Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Expertise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden im Gebiet der Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
10 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
28.11.12, 19:05
Aktualisiert
28.11.12, 19:05
Beschlusstext (Expertise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden im Gebiet der Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges) Beschlusstext (Expertise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden im Gebiet der Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges) Beschlusstext (Expertise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden im Gebiet der Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Werksausschusses am Dienstag, den 13.11.2012. Sitzungsbeginn: 5. 19:00 Uhr Sitzungsende: 20:20 Uhr Expertise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden im Gebiet der Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges Beschluss: Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage beschießt der Werksausschuss einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die in der Expertise dargestellten Empfehlungen 1 – 9 umzusetzen. Empfehlung 1 Nach wie vor sind Flucht- und Rettungswege primär baulich darzustellen und nicht über Rettungsgeräte der Feuerwehren. Empfehlung 2 Für den baulichen vorbeugenden Brandschutz im Kreis Düren und in der Stadt Linnich ist die Brandschutzdienststelle des Kreises Düren zuständig. Für das Gebiet der Stadt Linnich konnte objektiv nachgewiesen werden, dass Objekte existieren, die nicht - wie nach Baurecht gefordert - über einen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen und bei denen der zweite Rettungsweg auch nicht über tragbare Leitern der Feuerwehr dargestellt werden kann. Empfehlung 3 Die Genehmigungslage der betreffenden Objekte ist insofern zu überprüfen, ob die jeweiligen Genehmigungen eventuell unrechtmäßig erteilt wurden und ob hier ein Amtsverschulden der genehmigenden Stelle(n) vorliegt. Es ist auch zu überprüfen, ob die Stadtverwaltung Linnich im Verlauf der jeweiligen Genehmigungsverfahren (zur Kenntnis oder zur Mitzeichnung) von den beabsichtigten Genehmigungen erfahren hat und ob hier ggfs. entsprechende Einflussnahmen eingeräumt wurden. Empfehlung 4 Es ist zu überprüfen, ob die fehlenden baulichen Rettungswege an den Objekten nachträglich angeordnet/gefordert und baulich realisiert werden können. Empfehlung 5 Die Ergebnisse der Prüfungen nach Empfehlung 2 bis 4 haben erheblichen Einfluss darauf, ob in der Stadt Linnich dauerhaft ein Hubrettungsgerät stationiert werden muss. Ob dieses Gerät dann von der Stadt Linnich oder von anderer Stelle beschafft und betrieben werden müsste, ist noch zu klären. Gleichwohl besteht nach Ansicht des Gutachters zurzeit Gefahr in Verzug, sodass Handlungszwang gegeben ist. Empfehlung 6 Für die Zwischenzeit bis zur Klärung aller offenen rechtlichen Fragen gemäß Empfehlung 2 bis 4 ist unmittelbar die Aufsichtsbehörde über den Sachverhalt und die vorhandenen Defizite zu informieren. Gemäß vorliegendem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich ist zurzeit mit folgenden Einsatzzahlen zu rechnen, basierend auf den Mittelwerten für die Jahre 2000 bis 2007 (Brandschutzbedarfsplan 2008, Tabelle 9.4): Brände und Explosionen...... 26 p. a. davon: Kleinbrände a....................... 15 p. a. Kleinbrände b ........................ 5 p. a. Mittelbrände .......................... 5 p. a. Großbrände ........................ < 1 p. a. Für den Auswertezeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2007 (vier Jahre) wurden für das Tank-Löschfahrzeug TLF 16/25 (09-23-02, mittlerweile ersetzt durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 20/16) 37 schutzzielrelevante Einsatzfahrten verzeichnet und für den Rüstwagen (09-52-01) 27 schutzzielrelevante Einsatzfahrten verzeichnet, was im Mittel rund 8 schutzzielrelevanten Einsätzen p. a. entspricht. Zurzeit gibt es Absprachen mit der Werkfeuerwehr Combibloc und der Feuerwehr Jülich (Straßenentfernung ca. 12 km, zu erwartende Fahrtzeit ca. 18 min) hinsichtlich der Zualarmierung eines Hubrettungsfahrzeugs. diese2 Beschluss der Sitzung des Werksausschusses vom 13.11.2012 Nach Auffassung des Gutachters sollten Seite Absprachen vorübergehend als Ausnahmetatbestand (vgl. Anhang 5) und bis zur Klärung der vorgenannten (bau-) rechtlichen Fragen und aufgrund der geringen zu erwartenden Fallzahl (< 12/a) aufrecht erhalten werden. Da die Verantwortung für die aktuelle Situation Beschluss der Sitzung des Werksausschusses vom 13.11.2012 Seite 3