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Verwaltungsergänzung (Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
45 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z1/V 91/2005 11.05.2007 Az.:51/431-02/Lo Abteilung: 51.4 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.06.2005 den Beschluss über die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften vertagt, um in einem ersten Schritt die Personalbemessung in den offenen Jugendeinrichtungen zu überprüfen. Die hierzu notwendige Beschlussfassung erfolgte in der Sitzung vom 15.03.2007 (V 267/2006), so dass nunmehr die Neufassung der Richtlinien vorgenommen werden kann. In der beigefügten Anlage findet sowohl der Beschluss vom 15.03.2007 hinsichtlich der Personalbemessung wie auch die zwischenzeitlliche Umstellung des Tarifsystems auf den TVöD Berücksichtigung. Die Verwaltung schlägt vor, die Richtlinien in der als Anlage beigefügten Form zu beschließen. gez. I. V. Poth