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Beschlussvorlage ()

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-590/2006 Sitzungsteil Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 19.06.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Vorberatung über die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. b) Empfehlung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch. Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch und der Benachrichtigung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen. Diese sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Der Aufstellungsbeschluss zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath wurde am 14.02.2006 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches durch den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung einstimmig gefasst. Unter Berücksichtigung der in § 13 Abs. 1 des Baugesetzbuch genannten Voraussetzungen konnte bei diesem Planverfahren das vereinfachte Verfahren angewandt.werden. Nach Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 Baugesetzbuch die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nebst Begründung am 11.04.2005 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises gem. § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg eine Woche vor Fristbeginn. Anregungen konnten folgedessen in der Zeit vom 19.04.2006 bis zum 19.05.2006 an die Verwaltung herangetragen werden. Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 12. April 2006 den berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch bis zum 15.05.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die hierzu abgegebenen Stellungnahmen sind in Anlage A) dieser Vorlage beigefügt. Es ist hervorzuheben, dass keinerlei Einwendungen oder Bedenken bestehen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister