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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich - derzeitiger Verfahrensstand -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- derzeitiger Verfahrensstand -) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-533/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.02.2006 Original Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 23.05.2006 1. Ergänzung Betreff: Offene Ganztagsschule im Primarbereich - derzeitiger Verfahrensstand - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Entsprechend der Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales sind im unmittelbaren Anschluss seitens der Träger der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) die Elterninformationen durchgeführt worden; der Elternverein Regenbogengruppe e.V. hat dies anlässlich eines Tags der offenen Tür in der Grundschule Kirchherten vorgenommen, Rapunzel Kinderhaus e.V. hat einen Informationsabend im Schloss für die Grundschulen Bedburg, Kaster und Kirdorf abgehalten. Die Vertragsverhandlungen mit den Trägern der offenen Ganztagsschule im Primarbereich stehen - nachdem sämtliche `Detailfragen´ geklärt sind - kurz vor dem Abschluss. Auch wurde der bereits Anfang letzten Jahres gestellte Förderantrag - fristgerecht bis zum 30.04.2006 - komplettiert; bei den hierbei eingereichten Unterlagen wurde - entsprechend den `seinerzeitigen´ Planungen und in Anbetracht der noch nicht aussagekräftigen Anmeldungen - für jeden Grundschulstandort von zunächst jeweils zwei Gruppen ausgegangen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Antragsunterlagen keinesfalls verpflichtend für den Schulträger sind; vielmehr sind entsprechend der Erlasslage die bis einschließlich Schuljahr 2007/ 2008 gesicherten Fördermittel in Höhe von jeweils rd. 125 T€ je Gruppe `bedarfsorientiert´ an den Grundschulstandorten einsetzbar. Derzeit - Stand 10.05.2006 - liegen folgende verbindliche Anmeldungen vor; Bedburg 9, Kaster 17, Kirchherten 20 und Kirdorf 11. Dieses eher `schleppende´ Anmeldeverhalten entspricht jedoch auch den Erkenntnissen der Kommunen, die bereits die OGS eingeführt haben. Entsprechend der Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Fachausschusses sollten - wenngleich selbstverständlich auch Provisorien geeignete Räumlichkeiten sein sollten - Erweiterungs-/ Anbauten erst begonnen werden, wenn die derzeit noch - zahlreich - vorhandenen Imponderabilien verlässlich(er) analysiert sind. Hierzu zählen insbesondere die Auswirkungen des - noch nicht verabschiedeten - neuen Schulgesetzes (vorzeitige Einschulung, Auflösung der Schulbezirke etc. pp.), wie auch die Auswirkungen der demographischen Entwicklung, die für eine verlässliche Planung von großer Relevanz sind; diesbezüglich verweist die Verwaltung insbesondere auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt „Kindergartensituation in der Stadt Bedburg“. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass - wie oben ausgeführt - ungeachtet der mittelfristigen Planungsumsetzung sichergestellt ist, dass den zustande kommenden Gruppen gegebenenfalls zwar in Form von Provisorien - geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden; für jede Schule wurden entsprechende Konzeptionen erstellt. Die Schulleitungen, wie auch die Träger der OGS, wurden und werden im gesamten Verfahren eingebunden. Wie bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales mitgeteilt, ist verwaltungsseitig beabsichtigt, dass die Heranziehung der Elternbeiträge durch den Rhein-Erft-Kreis, Jugendamt, erfolgt. Im Ergebnis zahlreicher interkommunaler Gespräche wurde der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet, welche derzeit den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises zur Beschlussfassung vorliegt. Entsprechend des Entwurfs führt der Rhein-Erft-Kreis diese Aufgaben - als `Äquivalent´ rückläufiger Fallzahlen im Bereich von Kindertagesstätten- und Hortplätzen in Bedburg und Elsdorf - ohne (zusätzliche) Kostenerstattung aus. Die Verwaltung wird den Ausschuss weiterhin regelmäßig über den Sachstand informieren. Soweit dringende grundlegende Entscheidungen anstehen, würde - in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden - gegebenenfalls ein zusätzlicher Ausschusstermin einberufen werden. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.05.2006 ----------------------------------(Brunken) ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister