Daten
Kommune
Linnich
Größe
10 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
28.11.12, 19:05
Aktualisiert
28.11.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Werksausschusses
am Dienstag, den 13.11.2012.
Sitzungsbeginn:
5.
19:00 Uhr
Sitzungsende:
20:20 Uhr
Expertise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden im Gebiet der
Stadt Linnich und Notwendigkeit der Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage beschießt der Werksausschuss einstimmig die
Verwaltung zu beauftragen, die in der Expertise dargestellten Empfehlungen 1 – 9 umzusetzen.
Empfehlung 1
Nach wie vor sind Flucht- und Rettungswege primär baulich darzustellen und nicht über
Rettungsgeräte der Feuerwehren.
Empfehlung 2
Für den baulichen vorbeugenden Brandschutz im Kreis Düren und in der Stadt Linnich ist
die Brandschutzdienststelle des Kreises Düren zuständig. Für das Gebiet der Stadt Linnich
konnte objektiv nachgewiesen werden, dass Objekte existieren, die nicht - wie nach
Baurecht gefordert - über einen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen und bei denen
der zweite Rettungsweg auch nicht über tragbare Leitern der Feuerwehr dargestellt werden
kann.
Empfehlung 3
Die Genehmigungslage der betreffenden Objekte ist insofern zu überprüfen, ob die
jeweiligen Genehmigungen eventuell unrechtmäßig erteilt wurden und ob hier ein
Amtsverschulden der genehmigenden Stelle(n) vorliegt. Es ist auch zu überprüfen, ob die
Stadtverwaltung Linnich im Verlauf der jeweiligen Genehmigungsverfahren (zur Kenntnis
oder zur Mitzeichnung) von den beabsichtigten Genehmigungen erfahren hat und ob hier
ggfs. entsprechende Einflussnahmen eingeräumt wurden.
Empfehlung 4
Es ist zu überprüfen, ob die fehlenden baulichen Rettungswege an den Objekten
nachträglich angeordnet/gefordert und baulich realisiert werden können.
Empfehlung 5
Die Ergebnisse der Prüfungen nach Empfehlung 2 bis 4 haben erheblichen Einfluss darauf,
ob in der Stadt Linnich dauerhaft ein Hubrettungsgerät stationiert werden muss. Ob dieses
Gerät dann von der Stadt Linnich oder von anderer Stelle beschafft und betrieben werden
müsste, ist noch zu klären. Gleichwohl besteht nach Ansicht des Gutachters zurzeit Gefahr
in Verzug, sodass Handlungszwang gegeben ist.
Empfehlung 6
Für die Zwischenzeit bis zur Klärung aller offenen rechtlichen Fragen gemäß Empfehlung 2
bis 4 ist unmittelbar die Aufsichtsbehörde über den Sachverhalt und die vorhandenen
Defizite zu informieren. Gemäß vorliegendem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Linnich ist
zurzeit mit folgenden Einsatzzahlen zu rechnen, basierend auf den Mittelwerten für die
Jahre 2000 bis 2007 (Brandschutzbedarfsplan 2008, Tabelle 9.4):
Brände und Explosionen...... 26 p. a.
davon:
Kleinbrände a....................... 15 p. a.
Kleinbrände b ........................ 5 p. a.
Mittelbrände .......................... 5 p. a.
Großbrände ........................ < 1 p. a.
Für den Auswertezeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2007 (vier Jahre) wurden für das
Tank-Löschfahrzeug
TLF
16/25
(09-23-02,
mittlerweile
ersetzt
durch
ein
Löschgruppenfahrzeug LF 20/16) 37 schutzzielrelevante Einsatzfahrten verzeichnet und für
den Rüstwagen (09-52-01) 27 schutzzielrelevante Einsatzfahrten verzeichnet, was im Mittel
rund 8 schutzzielrelevanten Einsätzen p. a. entspricht.
Zurzeit gibt es Absprachen mit der Werkfeuerwehr Combibloc und der Feuerwehr Jülich
(Straßenentfernung ca. 12 km, zu erwartende Fahrtzeit ca. 18 min) hinsichtlich der
Zualarmierung
eines Hubrettungsfahrzeugs.
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Beschluss
der Sitzung des Werksausschusses
vom 13.11.2012 Nach Auffassung des Gutachters sollten Seite
Absprachen vorübergehend als Ausnahmetatbestand (vgl. Anhang 5) und bis zur Klärung
der vorgenannten (bau-) rechtlichen Fragen und aufgrund der geringen zu erwartenden
Fallzahl (< 12/a) aufrecht erhalten werden. Da die Verantwortung für die aktuelle Situation
Beschluss der Sitzung des Werksausschusses vom 13.11.2012
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