugebietes ein als auch in den dicht bebauten Altbestand der Ortslage
und überschreitet nicht die Bebauungstiefe, da auf der Kutschstrasse die Wohnhäuser 37-41 an
einen Weg in zweiter Reihe stehen.
In der Ortschaft Körrenzig gibt es derzeit kein spezielles Angebot für Senioren. Eine Wohnanlage
in der geplanten Form mit seniorengerechten eingeschossigen Häusern und einer kleinen eigenen
Außenanlage sowie einer gemeinsamen Grünfläche soll nach dem Willen des Vorhabenträgers
zukunftsorientiert sein. Die Einrichtung soll für die künftigen Bewohner den Vorteil bieten, in ihrer
bisherigen Sozialstruktur und ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Die Pflege- und
Versorgungsdienste sind über caritative Einrichtungen sichergestellt.
Die Baukosten einer solchen Anlage sind vergleichsweise höher als bei einem
Geschosswohnungsbau und bedürfen einer größeren Grundstücksfläche. Die Umsetzung einer
solchen Anlage ist daher für den Vorhabenträger nach eigener Aussage nur wirtschaftlich
umsetzbar, wenn das gesamte Grundstück auch im hinteren Bereich bebaut werden darf, um eine
ausreichende Anzahl an Wohneinheiten zu schaffen. Dabei soll aber keineswegs der Eindruck
entstehen, das Grundstück komplett auszunutzen. Vielmehr ist es Ziel eine attraktive,
zurückhaltende Wohnanlage für Senioren zu schaffen und die städtebauliche Situation an dieser
Stelle zu verbessern.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes war nicht erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans Körrenzig Nr. 10 "Seniorenanlage Wiemersberg" mit
Begründung wurde in der Zeit vom 17. April bis 16. Mai 2013 nach § 3 Abs. 2 für die Öffentlichkeit
ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
08.04.2013 mit Frist bis zum 13.05.2013 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt1.
Ausschussvorsitzender Oetjen lässt über alle Einzelbeschlussvorschläge und im Anschluss daran
über den Gesamtbeschluss abstimmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
1
Einem TÖB, dessen Beteiligung sich erst wähend des laufenden Verfahrens ergab, wurde Frist zur Stellungnahme bis zum
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.09.2013
Seite 2
10.06.2013 eingeräumt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.09.2013
Seite 3