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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Beschluss einer Satzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Beschluss einer Satzung) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Beschluss einer Satzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-538/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.02.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 04.04.2006 1. Ergänzung Betreff: Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Beschluss einer Satzung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 21.02.2006 unter TOP 3 ö. T., mit Stimmenmehrheit dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Bedburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primabereich - OGS - zu beschließen; auf die Verwaltungsvorlage zum vorgenannten TOP wird vollinhaltlich verwiesen. Ergänzend wird angemerkt, dass die Verwaltung - wie in der Vorlage bereits aufgeführt zwischenzeitlich Gespräche mit dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Erhebung der Elternbeiträge und des Essensgeldes geführt hat; im Ergebnis der Gespräche kann festgehalten werden, dass der Rhein-Erft-Kreis - vorbehaltich der Beschlussfassung im Jugendhilfeaussschuss und im Kreistag - vorgenannte Beiträge für die Stadt Bedburg erhebt. Formaljurisitsch ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich; in Anbetracht der Tasache, dass die Horte entsprechend der Rechtslage in die OGS überführt werden, ist beabsichtigtes Ziel des Rhein-Erft-Kreises, die dadurch `freiwerdenden Personalkapazitäten´ mit diesem Aufgabenbereich zu betrauen, so dass im Ergebnis keine zusätzlichen Kosten anfallen werden. Da die Beschlussfassungen in den vorgenannten politischen Gremien des Rhein-ErftKreises noch nicht abgeschlossen sind, weist die Verwaltung rein informatorisch darauf hin, dass in dem als Anlage beigefügten - in Abänderung des im Fachausschuss beschlossenen - Satzungsentwurf als einzige Änderung Angaben über die für die Beitragserhebung zuständige Stelle entfernt wurden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23. März 2006 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister