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Beschlussvorlage Stab (Landesverkehrsverband Rheinland e.V. Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Landesverkehrsverband Rheinland e.V.
Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage Stab (Landesverkehrsverband Rheinland e.V.
Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 157/2003 19.02.2003 Az.: 80/ Ba X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 12.03.2003 Kreisausschuss 26.03.2003 Kreistag 02.04.2003 Landesverkehrsverband Rheinland e.V. Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 369 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite (Reduzierung) Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Austritt des Kreises Euskirchen beim Landesverkehrsverband Rheinland e.V. durch fristgerechte Aufkündigung der Mitgliedschaft zum 31.12.2003. Seite - 2 Begründung: Die Organisation des künftigen Marketings und der Interessenvertretung im nordrheinwestfälischen Tourismus wurden in der Vergangenheit stark diskutiert. Zwischenzeitlich zeichnet sich jedoch klar ab, dass die weitere Entwicklung durch das vom Wirtschaftsministerium vorgestellte Tourismuskonzept bestimmt wird. Zu dessen wesentlichen Elementen zählt die Einführung eines landesweiten Kommunikationskonzeptes, die Straffung der organisatorischen Strukturen durch Beschränkung der institutionellen Förderung auf den Tourismusverband NRW. Parallel zum Tourismusverband NRW, der sich als ständige Institution etabliert hat, arbeiten die beiden Landesverkehrsverbände, deren Existenz durch die Konzentration der institutionellen Förderung auf den Tourismusverband NRW grundsätzlich in Frage zu stellen ist. Zur Zeit werden die touristischen Interessen des Kreises von beiden Organisationen wahrgenommen. Beitragszahlungen erfolgen ebenfalls an beide Organisationen (mittelbar über die Eifel Tourismus GmbH an den Tourismusverband, unmittelbar an den Landesverkehrsverband Rheinland). Nach Auffassung der Verwaltung wird die Stellung des Tourismusverbandes NRW künftig weiter gestärkt und es werden sich die Organisationsstrukturen entsprechend des Kommunikationskonzeptes durchsetzen. Der Zusammenschluss einzelner Kommunen zu touristischen Arbeitsgemeinschaften auf lokaler Ebene und die Stärkung der regionalen Ebene durch die Fusion der beiden touristischen Agenturen zeigen dies. In Anbetracht dieser Entwicklungen, aber auch hinsichtlich der angespannten Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, die Kündigung der Mitgliedschaft des Kreis Euskirchen beim Landesverkehrsverband Rheinland e.V. zu beschließen. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des Landesverkehrsverbandes Rheinland e.V. endet die Mitgliedschaft durch schriftliche Aufkündigung mit Halbjahresfrist zum Schluss des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (§ 12 Satzung). Durch den Austritt beim Landesverkehrsverband Rheinland e.V. könnte ab dem Haushaltsjahr 2004 der Mitgliedsbeitrag von zur Zeit 8.042,87 € eingespart werden. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)