Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-590/2006
Anlage zur Vorlage WP7-590/2006
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. v. Änderung - §§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
1
Erftverband vom
24.04.2006
2
RWE Power vom
08.05.2006
3
Bergamt Düren vom
16.005.2006
Inhalt der Stellungnahme
Gegen
die
Aufstellung
der
5.
vereinfachten Änderung bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken.
Wir teilen Ihnen mit, dass nach unserem
heutigen Kenntnisstand Belange unserer
Gesellschaft durch das Planvorhaben
nicht berührt werden.
Ich weise darauf hin, dass das
Plangebiet
im
Bereich
braunkohlenbergbaubedingter,
großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird
empfohlen,
einen
entsprechenden
Hinweis
in
den
Textteil
des
Bebauungsplanes aufzunehmen.
Es wird gebeten, die entsprechende
Bergwerkgesellschaft, RWE Power AG,
Stüttgenweg 2, 50935 Köln, an dem
weiteren
Bauleitplanverfahren
zu
beteiligen.
Abwägung
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
.... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Bereits
mit
der
Aufstellung
des .... die Mitteilung zur Kenntnis
Planverfahrens der 4. Änderung wurde die zu nehmen und der Anregung
RWE Power AG durch Schreiben vom zu entsprechen.
17.12.2003
über
die
zukünftige
Bautätigkeit in dem Bereich informiert.
Eine Stellungnahme hinsichtlich relevanter
Beeinträchtigungen
durch
braunkohlebergbaubedingter Maßnahmen
wurde nicht abgegeben. Ursächlich hierfür
ist nach hiesiger Einschätzung die
Planänderung im Bestand.
Es wird dennoch folgender Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen:
Das
Plangebiet
liegt
im
Bereich
braunkohlenbergbaubedingter
großflächiger Grundwasserbeeinflussung.
Baumaßnahmen
sind
mit
der
bergbautreibenden RWE Power AG,
Stüttegnweg 2, 50935 Köln abzustimmen.
WP7-590/2006
Anlage zur Vorlage WP7-590/2006