Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zur Drucksache WP7-609/2006
Vergabeart:
Wertgrenzen nach den bisherigen Richtlinien:
Freihändige Vergabe
Vergaben bis zu 10.000 € inkl. Mehrwertsteuer sowohl
im VOB-Bereich als auch im VOL-Bereich.
Vergaben ab 10.000 € inkl. Mehrwertsteuer bis zu
Beschränkte Ausschreibung:
Beschränkte Ausschreibung nach
öffentlichem Teilnahmewettbewerb, soweit die einschlägigen
Voraussetzungen der VOB/A bzw.
der VOL/A vorliegen:
Öffentliche Ausschreibung:
Wertgrenzen gemäß dem Entwurf der Neufassung der Vergaberichtlinien
der Stadt Bedburg:
Vergaben bis zu 30.000 € ohne Mehrwertsteuer sowohl im VOB-Bereich als
auch im VOL-Bereich.
Vergaben ab 30.000 € ohne Mehrwertsteuer bis zu
im VOB-Bereich:
-50.000 € inkl. Mehrwertsteuer.
im VOB-Bereich:
-300.000 € ohne Mehrwertsteuer im Tiefbau
-150.000 € ohne Mehrwertsteuer für Roharbeiten im Hochbau (Erd-, Beton
und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und
-75.000 € ohne Mehrwertsteuer für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im
Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen
Im VOL-Bereich:
Im VOL-Bereich:
-25.000 € inkl. Mehrwertsteuer
Aufträge über
-50.000 € ohne Mehrwertsteuer.
Aufträge über
Im VOB-Bereich:
-50.000 € inkl. Mehrwertsteuer
im VOB-Bereich:
-300.000 € ohne Mehrwertsteuer im Tiefbau
-150.000 € ohne Mehrwertsteuer für Roharbeiten im Hochbau (Erd-, Beton
und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und
-75.000 € ohne Mehrwertsteuer für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im
Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen
Im VOL-Bereich:
-25.000 € inkl. Mehrwertsteuer
Aufträge über:
Im VOL-Bereich:
-50.000 € ohne Mehrwertsteuer.
Aufträge über:
Im VOB-Bereich
Im VOB-Bereich
50.000 € inkl. Mehrwertsteuer
-300.000 € ohne Mehrwertsteuer im Tiefbau
-150.000 € ohne Mehrwertsteuer für Roharbeiten im Hochbau (Erd-, Beton
und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und
-75.000 € ohne Mehrwertsteuer für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im
Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen
Im VOL-Bereich
Im VOL-Bereich
25.000 € inkl. Mehrwertsteuer
sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.
50.000 € ohne Mehrwertsteuer
sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.
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coen780 / H:\FB3\Sitzungen\Übersichtstabelle Vergabegrenzen alt und neu gemäß Entwurf.doc
Anlage 4 zur Drucksache WP7-609/2006
Vergabeart:
Wertgrenzen nach den bisherigen Richtlinien:
EU-weite Ausschreibung:
Schwellenwerte gemäß § 2 der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –
VGV). Hier sind in den meisten für die Stadt Bedburg
in Frage kommenden Vergaben die Schwellenwerte
von zur Zeit:
Wertgrenzen gemäß dem Entwurf der Neufassung der Vergaberichtlinien
der Stadt Bedburg:
Schwellenwerte gemäß § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung – VGV). Hier sind in den meisten für die Stadt
Bedburg in Frage kommenden Vergaben die Schwellenwerte von zur Zeit:
Im VOL-Bereich:
Im VOL-Bereich:
-200.000 EURO (ohne Mehrwertsteuer)
-200.000 EURO (ohne Mehrwertsteuer)
Im VOB-Bereich:
Im VOB-Bereich:
-5.000.000 EURO (ohne Mehrwertsteuer)
-5.000.000 EURO (ohne Mehrwertsteuer)
einschlägig, ab denen eine EU-weite Ausschreibung
erfolgen muss.
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coen780 / H:\FB3\Sitzungen\Übersichtstabelle Vergabegrenzen alt und neu gemäß Entwurf.doc
einschlägig, ab denen eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss.