Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
21.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 120/2007
18.07.2007
Az.: 40/221-40
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
21.08.2007
Einsatz von Schulpsychologen
hier:Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen - Information zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses
zur D 69/2007 -
Am 22.05.2007 fasste der Kreistag folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines Schulpsychologen/einer Schulpsychologin ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen
erbrachte Leistung (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und der Regionalen Schulberatungsstelle (RSB) des Kreises Euskirchen eine zusätzliche
Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen.
b)
Sollte die Anerkennung der v. g. Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle Schulpsychologenstelle ein.
c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis (Lösung a oder b) erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren partizipiert und das Land
der RSB des Kreises Euskirchen eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist.
Die erneute Beantragung der Zuweisung einer zusätzlichen Schulpsychologenstelle auf der Basis des
v. g. Dringlichkeitsbeschlusses war erfolgreich. Mit Erlass vom Juli 2007 teilt das Ministerium für
Schule und Weiterbildung NRW (MSW) den kommunalen Spitzenverbänden den Planungsstand und
den aktuellen Verteilungsvorschlag für die schulpsychologische Versorgung ab Sommer 2007 mit.
Danach erhält der Kreis Euskirchen eine volle Landesstelle, wenn er selbst eine ½ Stelle einrichtet.
Voraussetzung für die Ausschreibung der Landesstelle ist jedoch der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Land. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das MSW, und dem Kreis Euskirchen bei der örtlichen schulpsychologischen Versorgung. Hierzu hat der Landkreistag NRW eine Mustervereinbarung vorgelegt,
die in der vorliegenden Fassung zwischen dem MSW und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist.
Die an die Bedürfnisse des Kreises Euskirchen angepasste Mustervereinbarung ist zur Information
beigefügt. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, die Vereinbarung abzuschließen.
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gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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