Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-578/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Ersatzbestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, Herrn Verwaltungsangestellten Udo
Schmitz aus dem Fachbereich für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung zum Schriftführer für
seine Sitzungen zu bestellen; für den Fall der Verhinderung wird der Leiter der Bauverwaltung,
Herr Wilfried Naujock, zum Schriftführer bestellt.
Die Niederschriften sind vom Vorsitzenden des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
oder seinem Stellvertreter - falls dieser die Sitzung geleitet hat - und dem bestellten Schriftführer
zu unterzeichnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Fachbereichsleiter Edgar Ackermann ist am 29.04.2006 an den Folgen eines tragischen Unfalles
verstorben. Durch Beschluss des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg
vom 23.11.2004 wurde Herr Ackermann zum Schriftführer bestellt. Für die Sitzungen des
Ausschusses ist nunmehr die Regelung der Nachfolge angezeigt.
Gemäß der §§ 58 Abs. 7 Satz 1, 58 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen sowie § 27 Abs. 7 des Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
ist bestimmt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist, die
von zwei Personen unterzeichnet werden muss.
Es wird vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Dies bedeutet für die Niederschriften des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung :
• dass an erster Stelle der Vorsitzende oder sein Stellvertreter - falls dieser die Sitzung geleitet
hat - die Niederschrift zu unterzeichnen hat
• dass der Schriftführer oder seine Stellvertretung die Niederschriften zu unterzeichnen hat. .
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.05.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Naujock)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister