Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-538/2006
1. Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
21.02.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
04.04.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Beschluss einer Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die
offene Ganztagsschule im Primarbereich zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am
21.02.2006 unter TOP 3 ö. T., mit Stimmenmehrheit dem Rat der Stadt Bedburg
empfohlen, den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt
Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primabereich
- OGS - zu beschließen; auf die Verwaltungsvorlage zum vorgenannten TOP wird
vollinhaltlich verwiesen.
Ergänzend wird angemerkt, dass die Verwaltung - wie in der Vorlage bereits aufgeführt zwischenzeitlich Gespräche mit dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der
Erhebung der Elternbeiträge und des Essensgeldes geführt hat; im Ergebnis der
Gespräche kann festgehalten werden, dass der Rhein-Erft-Kreis - vorbehaltich der
Beschlussfassung im Jugendhilfeaussschuss und im Kreistag - vorgenannte Beiträge für
die Stadt Bedburg erhebt. Formaljurisitsch ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erforderlich; in Anbetracht der Tasache, dass die Horte entsprechend der
Rechtslage in die OGS überführt werden, ist beabsichtigtes Ziel des Rhein-Erft-Kreises,
die dadurch `freiwerdenden Personalkapazitäten´ mit diesem Aufgabenbereich zu
betrauen, so dass im Ergebnis keine zusätzlichen Kosten anfallen werden.
Da die Beschlussfassungen in den vorgenannten politischen Gremien des Rhein-ErftKreises noch nicht abgeschlossen sind, weist die Verwaltung rein informatorisch darauf
hin, dass in dem als Anlage beigefügten - in Abänderung des im Fachausschuss
beschlossenen - Satzungsentwurf als einzige Änderung Angaben über die für die
Beitragserhebung zuständige Stelle entfernt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23. März 2006
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister