Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 111/2007
20.04.2007
Az.: 60.13/SPNV
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.05.2007
Schienenstrecke Euskirchen - Zülpich - Düren
hier: aktueller Sachstand
1.
bisherige Beschlusslage Kreis Euskirchen
Der Kreistag hatte sich in seiner Sitzung am 03.04.2006 mit der o.a. Schienenstrecke befasst (V
167/2006 –nichtöffentlich-). Nachfolgend sind die wichtigsten Aussagen der Vorlage sowie der
Beschluss wiedergegeben:
(Strategische Bedeutung der Gesamtstrecke Euskirchen – Zülpich – Düren)
Gespräche des Kreises Euskirchen mit der Rurtalbahn GmbH und der Fa. Kappa Zülpich Papier
gelangten zu dem Ergebnis, dass der Güterverkehrsbetrieb über Düren nach Zülpich derzeit als
ausreichend angesehen wird und dass für die Gesamtstrecke Euskirchen – Düren lediglich eine
strategische Bedeutung bei Kapazitätsauslastung des Bahnknotens Köln gesehen wird.
(Stilllegungsverfahren)
Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass sie plant, in den nächsten Wochen das Stilllegungsverfahren für
den Streckenabschnitt Euskirchen – Zülpich einzuleiten, da der Kreis Euskirchen innerhalb der
gesetzten Frist kein konkretes Kaufangebot abgegeben hat.
Möchte der Kreis Euskirchen die Einleitung des Stilllegungsverfahrens aufhalten, müsste er im
Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung den Kauf der Trasse und deren Weiterbetrieb beschließen.
Die Kosten für den Erwerb betragen ausweislich des Angebotes vom 05.10.2005: 131.542 € zzgl.
Umsatzsteuer. ... Für die Einführung der Strecke in die Infrastruktur der DB Netz AG in Euskirchen ist
jedoch zusätzlich ein Eisenbahninfrastrukturanschlussvertrag abzuschließen. Für die Infrastruktur der
DB Netz AG, die bis zur Schnittstelle ausschließlich für den Kreis Euskirchen vorgehalten würde,
wäre zusätzlich ein jährliches Entgelt in Höhe von rund 39.000 € zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.
(Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan)
Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnissen der IGVP NRW soll die Strecke Euskirchen –
Düren nicht in den Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan aufgenommen werden, so dass mittelfristig keine
Fördergelder des Landes zu erwarten sind.
(Trassensicherung)
2
Als Alternative zum Erwerb der Strecke Euskirchen – Zülpich zum Weiterbetrieb bieten sich
Maßnahmen zur Sicherung der Trasse an. Diese können der Abschluss eines
Trassensicherungsvertrages oder der Erwerb nach Stilllegung der Strecke sein.
(Einbindung MBV)
Parallel dazu wird der Kreis Euskirchen bei der DB Netz AG die Kosten für einen
Trassensicherungsvertrag erfragen; nach einer unverbindlichen Berechnung der DB Netz AG
aufgrund von Erfahrungswerten betragen diese ca. 5.500 €/a für die Gesamtstrecke. Dieser Betrag
könne durch Eigenleistungen des Kreises noch reduziert werden. ...
(Kreistagsbeschluss 03.04.2006)
Die Verwaltung wird durch Beschluss des Kreistages beauftragt, für die Schienenteilstrecke
Euskirchen-Zülpich einen Trassensicherungsvertrag über 5 Jahre abzuschließen.
Die DBNetz AG ist über den Wunsch des Kreises Euskirchen nach Abschluss eines
Trassensicherungsvertrages informiert; der Vertragsentwurf wurde seitens DBNetz AG jedoch noch
nicht vorgelegt, da diese zuvor eigene Verhandlungen über die Veräußerung des Bahnhofes Zülpich
abschließen möchte.
2.
Sachstand ÖPNV-Planung des Landes NRW
Regionalrat
Die Vorlage VK 5/2006 für die Verkehrskommission des Regionalrates am 10.02.2006 hatte
folgenden Inhalt: „... Die Verkehrskommission fordert die Landesregierung auf, Optionen zu sichern
bzw. Problemlösungen insbesondere für folgende weitere (nicht im Bedarfplan enthaltene) Vorhaben
zu unterstützen....“ Nachfolgend war u.a. die Strecke Düren – Zülpich - Euskirchen aufgeführt und mit
dem Ziel, „Erhalt als wichtige Übereck-Verbindung für Güterverkehr und damit auch optional für den
SPNV“ verbunden.
Der Beschlussvorschlag, dem gefolgt wurde, lautete, dass diese Vorhaben in einen nachrichtlichen
Teil unter „Strecken von strategischer Bedeutung für die Netzentwicklung des Personen- und
Güterverkehrs“ aufzunehmen sind.
Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan des Landes NRW, Teil Schiene
Die Verabschiedung des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplanes erfolgte am 11.05.2006. Die
Schienenstrecke Euskirchen – Düren wurde hierbei in die Stufe 2 (Vorhaben nach 2015;
Neubewertung bei Fortschreibung des Bedarfsplans) aufgenommen.
Eine Höherstufung von Stufe 2 nach Stufe 1 bei Vorliegen freier Finanzierungskapazitäten ist
regelbar durch Einvernehmensregelung im Einzelfall.
Aufgrund der getroffenen günstigen Einstufung verbindet die BR Köln eine Erwartungshaltung
gegenüber den betroffenen Kreisen. Diese sollen koordiniert vorgehen und in einem ersten Schritt
Maßnahmen zur Trassensicherung einleiten. Aufgrund der „Schienenkompetenz“ der DKB/des
Kreises Düren wird die dortige Federführung als sinnvoll erachtet.
3.
Initiative der Dürener Kreisbahn GmbH (DKB)
Die DKB hat sich daraufhin Anfang 2007 an den Landrat des Kreises Euskirchen gewandt.
Aufsichtsratsvorsitzender der DKB ist im übrigen der Landrat des Kreises Düren, Herr Spelthahn.
In ihrem Schreiben legt die DKB dar, dass die höhere Einstufung der Strecke Grundlage für ein neues
Konzept sei. Ziel müsse es sein, die Gesamttrasse zu sichern, also die Stilllegung, die Entwidmung
und den Rückbau des südlichen Abschnittes zu verhindern.
Das DKB-Konzept sieht vor, in einem ersten Schritt Güterverkehr zur Trassensicherung
durchzuführen und dadurch Finanzierung der Infrastrukturkosten sicherzustellen.
3
Die noch verbleibenden nicht abgedeckten jährliche Kosten (Finanzierung Kaufpreis, Tilgung
BschWAG-Darlehen, Entgelt Infrastrukturanschlussvertrag) auf dem Abschnitt Zülpich – Euskirchen
wurden mit einem Betrag von rund 57 T€ netto angesetzt.
Dieser Betrag müsste während eines begrenzten Zeitraumes bis zur Wiederaufnahme des
Personenverkehrs auf mehrere Beteiligte umgelegt werden. In Betracht käme aus Sicht der DKB die
Gründung eines Zweckverbandes der Kreise Düren und Euskirchen sowie der anliegenden
Kommunen ggf. auch eine Kostenbeteiligung der Industrie.
In einem zweiten Schritt könnten Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Personenverkehrs
eingeleitet werden. Dazu sei die Höherstufung in Stufe 1 der ÖPNV-Bedarfsplanung erforderlich.
Die Durchführung des Personenverkehrs könne zunächst als Vorlaufbetrieb unter einfachen
Betriebsverhältnissen mit niedrigen Geschwindigkeiten abgewickelt werden. Das werktägliche
Fahrtenangebot könne hierbei bedarfsorientiert für Schüler und Berufspendler ausgestaltet werden.
Möglich sei zudem eine Anbindung des Nationalparks Eifel und ggf. der Landesgartenschau Zülpich.
4.
Einbindung Stadt Zülpich (Schreiben vom 13.02.2007) und Stadt Euskirchen (Schreiben
vom 29.01.2007)
Die Kommunen Zülpich und Euskirchen äußern sich in Schreiben an den Kreis Euskirchen positiv zur
Initiative der DKB.
Die Stadt Zülpich weist auf ihre Bewerbung für die Landesgartenschau 2010 hin und geht davon aus,
dass „der Kreis Euskirchen die Reaktivierungsbemühungen in vollem Umfange unterstützt bzw.
vorantreibt.“
Die Stadt Euskirchen bittet den Kreis Euskirchen nachdrücklich, sich „unter Aufbietung der
erforderlichen finanziellen Mittel zur Erhaltung der Schienenstrecke zu engagieren“.
5.
Gespräch am 12.04.2007 zwischen Herrn LR Rosenke und Herrn Spelthahn als
Vorsitzender des Aufsichtsrates der DKB
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die DKB vorstellen kann, die Gesamttrasse
Euskirchen – Zülpich – Düren zu erwerben, wenn der Kreis Euskirchen bereit ist, die jährlich durch
den Güterbetrieb nicht abgedeckten Kosten zum Betrieb des Abschnittes Euskirchen – Zülpich bzw.
einen Anteil dieser Kosten (mit) zu finanzieren.
Einzelheiten zur Finanzierung wurden hierbei noch nicht besprochen, da die Kosten auch davon
abhängen, ob eine Reduzierung der Infrastrukturanschlusskosten erreicht werden kann.
6.
Geplantes Gespräch am 16.05.2007 bei der DB Netz AG in Koblenz
Am 16.05.2007 soll ein Gespräch bei der DB Netz AG in Koblenz zum Ankauf der Strecke durch die
DKB und zur Höhe der Infrastrukturanschlusskosten stattfinden. Vertreter des Kreises Euskirchen
werden an diesem Gespräch teilnehmen. Über das Ergebnis kann im Rahmen der Sitzung des
Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr (falls erforderlich im nichtöffentlichen Teil) mündlich
berichtet werden.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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