Daten
Kommune
Bedburg
Größe
5,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-590/2006
Begründung BP 1/Rath, 5. v. Ä.
TEXTLICHE FESTSETZUNG
gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung wird
ergänzend folgendes festgesetzt:
A) Eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten sind ausnahmsweise in einer
Größe von max. 15 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Als Ausgleich für den Eingriff wird gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a Baugesetzbuch ergänzend
festgesetzt:
B) Für den Fall der Erteilung der Ausnahme gem. Buchstabe A) wird die Pflanzung eines
hochstämmigen Obstbaumes auf dem Grundstück erforderlich.