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Beschlussvorlage GB (K 60, OD Wahlen hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 60, OD Wahlen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 60, OD Wahlen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 60, OD Wahlen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 328/2007 08.05.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.05.2007 Kreisausschuss 06.06.2007 K 60, OD Wahlen hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 54201 9783 222 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der OD Wahlen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung des vorzeitigen Baubeginns bei der Bezirksregierung Köln. -2- Begründung: Mit Beschluss zu V 67/2005 wurde der Vorplanung zur K 60, Ortsdurchfahrt Wahlen zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde die Planung inzwischen bis zum Bauentwurf fertiggestellt. Das Ergebnis der Entwurfsplanung stellt sich wie folgt dar: Länge der Baustrecke Der Ausbauabschnitt beginnt auf Höhe der festgesetzten Ortsdurchfahrt aus Richtung Diefenbach und endet am Ortsausgang Richtung Marmagen. Der Abschnitt erstreckt sich über eine Länge von 925 m. Gegenwärtige Verkehrsverhältnisse Die wesentlichen Mängel des o.g. Straßenabschnitts sind der schlechte Fahrbahnzustand, die fehlende Trennung zwischen Kfz und Fußgängerverkehr sowie die schlechte Übersichtlichkeit. Zukünftiger Straßenzustand Von Diefenbach kommend kann die Ortsdurchfahrt zu Beginn mit einer doppelseitigen Fahrbahnverengung und einer Fahrbahnbreite von 5,50 und beidseitigen, durch Hochborde abgetrennte Gehwegen (siehe Regelquerschnitt 1), ausgebaut werden. Aufgrund positiver Grunderwerbsverhandlungen ist die Durchführung dieses Querschnitts bis zum Kreuzungsbereich Rosenstraße/Klosterstraße möglich. Ab der Kreuzung Rosenstraße/Klosterstraße ist aufgrund vorhandener Zwangspunkte lediglich ein Mischprinzip bei einer Fahrbahnbreite von 4,00 m möglich (siehe Regelquerschnitt 2). Da bei dieser Fahrbahnbreite die Begegnung größerer Fahrzeuge (LKW) nicht möglich ist, wurden die Gehbereiche lediglich durch die andere Materialwahl (Pflaster) und eine überfahrbare Natursteinrinne von der Fahrbahn abgesetzt. Der gewählte Querschnitt hat gegenüber der heutigen Situation dennoch erhebliche Vorteile, da sich der motorisierte Verkehr durch die gewählte Ausbauform zur Mitte der Fahrbahn orientiert und somit mehr Raum für Fußgänger und vor Hauseingängen geschaffen wird. Der Regelquerschnitt 2 wird bis zur Einmündung Raiffeisenstraße beibehalten. Ab hier bis zur Kreuzung Südstraße/Rosenstraße musste der vorgesehene Querschnitt aufgrund des Ergebnisses der Grunderwerbsverhandlungen gegenüber der Vorplanung verändert werden. Durch die Enge der zur Verfügung stehenden Fläche ist lediglich ein einseitiger überfahrbarer Gehbereich anlegbar. Dieser kann bei einer Fahrbahnbreite von 4,0 m in einer Breite von 1,50 m bis zur Hausnummer 15 angelegt werden (siehe Regelquerschnitt 3). Ab Hausnummer 15 kann die Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 versehen und der einseitige Gehweg mit Hochborden abgesetzt werden (siehe Regelquerschnitt 4). Zum Schutz der Randbereiche und zur Wasserführung wird die gegenüberliegende Seite mit einem 0,45 m breiten Schrammbord versehen. Am Querschnittswechsel bei Hausnummer 15 wurde ein „harter Versatz“ vorgesehen. Dieser dient gleichzeitig als verkehrsberuhigende Maßnahme, da der auf der langestreckten Marmagener Straße schnell ankommende Verkehr bei Gegenverkehr wartepflichtig ist. Der letzte Abschnitt von der Kreuzung „Südstraße/Rosenstraße“ bis zum Ortsausgang Richtung Marmagen kann ohne weiteren Grunderwerb gemäß Regelquerschnitt 1 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m gebaut werden. In diesem Abschnitt wurde auf Anregung aus der Bürgerversammlung eine einseitige Einengung als Geschwindigkeit mindernde Maßnahme vorgesehen. -3- Bautechnische Einzelheiten Aufbau der Fahrbahn entsprechend der