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Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 "Seniorenwohnungen am Wiemersberg"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öfeentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
81 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
30.09.13, 13:01
Aktualisiert
30.09.13, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 "Seniorenwohnungen am Wiemersberg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öfeentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 "Seniorenwohnungen am Wiemersberg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öfeentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 "Seniorenwohnungen am Wiemersberg";
Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öfeentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, den 10.09.2013. Sitzungsbeginn: 8. 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:05 Uhr Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 "Seniorenwohnungen am Wiemersberg"; Beratung über die abgegebenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öfeentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB Empfehlungsbeschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Linnich, den Bebauungsplan Körrenzig Nr. 10 „Seniorenwohnungen am Wiemersberg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Artenschutzgutachten für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen. Beratungsverlauf: Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bauleitverfahren sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden für einen Abbruch der im zu überplanenden Bereich vorhandenen Bebauung und zum Neubau in Form einer eingeschossigen Bebauung mit seniorengerecht ausgestatteten Wohneinheiten in Form einer Wohnanlage. Die eingeschossige Bauweise lässt das Gebiet aufgelockert wirken und ergibt einen optisch ansprechenderen Übergang zwischen der bestehenden Altbebauung der Ortslage Körrenzig und dem sich derzeit in der Erschließung befindlichen Neubaugebiet „Wiemersberg“ als dies bei der vorhandenen zweigeschossigen Bebauung der Fall ist. Das Bauvorhaben fügt sich sowohl in die offene Bauweise des Neubaugebietes ein als auch in den dicht bebauten Altbestand der Ortslage und überschreitet nicht die Bebauungstiefe, da auf der Kutschstrasse die Wohnhäuser 37-41 an einen Weg in zweiter Reihe stehen. In der Ortschaft Körrenzig gibt es derzeit kein spezielles Angebot für Senioren. Eine Wohnanlage in der geplanten Form mit seniorengerechten eingeschossigen Häusern und einer kleinen eigenen Außenanlage sowie einer gemeinsamen Grünfläche soll nach dem Willen des Vorhabenträgers zukunftsorientiert sein. Die Einrichtung soll für die künftigen Bewohner den Vorteil bieten, in ihrer bisherigen Sozialstruktur und ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Die Pflege- und Versorgungsdienste sind über caritative Einrichtungen sichergestellt. Die Baukosten einer solchen Anlage sind vergleichsweise höher als bei einem Geschosswohnungsbau und bedürfen einer größeren Grundstücksfläche. Die Umsetzung einer solchen Anlage ist daher für den Vorhabenträger nach eigener Aussage nur wirtschaftlich umsetzbar, wenn das gesamte Grundstück auch im hinteren Bereich bebaut werden darf, um eine ausreichende Anzahl an Wohneinheiten zu schaffen. Dabei soll aber keineswegs der Eindruck entstehen, das Grundstück komplett auszunutzen. Vielmehr ist es Ziel eine attraktive, zurückhaltende Wohnanlage für Senioren zu schaffen und die städtebauliche Situation an dieser Stelle zu verbessern. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes war nicht erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplans Körrenzig Nr. 10 "Seniorenanlage Wiemersberg" mit Begründung wurde in der Zeit vom 17. April bis 16. Mai 2013 nach § 3 Abs. 2 für die Öffentlichkeit ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.04.2013 mit Frist bis zum 13.05.2013 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt1. Ausschussvorsitzender Oetjen lässt über alle Einzelbeschlussvorschläge und im Anschluss daran über den Gesamtbeschluss abstimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen. 1 Einem TÖB, dessen Beteiligung sich erst wähend des laufenden Verfahrens ergab, wurde Frist zur Stellungnahme bis zum Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.09.2013 Seite 2 10.06.2013 eingeräumt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 10.09.2013 Seite 3