Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-622/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
19.06.2006
Betreff:
Antrag auf Bereitstellung eines Standortes für einen Waldkindergarten sowie Einräumung
von Nutzungsrechten für Freiflächen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, dem Verein Waldwichtel Bedburg
e.V. die Fläche Gemarkung Kaster, Flur 22, Nr. 95 als Standort zur Aufstellung eines Bauwagens
für den Waldkindergarten zur Verfügung zu stellen.
Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Antrag auf Einräumung
eines Nutzungsrechtes für die Parzellen Gemarkung Kaster,
• Flur 21, Nr. 42,
• Flur 21, Nr. 43,
• Flur 21, Nr. 34
• Flur 13, Nr. 53
• und Flur 21 Nr. 50
zu entsprechen.
Die im Antrag ferner aufgeführten Parzellen Gemarkung kaster, Flur 22, Nr. 117 und Gemarkung
Kaster, Flur 21, Nr. 60 werden jedoch von dieser Zustimmung ausgenommen.
Die Zustimmung erfolgt unabhängig von einer Realisierung und Umsetzung des Projektes lediglich
aus städtebaulicher sowie liegenschaftsrechtlicher Sicht.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Mit Schreiben vom 14.05.2006 wurde durch den Verein Waldwichtel Bedburg e.V. ein Antrag auf
Bereitstellung eines Standortes für den Bauwagen sowie ein Antrag auf Einräumung eines
Nutzungsrechtes an Freiflächen in der Umgebung des Standortes des Bauwagens zur Nutzung der
Freiflächen (siehe Anlage).
Die durch den antragstellenden Verein avisierten Parzellen liegen alle im Eigentum der Stadt Bedburg.
Beim Standort für den Bauwagen handelt es ich um eine Fläche im Gebiet des Bebauungsplanes Nr.
30/Kaster, in der Ortsrandlage zu Königshoven./ Kaster. Der Bebauungsplan weist hier eine
Parkplatzfläche aus, so dass gegen den Standort aus städtebaulicher sowie auch aus
liegenschaftsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Auf dem beigefügten Übersichtsplan ist ferner ersichtlich, welche sich im Eigentum der Stadt Bedburg
befindlichen Freiflächen zur Nutzung vorgesehen sind. Die mit der laufenden Nummer 60 und 117
gekennzeichneten Parzellen liegen im unmittelbaren Anschluss an die vorh. Wohngebiet innerhalb der
Ausgleichsflächen des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster und schließen an die Wohnbebauung an. Hier
sollte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf eine Nutzung als Spiel- oder Erkundungsfläche
verzichtet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, vorbehaltlich der grundsätzlichen Zulassung und Zustimmung durch
den Träger, dem Landschaftsverband Rheinland, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden. Ergänzend wird auf die Beratungen im Ausschuss für Jugend und Soziales verwiesen.
Die Zuständigkeit für eine Betriebserlaubnis liegt beim Landschaftsverband Rheinland; ein Antrag
ist - da die Stadt Bedburg aufgrund ihrer Größenordnung über kein eigenes Jugendamt verfügt über den Rhein-Erft-Kreis zu stellen.
Gleiches gilt für einen Antrag auf Förderung der Betriebskosten; angemerkt wird, dass dieser keine
Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist. Hierüber - wie auch über die
grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen - wurde der Verein durch die Verwaltung (FB II) informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.05.2006
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister