Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-533/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
21.02.2006
Original
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
23.05.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- derzeitiger Verfahrensstand -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Entsprechend der Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales sind im unmittelbaren Anschluss seitens der Träger der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) die Elterninformationen durchgeführt worden; der
Elternverein Regenbogengruppe e.V. hat dies anlässlich eines Tags der offenen Tür in der
Grundschule Kirchherten vorgenommen, Rapunzel Kinderhaus e.V. hat einen Informationsabend
im Schloss für die Grundschulen Bedburg, Kaster und Kirdorf abgehalten.
Die Vertragsverhandlungen mit den Trägern der offenen Ganztagsschule im Primarbereich stehen
- nachdem sämtliche `Detailfragen´ geklärt sind - kurz vor dem Abschluss. Auch wurde der bereits
Anfang letzten Jahres gestellte Förderantrag - fristgerecht bis zum 30.04.2006 - komplettiert; bei
den hierbei eingereichten Unterlagen wurde - entsprechend den `seinerzeitigen´ Planungen und in
Anbetracht der noch nicht aussagekräftigen Anmeldungen - für jeden Grundschulstandort von
zunächst jeweils zwei Gruppen ausgegangen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die
Antragsunterlagen keinesfalls verpflichtend für den Schulträger sind; vielmehr sind entsprechend
der Erlasslage die bis einschließlich Schuljahr 2007/ 2008 gesicherten Fördermittel in Höhe von
jeweils rd. 125 T€ je Gruppe `bedarfsorientiert´ an den Grundschulstandorten einsetzbar.
Derzeit - Stand 10.05.2006 - liegen folgende verbindliche Anmeldungen vor; Bedburg 9, Kaster 17,
Kirchherten 20 und Kirdorf 11. Dieses eher `schleppende´ Anmeldeverhalten entspricht jedoch
auch den Erkenntnissen der Kommunen, die bereits die OGS eingeführt haben. Entsprechend der
Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Fachausschusses sollten - wenngleich
selbstverständlich auch Provisorien geeignete Räumlichkeiten sein sollten - Erweiterungs-/
Anbauten erst begonnen werden, wenn die derzeit noch - zahlreich - vorhandenen
Imponderabilien verlässlich(er) analysiert sind. Hierzu zählen insbesondere die Auswirkungen des
- noch nicht verabschiedeten - neuen Schulgesetzes (vorzeitige Einschulung, Auflösung der
Schulbezirke etc. pp.), wie auch die Auswirkungen der demographischen Entwicklung, die für eine
verlässliche Planung von großer Relevanz sind; diesbezüglich verweist die Verwaltung
insbesondere auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt „Kindergartensituation in der Stadt
Bedburg“. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass - wie oben ausgeführt - ungeachtet der
mittelfristigen Planungsumsetzung sichergestellt ist, dass den zustande kommenden Gruppen gegebenenfalls zwar in Form von Provisorien - geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt
werden; für jede Schule wurden entsprechende Konzeptionen erstellt. Die Schulleitungen, wie
auch die Träger der OGS, wurden und werden im gesamten Verfahren eingebunden.
Wie bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
mitgeteilt, ist verwaltungsseitig beabsichtigt, dass die Heranziehung der Elternbeiträge durch den
Rhein-Erft-Kreis, Jugendamt, erfolgt. Im Ergebnis zahlreicher interkommunaler Gespräche wurde
der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet, welche derzeit den politischen
Gremien des Rhein-Erft-Kreises zur Beschlussfassung vorliegt. Entsprechend des Entwurfs führt
der Rhein-Erft-Kreis diese Aufgaben - als `Äquivalent´ rückläufiger Fallzahlen im Bereich von
Kindertagesstätten- und Hortplätzen in Bedburg und Elsdorf - ohne (zusätzliche) Kostenerstattung
aus.
Die Verwaltung wird den Ausschuss weiterhin regelmäßig über den Sachstand informieren. Soweit
dringende grundlegende Entscheidungen anstehen, würde - in Absprache mit dem
Ausschussvorsitzenden - gegebenenfalls ein zusätzlicher Ausschusstermin einberufen werden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.05.2006
----------------------------------(Brunken)
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister