Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
21.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 115/2007
07.05.2007
Az.: 80/St
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
21.05.2007
Startercenter NRW Umsetzung in der Region Aachen und im Kreis Euskirchen
Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen sollen schneller, effizienter und unkomplizierter werden.
Daher soll in Zukunft die Gründungsberatung einschließlich der Unterstützung bei den wichtigsten
Formalitäten aus einer Hand und an einem Ort in den so genannten STARTERCENTERN NRW
erfolgen. Mühselige und langwierige Wege werden damit für die Gründer vereinfacht und verkürzt.
Diese STARTERCENTER sind Teil einer umfassenden Qualitätsoffensive, mit der die
Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die kommunalen Wirtschaftsförderer
die Gründungsberatung in NRW spürbar verbessern wollen. Das Gründungsgeschehen wird damit
entbürokratisiert, vereinfacht und deutlich dynamischer gestaltet. Zur Umsetzung dieser nrw-weiten
Zielsetzung wird die Sachkunde und die ausgeprägten Erfahrungen der Akteure vor Ort genutzt und
gebündelt.
Dabei wurde in den Regionen entschieden, wo und wie viele STARTERCENTER benötigt werden. In
den Regionen, die STARTERCENTER einrichten, werden diese zukünftig das Eingangsportal für alle
Gründerinnen und Gründer zu den Beratungsleistungen der regionalen Go!-Netzwerke sein. Auch
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, technologieorientierte Gründungen, Gründungen durch Frauen
oder Migranten werden dort Unterstützung finden. In den STARTERCENTERN soll zukünftig die
betriebswirtschaftliche Gründungsberatung Hand in Hand gehen mit einer Beratung zu den
erforderlichen Gründungsformalitäten. Damit können frühzeitig Fehlplanungen und kostenintensive
Fehlinvestitionen vermieden werden. Gründer und Gründerinnen sollen zum frühest möglichen
Zeitpunkt mit einem "Fahrplan" ausgestattet werden, der vom Notartermin bis zur Beantragung von
einer Nutzungsänderung beim Bauamt alle Gründungsschritte umfasst.
Abhilfe soll hier auch eine neu entwickelte Software (Formularcenter) in den STARTERCENTERN
schaffen. Mit dieser Software können Gründer unter fachkundiger Anleitung einen erheblichen Teil
des Formularkriegs deutlich vereinfacht erledigen. Sie geben dazu ihre Daten, abgestimmt auf das
individuelle Gründungsvorhaben, in ein so genanntes Metaformular ein. Anschließend werden alle
erforderlichen Formulare erstellt. In Planung ist, diese zukünftig auf elektronischem Wege an die
beteiligten Behörden zu versenden. Mindestens ebenso wichtig: Mit dem Aufbau der Formularcenter
sollen die Formulare zugleich verschlankt und vereinfacht werden.
Handwerkskammern, kommunale Wirtschaftsförderer und die IHKn haben in einer gemeinsamen
Vereinbarung der Anforderungen für die STARTERCENTER festgelegt. Das Recht, den Titel
STARTERCENTER NRW zu führen, hängt in Zukunft von einer erfolgreichen Zertifizierung ab, die
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eine vergleichbare Qualität und Leistung auf hohem Niveau im ganzen Land sicherstellt. Ein
landesweiter Partnerausschuss (Kammern, kommunale Wirtschaftsförderer und NRWWirtschaftsministerium) entscheidet über die Vergabe des Gütesiegels "STARTERCENTER NRW".
Umsetzung in der Region Aachen/GründerRegion Aachen:
Folgende Partnereinrichtungen der Region Aachen haben den Betrieb des „STARTERCENTER
NRW in der Gründerregion Aachen“ vereinbart.
• Handwerkskammer Aachen, Sandkaulbach 21, 52062 Aachen
• Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6, 52062 Aachen
• Stadt Aachen, Markt 39, 52062 Aachen
• Kreis Aachen, Zollernstr. 10, 52070 Aachen
• Kreis Düren, Bismarckstr. 16, 52351 Düren
• Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
• Kreis Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg.
Das STARTERCENTER ist eine zentrale Anlaufstelle zur Information, Beratung und Unterstützung
von Existenzgründern. Mit dem STARTERCENTER wird das vielfältige Informations- und
Beratungsangebot der beteiligten Partner gebündelt, verbunden mit der Einhaltung der landesweit
einheitlichen Qualitätsstandards.
