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Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville hier: Erteilung des Einverständnisses zur vorgeschlagenen Neufassung der Satzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville
hier: Erteilung des Einverständnisses zur vorgeschlagenen Neufassung der Satzung) Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville
hier: Erteilung des Einverständnisses zur vorgeschlagenen Neufassung der Satzung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 6/2002 15.04.2002 Az.: GB IV, Abt. 60.3 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 15.05.2002 Kreisausschuss 22.05.2002 Kreistag 22.05.2002 Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville hier: Erteilung des Einverständnisses zur vorgeschlagenen Neufassung der Satzung Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke/Herr Persch x Tel.: 537/320 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um DM DM Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville am 10.12.2001 beschlossenen Neufassung der Satzung zu. Begründung: Die Satzung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville vom 07.06.1978, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 11.04.2000, bedarf u.a. aufgrund der Änderungen des Seite - 2 Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG), der Gemeindeordnung NRW sowie der Beschlussfasung über den Wegfall der besonderen Umlage einer weiteren Modifizierung. Weiterhin wurde in dem vom Bundestag am 15.11.2001 beschlossenen Bundesnaturschutzgesetz der § 27 „Naturparke“ neu gefasst, so dass die Aufgaben der Naturparke neu zu definieren sind. Da von der Änderung mehrere Paragraphen betroffen sind, wird vom Zweckverband aus praktischen Gründen vorgeschlagen, die Satzung komplett neu zu fassen. In der anliegend beigefügten Synopse sind die Änderungen durch Fettdruck markiert. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville hat in ihrer Sitzung am 10.12.2001 die in der Synopse enthaltene Neufassung der Satzung einstimmig beschlossen. Nach § 9 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung bedürfen Beschlüsse zu § 8 Abs. 1, Buchstabe h „Satzungsänderungen“ der Zustimmung der kommunalen Verbandsmitglieder. Der Zweckverband bittet daher den Kreis Euskirchen um Erteilung des Einverständnisses. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)