Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 328/2007
08.05.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Kreisausschuss
06.06.2007
K 60, OD Wahlen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 54201 9783 222
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der OD Wahlen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln.
-2-
Begründung:
Mit Beschluss zu V 67/2005 wurde der Vorplanung zur K 60, Ortsdurchfahrt Wahlen zugestimmt. Auf
dieser Grundlage wurde die Planung inzwischen bis zum Bauentwurf fertiggestellt.
Das Ergebnis der Entwurfsplanung stellt sich wie folgt dar:
Länge der Baustrecke
Der Ausbauabschnitt beginnt auf Höhe der festgesetzten Ortsdurchfahrt aus Richtung Diefenbach
und endet am Ortsausgang Richtung Marmagen. Der Abschnitt erstreckt sich über eine Länge von
925 m.
Gegenwärtige Verkehrsverhältnisse
Die wesentlichen Mängel des o.g. Straßenabschnitts sind der schlechte Fahrbahnzustand, die fehlende Trennung zwischen Kfz und Fußgängerverkehr sowie die schlechte Übersichtlichkeit.
Zukünftiger Straßenzustand
Von Diefenbach kommend kann die Ortsdurchfahrt zu Beginn mit einer doppelseitigen Fahrbahnverengung und einer Fahrbahnbreite von 5,50 und beidseitigen, durch Hochborde abgetrennte Gehwegen (siehe Regelquerschnitt 1), ausgebaut werden. Aufgrund positiver Grunderwerbsverhandlungen
ist die Durchführung dieses Querschnitts bis zum Kreuzungsbereich Rosenstraße/Klosterstraße möglich.
Ab der Kreuzung Rosenstraße/Klosterstraße ist aufgrund vorhandener Zwangspunkte lediglich ein
Mischprinzip bei einer Fahrbahnbreite von 4,00 m möglich (siehe Regelquerschnitt 2). Da bei dieser
Fahrbahnbreite die Begegnung größerer Fahrzeuge (LKW) nicht möglich ist, wurden die Gehbereiche
lediglich durch die andere Materialwahl (Pflaster) und eine überfahrbare Natursteinrinne von der
Fahrbahn abgesetzt. Der gewählte Querschnitt hat gegenüber der heutigen Situation dennoch erhebliche Vorteile, da sich der motorisierte Verkehr durch die gewählte Ausbauform zur Mitte der Fahrbahn orientiert und somit mehr Raum für Fußgänger und vor Hauseingängen geschaffen wird.
Der Regelquerschnitt 2 wird bis zur Einmündung Raiffeisenstraße beibehalten. Ab hier bis zur Kreuzung Südstraße/Rosenstraße musste der vorgesehene Querschnitt aufgrund des Ergebnisses der
Grunderwerbsverhandlungen gegenüber der Vorplanung verändert werden. Durch die Enge der zur
Verfügung stehenden Fläche ist lediglich ein einseitiger überfahrbarer Gehbereich anlegbar. Dieser
kann bei einer Fahrbahnbreite von 4,0 m in einer Breite von 1,50 m bis zur Hausnummer 15 angelegt
werden (siehe Regelquerschnitt 3).
Ab Hausnummer 15 kann die Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 versehen und der einseitige Gehweg mit Hochborden abgesetzt werden (siehe Regelquerschnitt 4).
Zum Schutz der Randbereiche und zur Wasserführung wird die gegenüberliegende Seite mit einem
0,45 m breiten Schrammbord versehen.
Am Querschnittswechsel bei Hausnummer 15 wurde ein „harter Versatz“ vorgesehen. Dieser dient
gleichzeitig als verkehrsberuhigende Maßnahme, da der auf der langestreckten Marmagener Straße
schnell ankommende Verkehr bei Gegenverkehr wartepflichtig ist.
Der letzte Abschnitt von der Kreuzung „Südstraße/Rosenstraße“ bis zum Ortsausgang Richtung
Marmagen kann ohne weiteren Grunderwerb gemäß Regelquerschnitt 1 mit einer Fahrbahnbreite von
5,50 m gebaut werden. In diesem Abschnitt wurde auf Anregung aus der Bürgerversammlung eine
einseitige Einengung als Geschwindigkeit mindernde Maßnahme vorgesehen.
