Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
45 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z1/V 91/2005
11.05.2007
Az.:51/431-02/Lo
Abteilung: 51.4
Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen
Fachkräften
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.06.2005 den Beschluss über die Neufassung
der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften
vertagt, um in einem ersten Schritt die Personalbemessung in den offenen Jugendeinrichtungen zu
überprüfen.
Die hierzu notwendige Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung vom 15.03.2007 (V 267/2006), so
dass nunmehr die Neufassung der Richtlinien vorgenommen werden kann.
In der beigefügten Anlage findet sowohl der Beschluss vom 15.03.2007 hinsichtlich der
Personalbemessung wie auch die zwischenzeitlliche Umstellung des Tarifsystems auf den TVöD
Berücksichtigung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien in der als Anlage beigefügten Form zu beschließen.
gez. I. V. Poth