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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 73/2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
12.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 73/2007) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 73/2007)

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Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 73/2007 A 1-Lückenschluss unverzüglich realisieren! Die Teilnehmer des A 1-Forums fordern den unverzüglichen Lückenschluss der Autobahn A 1 in der Eifel. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Eifelregion ist dieser Lückenschluss von herausragender Bedeutung. Nur durch eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur können sich Unternehmen am Standort Eifel weiterentwickeln und die Strukturschwäche bestimmter Eifelregionen überwinden. Die dem Bundesverkehrswegeplan 2004 zugrunde liegenden Verkehrsprognosen gehen bis 2015 von einer Steigerung des Güterverkehrsaufkommens auf der Straße von rund 70 Prozent aus. Da diese Prognosen aufgrund der derzeitigen rasanten Entwicklung des Güterverkehrsaufkommens bereits heute nach oben korrigiert werden müssen, ist es unerlässlich, die bestehenden Lücken in der vorhandenen Straßeninfrastruktur schnellstmöglich zu schließen. Nach Ansicht der Unterzeichner kommt hierbei dem A 1-Lückenschluss eine herausragende Bedeutung zu. Als kürzeste Verbindung zwischen dem Raum Aachen/Köln/Ruhrgebiet und den Regionen Trier, Rheinland-Pfalz, Saarland und Luxemburg sowie als unterbrechungsfreie Autobahnverbindung von Dänemark bis Spanien kann die A 1 zu einer der wichtigsten Verkehrsachsen in Europa werden und wesentlich zur Entlastung von permanent überfüllten und unfallträchtigen Straßen wie beispielsweise der B 51 und der A 61 beitragen. Mit der Aufnahme des Lückenschlusses in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans und der kürzlich erfolgten Aufnahme der Abschnitte Gerolstein-Kelberg und Blankenheim-Lommersdorf in den Investitionsrahmenplan bis 2010, sind wichtige Zwischenetappen erreicht worden, die von den Unterzeichnern ausdrücklich begrüßt werden. Jetzt müssen auch für die verbleibenden Bauabschnitte zwischen Kelberg und Lommersdorf, für die ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag besteht, die Planfeststellungsverfahren zügig fortgeführt werden., Spätestens 2009 sollte für sämtliche Bauabschnitte Baurecht bestehen. Um schnellstmöglich einen Lückenschluss zu erreichen, müssen zeitnah auch in Nordrhein-Westfalen die Arbeiten am A 1-Lückenschluss aufgenommen werden. Die Unterzeichner der Resolution gehen davon aus, dass im Rahmen der aktuellen Planungen sowie mit den erarbeiteten Umweltverträglichkeitsprüfungen und FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen alle relevanten naturschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt werden und die Auflagen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichtes erfüllt werden. Anlage zur Dringlichkeitsentscheidung 73/2007 Die Unterzeichner dieser Resolution fordern alle politischen Entscheidungsträger auf, die derzeit positive Haushaltslage zu nutzen, um die für den Lückenschluss notwendigen Investitionen weiter voranzutreiben und alle erforderlichen Mittel rechtzeitig in den betreffenden Haushaltsplänen und Haushalten einzustellen. Nettersheim, 3. September 2007