-3-
Bautechnische Einzelheiten
Aufbau der Fahrbahn
entsprechend der RSTO `01, Bauklasse IV
Asphaltbetondeckschicht
bituminöse Tragschicht
Schottertragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
4,0 cm
10,0 cm
15,0 cm
36,0 cm
65,0 cm
Aufbau der Gehwege
Betonsteinpflaster
Pflasterbett
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
8,0 cm
3,0 cm
19,0 cm
30,0 cm
Aufbau der überfahrbaren Gehbereiche
Betonsteinpflaster
Pflasterbett
Schottertragschicht
Frostschutzschicht
Gesamtaufbau
10,0 cm
3,0 cm
20,0 cm
32,0 cm
65,0 cm
Entwässerung
Das Oberflächenwasser der Straße und der Gehwege wird über Bordsteine mit Abflussrinnen zu den
herzustellenden Regeneinläufen dem dann neu angelegten Regenwasserkanal der Gemeinde zugeführt.
Kosten
Gemäß der Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten der Maßnahme auf 1.150.000,-€.
Auf die Gehweganlagen entfallen hiervon 200.000,- €. Die Kostenerhöhung gegenüber der Vorplanung ist im Wesentlichen auf das zwischenzeitliche Auffinden von PAK-haltigem Material auf
kompletter Länge der Ortsdurchfahrt sowie Mehrlängen im Bereich der überfahrbaren Gehbereiche
zurückzuführen.
Da die Gemeinde Kall in der gesamten Ortslage Wahlen eine Trennkanalisation errichtet, werden sich
die o.g. Straßenausbaukosten für den Kreis reduzieren, da Flächenaneile des Straßenaufbruchs als
Wiederherstellungskosten durch die Kanalbaumaßnahme zu tragen sind.
Diesbezüglich fand eine Abstimmung mit der Gemeinde Kall statt. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Rosenstraße/Klosterstraße und Südstraße/Rosenstraße ist durch die Kanalbaumaßnahme mit einem nahezu vollständigen Aufbruch der Fahrbahnbefestigung zu rechnen, so dass für diesen Abschnitt lediglich die durch die Veränderung des heutigen Straßenbestand entstehenden Kosten durch den Kreis zu tragen sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Herstellung der
Einengungsstellen sowie die neuzuversetzenden Hochbordsteine.
-4In den vorgelagerten Straßenabschnitten von den beiden Ortseingängen ausgehend, wird jeweils nur
ein Teilbereich der Straßenbreite durch die Kanalbaumaßnahme berührt. Hier trägt der Kreis die
Straßenbaukosten außerhalb der Kanaltrasse.
Insofern wird der angemeldete Gesamtausgabebedarf von 860.000,- € nicht überschritten.
Im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme der Gemeinde können für den Kreis Euskirchen
Mehrausgaben eingespart werden, wenn die Straßenausbauarbeiten ohne Zwischenbauzustand von
einem Unternehmen durchgeführt werden. Da durch die Kanalbaumaßnahme die Kreisstraße auf
kompletter Länge betroffen ist und darüber hinaus mit beträchtlichem Koordinationsaufwand in Folge
der in der übrigen Ortslage durchzuführenden Kanalbaumaßnahmen bis Mitte 2008 zu rechnen ist, ist
die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen an der OD Wahlen durch die Gemeinde Kall die wirtschaftlichste Lösung.
Seitens der Kreisverwaltung wird derzeit eine Verwaltungsvereinbarung vorbereitet. Die auf den Kreis
entfallenden Straßenbaukosten sollen dort anteilig der nach dem Kanalbau verbleibenden Straßenbreite festgelegt werden. Die voraussichtlich vom Kreis Euskirchen zu tragenden Kosten können im
Einzelnen noch nicht dargestellt werden, weil derzeit noch keine abschließende Planung für die Kanalbaumaßnahmen vorliegt.
Bezüglich der vorgesehenen Gehweganlagen besteht zwischenzeitlich Widerstand aus der Wahlener
Bevölkerung. Seitens der Gemeinde ist daher noch zu klären, in welchem Umfang die geplanten
Gehweganlagen umgesetzt werden.
Die Gemeinde muss mit der Kanalbaumaßnahme aufgrund von Förderzwängen bereits kurzfristig
beginnen. Nach Rücksprache der Fachabteilung mit der Bezirksregierung Köln, ist zur Sicherstellung
der Förderunschädlichkeit der Straßenbaumaßnahme der vorzeitige Baubeginn zu beantragen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Bauentwurf zum Ausbau der K 60, Ortsdurchfahrt
Wahlen zuzustimmen sowie den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zusammen mit dem Finanzierungsantrag nach GVFG kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)