Betrieb und Geschäftsführung des „STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen“ sind
Gegenstand einer gesonderten Kooperationsvereinbarung zwischen Handwerkskammer Aachen und
Industrie- und Handelskammer Aachen.
Grundlage für die Errichtung des „STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen“ ist die
Vereinbarung „STARTERCENTER NRW: Qualitätsoffensive für Gründungen in NRW“ vom
29.03.2006. Die als Anlage zu dieser Vereinbarung definierten Dienstleistungen und
Qualitätsforderungen werden von jedem Partner genannten STARTERCENTERBÜROS erfüllt.
Es werden fünf STARTERCENTERBÜROS in der Städteregion Aachen und in den Kreisen
Heinsberg, Düren und Euskirchen einrichten.
An folgenden Standorten sollen Startercenterbüros eingerichtet werden:
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Handwerkskammer Aachen, Sandkaulbach 21, 52062 Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6, 52062 Aachen
Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbh,
Marienstr. 15, 52351 Düren
Kreis Euskirchen, Stabsstelle 80 - Struktur- und Wirtschaftsförderung, Jülicher Ring
32, 53879 Euskirchen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH,
Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg
Das
„STARTERCENTER
NRW
in
der
Gründerregion
Aachen“
bzw.
die
Partner/STARTERCENTERBÜROS verpflichten sich, sich anhand der in der jeweils gültigen Fassung
geltenden und vom „Partnerausschuss Startercenter NRW“ verabschiedeten Qualitätskriterien
zertifizieren zu lassen. Die Anerkennung der aktuellen Qualitätskriterien ist Bestandteil dieser
Rahmenvereinbarung. Am 9. Mai 2007 fand die erfolgreiche Zertifizierung bei der Stabsstelle 80 statt.
Das „STARTERCENTER NRW in der Gründerregion Aachen“ geht sofort an den Start.
Das SC-Büro Euskirchen erhält den Zusatz: STARTERCENTER NRW Kreis Euskirchen.
Seminare und Gebühren
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Bereits seit dem 01.01.2007 findet in der Kreisverwaltung Euskirchen alle 3 Wochen das
Basisseminar „Existenzia“ statt.
In der Wirtschaftsregion sind alle Seminare nach gleichem Schema aufgebaut. Die Teilnahmegebühr
in Höhe von € 20,- wird von den Referenten der HWK und IHK in bar vereinnahmt. Die
Gebühreneinnahmen dient der Kostendeckung für Infomaterial
(Gründerbücher, Gründungsordner etc.).
Nach dem Besuch des Seminares steigen die Gründer bei Bedarf in den Beratungsprozess bei den
Gründungsberatern ein.
Erreichbarkeit des SC Euskirchen / personelle Besetzung
1. Gründungslotse ( 2 Tage)
2. Gründungsberater (25 Std. / Woche)
Das SC des Kreises Euskirchen wird an zwei Tagen die Woche für Gründer telefonisch erreichbar
sein. ( Di + Mi, 9:00 – 15:00 Uhr). Den Telefondienst und Erstinformation übernimmt die
Gründungslotsin, Frau Cornelia Lechenich. In den anderen Kernzeiten (täglich von 8:00 – 17:00 Uhr)
wird zukünftig eine Telefonverbindung zur Zentrale HWK geschaltet werden.
Frau Margit Stockdreher übernimmt die Funktion der Gründungsberaterin. Zu ihren Aufgaben zählt
die Erst- und Intensivberatung, Referententätigkeit, Vermittlung von Fachleuten, Unterstützung bei
den Anmeldeformalitäten.
Gründungslotsen und Gründungsberater werden in der Region Aachen regelmäßig geschult, um
gleichbleibend hohe Beratungsleistung für die Kunden zu erbringen.
Finanzierung
Die GründerRegion erhält keine Fördermittel oder Leistungen des Landes NRW zur Umsetzung des
STARTERCENTER. Die anfallenden Kosten werden von den Kammern und Gebietskörperschaften
getragen. Zur Erstellung von Printmedien und Durchführung der Zertifizierung zahlen die Partner je
3.000 € jährlich zunächst bis 2009.
Diese für den Kreis Euskirchen anfallenden Kosten sind im Doppelhaushalt 2007/2008 berücksichtigt.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. I. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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