RSTO `01, Bauklasse IV Asphaltbetondeckschicht bituminöse Tragschicht Schottertragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 4,0 cm 10,0 cm 15,0 cm 36,0 cm 65,0 cm Aufbau der Gehwege Betonsteinpflaster Pflasterbett Frostschutzschicht Gesamtaufbau 8,0 cm 3,0 cm 19,0 cm 30,0 cm Aufbau der überfahrbaren Gehbereiche Betonsteinpflaster Pflasterbett Schottertragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 10,0 cm 3,0 cm 20,0 cm 32,0 cm 65,0 cm Entwässerung Das Oberflächenwasser der Straße und der Gehwege wird über Bordsteine mit Abflussrinnen zu den herzustellenden Regeneinläufen dem dann neu angelegten Regenwasserkanal der Gemeinde zugeführt. Kosten Gemäß der Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten der Maßnahme auf 1.150.000,-€. Auf die Gehweganlagen entfallen hiervon 200.000,- €. Die Kostenerhöhung gegenüber der Vorplanung ist im Wesentlichen auf das zwischenzeitliche Auffinden von PAK-haltigem Material auf kompletter Länge der Ortsdurchfahrt sowie Mehrlängen im Bereich der überfahrbaren Gehbereiche zurückzuführen. Da die Gemeinde Kall in der gesamten Ortslage Wahlen eine Trennkanalisation errichtet, werden sich die o.g. Straßenausbaukosten für den Kreis reduzieren, da Flächenaneile des Straßenaufbruchs als Wiederherstellungskosten durch die Kanalbaumaßnahme zu tragen sind. Diesbezüglich fand eine Abstimmung mit der Gemeinde Kall statt. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Rosenstraße/Klosterstraße und Südstraße/Rosenstraße ist durch die Kanalbaumaßnahme mit einem nahezu vollständigen Aufbruch der Fahrbahnbefestigung zu rechnen, so dass für diesen Abschnitt lediglich die durch die Veränderung des heutigen Straßenbestand entstehenden Kosten durch den Kreis zu tragen sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Herstellung der Einengungsstellen sowie die neuzuversetzenden Hochbordsteine. -4In den vorgelagerten Straßenabschnitten von den beiden Ortseingängen ausgehend, wird jeweils nur ein Teilbereich der Straßenbreite durch die Kanalbaumaßnahme berührt. Hier trägt der Kreis die Straßenbaukosten außerhalb der Kanaltrasse. Insofern wird der angemeldete Gesamtausgabebedarf von 860.000,- € nicht überschritten. Im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme der Gemeinde können für den Kreis Euskirchen Mehrausgaben eingespart werden, wenn die Straßenausbauarbeiten ohne Zwischenbauzustand von einem Unternehmen durchgeführt werden. Da durch die Kanalbaumaßnahme die Kreisstraße auf kompletter Länge betroffen ist und darüber hinaus mit beträchtlichem Koordinationsaufwand in Folge der in der übrigen Ortslage durchzuführenden Kanalbaumaßnahmen bis Mitte 2008 zu rechnen ist, ist die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen an der OD Wahlen durch die Gemeinde Kall die wirtschaftlichste Lösung. Seitens der Kreisverwaltung wird derzeit eine Verwaltungsvereinbarung vorbereitet. Die auf den Kreis entfallenden Straßenbaukosten sollen dort anteilig der nach dem Kanalbau verbleibenden Straßenbreite festgelegt werden. Die voraussichtlich vom Kreis Euskirchen zu tragenden Kosten können im Einzelnen noch nicht dargestellt werden, weil derzeit noch keine abschließende Planung für die Kanalbaumaßnahmen vorliegt. Bezüglich der vorgesehenen Gehweganlagen besteht zwischenzeitlich Widerstand aus der Wahlener Bevölkerung. Seitens der Gemeinde ist daher noch zu klären, in welchem Umfang die geplanten Gehweganlagen umgesetzt werden. Die Gemeinde muss mit der Kanalbaumaßnahme aufgrund von Förderzwängen bereits kurzfristig beginnen. Nach Rücksprache der Fachabteilung mit der Bezirksregierung Köln, ist zur Sicherstellung der Förderunschädlichkeit der Straßenbaumaßnahme der vorzeitige Baubeginn zu beantragen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Bauentwurf zum Ausbau der K 60, Ortsdurchfahrt Wahlen zuzustimmen sowie den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zusammen mit dem Finanzierungsantrag nach GVFG kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)