Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-590/2006
Sitzungsteil
Planen, Bauen und
Wirtschaftsförderung
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Vorberatung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 des Baugesetzbuches
(BauGB) während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3
BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
b) Empfehlung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch und der
Benachrichtigung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2
Ziffer 3 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse
zu fassen.
Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom
21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
1/Bedburg-Rath nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen. Diese sind als
Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Der Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath
wurde am 14.02.2006 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches durch den Ausschuss für Struktur
und Stadtentwicklung einstimmig gefasst.
Unter Berücksichtigung der in § 13 Abs. 1 des Baugesetzbuch genannten Voraussetzungen
konnte bei diesem Planverfahren das vereinfachte Verfahren angewandt.werden.
Nach Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2
Baugesetzbuch die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
nebst Begründung am 11.04.2005 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises gem. § 15 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Stadt Bedburg eine Woche vor Fristbeginn. Anregungen konnten folgedessen in
der Zeit vom 19.04.2006 bis zum 19.05.2006 an die Verwaltung herangetragen werden.
Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 12. April 2006 den berührten Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch bis zum 15.05.2006 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Die hierzu abgegebenen Stellungnahmen sind in Anlage A) dieser Vorlage beigefügt. Es ist
hervorzuheben, dass keinerlei Einwendungen oder Bedenken bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister