Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 6/2002
15.04.2002
Az.: GB IV, Abt. 60.3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
15.05.2002
Kreisausschuss
22.05.2002
Kreistag
22.05.2002
Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville
hier: Erteilung des Einverständnisses zur vorgeschlagenen Neufassung der Satzung
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke/Herr Persch
x
Tel.: 537/320
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
DM
DM
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Kottenforst-Ville am 10.12.2001 beschlossenen Neufassung der Satzung zu.
Begründung:
Die Satzung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville vom 07.06.1978, zuletzt geändert
durch die 7. Änderungssatzung vom 11.04.2000, bedarf u.a. aufgrund der Änderungen des
Seite - 2 Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG), der Gemeindeordnung NRW sowie der
Beschlussfasung über den Wegfall der besonderen Umlage einer weiteren Modifizierung.
Weiterhin wurde in dem vom Bundestag am 15.11.2001 beschlossenen Bundesnaturschutzgesetz
der § 27 „Naturparke“ neu gefasst, so dass die Aufgaben der Naturparke neu zu definieren sind.
Da von der Änderung mehrere Paragraphen betroffen sind, wird vom Zweckverband aus
praktischen Gründen vorgeschlagen, die Satzung komplett neu zu fassen. In der anliegend
beigefügten Synopse sind die Änderungen durch Fettdruck markiert.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville hat in ihrer Sitzung
am 10.12.2001 die in der Synopse enthaltene Neufassung der Satzung einstimmig beschlossen.
Nach § 9 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung bedürfen Beschlüsse zu § 8 Abs. 1, Buchstabe h
„Satzungsänderungen“ der Zustimmung der kommunalen Verbandsmitglieder. Der Zweckverband
bittet daher den Kreis Euskirchen um Erteilung des Einverständnisses.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)